Novelle des Steuerberatungsgesetzes beschäftigt auch die Apotheken

Novelle des Steuerberatungsgesetzes beschäftigt auch die Apotheken

Im Vorfeld der für Ende dieser Woche vorgesehenen Stellungnahme des Bundesrats zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (StBÄndG) haben sich zehn berufsständische Kammern und Verbände der Freien Berufe zusammengetan, um sich für den Erhalt des Fremdbesitzverbots einzusetzen. Die Standesvertreter kritisieren, dass im aktuellen Gesetzesentwurf dieses nicht explizit genug gesichert wäre. Während im ursprünglichen Referentenentwurf noch eine Verschärfung des Fremdbesitzverbots bei Beteiligten an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften (BAG) zu finden war, sieht der aktuelle Regierungsentwurf vor, dass sich nun auch Wirtschaftsprüfer- oder Rechtsanwaltsgesellschaften ohne Anerkennungsvoraussetzung gemäß StBerG beteiligen dürfen – und hier fürchten die Kritiker das Einfallstor für fremdes Kapital (insbesondere aus jenem Ausland, wo sich fremde Finanzinvestoren an den freien Berufen beteiligen können). Folge wären Interessenkonflikte innerhalb der BAGs, denn im Vordergrund der Investoren steht die Renditemaximierung.

ABDA: „Unabhängigkeit der Freien Berufe muss gewahrt werden“

Auch die ABDA ist Teil der Initiative, zumal der Apothekerschaft im Koalitionsvertrag eine Stärkung des Fremdbesitzverbots zugesichert wurde. Es geht um die Unabhängigkeit im Handeln der Apotheken und die Stärkung deren Gemeinwohlverpflichtung.

Entwicklungen bei (Zahn-)Ärzten und Tierärzten, wo entsprechende Beteiligungskonstruktionen möglich sind, zeigen, dass der wirtschaftliche Einfluss der Investoren groß sein kann – mit entsprechenden Forderungen an Gewinnmarge und Co., was umgekehrt das ‚freie‘ Handeln der Freiberufler einschränkt und auch zulasten der Versorgung gehen kann.

Und was ist mit der Apotheken-GmbH?

Das hierzulande geltende, eingeschränkte Mehrbesitzverbot sowie das Fremdbesitzverbot, wonach Nichtapothekern das Betreiben einer Apotheke verboten ist, führen dazu, dass es bei uns keine Apothekenketten gibt und die Branche – z. B. im Vergleich zu England – sich weiterhin kleinteilig präsentiert. Gleichzeitig werden die Risiken und Kapitalerfordernisse bei einer Apothekenübernahme immer höher, wenn man bedenkt, dass die durchschnittliche Apotheke mittlerweile über 4 Mio. € Umsatz pro Jahr erzielt.

Generell werden immer mehr Apotheken in der Rechtsform einer OHG betrieben, um die stetig steigenden Kapital- und Haftungsrisiken auf mehrere Personen aufzuteilen, denn bislang ist eine Haftungsbegrenzung für Apotheken z. B. in Form einer Heilberufe-GmbH nicht möglich. Da das investitionshemmend wirkt und einer Gründungsbarriere gleichkomme, sprechen sich manche Experten dafür aus, auch Apothekern die Rechtsform einer GmbH zu ermöglichen. Kritiker hingegen sehen auch hierin das Einfallstor für die Aushebelung des Fremdbesitzverbots. Die ABDA hat hierzu bislang nicht Stellung bezogen.

 

Kommentar:

Der Finanzausschuss tagte im Februar zu dem Thema und empfiehlt dem Bundesrat, die Anerkennungsvoraussetzungen wieder zu berücksichtigen und diese in eine europarechtskonforme Regelung zu überführen. Wenn dieser Forderung Folge geleistet wird, dürfte die Stellungnahme zugunsten der berufsständischen Vertreter ausfallen.

Quellen:

Petra Seisl
Autor Dr. Petra Seisl
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