Mit dem Beginn der „elektronischen Patientenakte (ePA) für alle“ am 15.1.2025 startet zugleich eine vierwöchige Pilotphase in verschiedenen Praxen in Nordrhein-Westfalen (NRW). Initiiert und begleitet durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und Westfalen-Lippe sowie die Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) werden bis zu 100 Praxen in NRW die „ePA für alle“ im Praxisalltag testen, bevor das Konzept bundesweit ausgerollt werden soll. NRW ist damit die dritte Region, die zu den bereits aktiven Modellregionen im bayerischen Franken und Hamburg hinzukommt.
Verbesserungspotenziale aufdecken und Akzeptanz erhöhen
Die Initiatoren betonen die Bedeutung der ePA für die medizinische Versorgung und die Notwendigkeit, die Anwendung gründlich zu testen, um sicherzustellen, dass sie in der Praxis reibungslos funktioniert und keinen zusätzlichen Aufwand verursacht. Bei der ePA wird sowohl auf Seiten der Niedergelassenen als auch der Patienten ein größerer Kommunikationsaufwand und Nachfragen erwartet als bei der Einführung des eRezepts. Ziel des intensiven Einführungs- und Entwicklungsprozesses ist es, mögliche Verbesserungspotenziale in der Pilotphase aufzudecken. Die Verantwortlichen gehen zudem davon aus, dass eine vollständige Ausreifung vor der bundesweiten Einführung, die als wichtigen Schritt bei der Digitalisierung des Gesundheitswesens angesehen wird, zu einer hohen Akzeptanz führt. Die Verantwortlichen erwarten, dass der volle Nutzen der ePA sich schrittweise entfaltet, während eine aktive Mitwirkung der Patienten erforderlich ist, um das Potenzial auszuschöpfen.
Krankenhäuser sehen Vorteile, aber vermissen nachhaltige Finanzierung
Die KGNW sieht ebenfalls Vorteile in der besseren und schnelleren Verfügbarkeit von Informationen, weist jedoch auf die hohen Kosten der Digitalisierung hin und fordert nachhaltige Finanzierungsmodelle. Die Pilotphase wird intensiv genutzt, um mögliche Schwierigkeiten und Verbesserungspotenziale zu identifizieren.
Kommentar:
Die ePA wird ab dem 15.1-2025 für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eingeführt. Ab diesem Datum werden Ärzte und medizinische Einrichtungen die Gesundheitsdaten der Versicherten in die ePA eintragen. Versicherte haben jedoch die Möglichkeit, der Einrichtung der ePA zu widersprechen. In der Bevölkerung gibt es verschiedene Bedenken bezüglich der Speicherung von Gesundheitsdaten, weshalb manche Versicherte sich für einen Widerspruch entscheiden:
- Datenschutzbedenken: Einige Menschen haben Bedenken, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten nicht ausreichend geschützt sind und in unbefugte Hände gelangen könnten.
- Kontrollverlust: Manche befürchten, die Kontrolle über ihre persönlichen Gesundheitsinformationen zu verlieren.
- Technische Unsicherheit: Es gibt auch Bedenken hinsichtlich der technischen Zuverlässigkeit und Sicherheit der digitalen Systeme.
- Fehlende Notwendigkeit: Einige Personen sehen keinen Mehrwert in der digitalen Speicherung ihrer Gesundheitsdaten und bevorzugen traditionelle Methoden.
Quellen: