NRW fördert Telemedizin in den Praxen

NRW fördert Telemedizin in den Praxen

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zwischen Oktober 2019 und Februar 2020 den Ausbau der ambulanten Telemedizin mit 2 Mio. Euro. Ziel ist es, erfolgreich abgeschlossene Pilotprojekte flächendeckend auszurollen. Das Förderprogramm wurde in Zusammenarbeit mit den Kassenärztlichen Vereinigungen, Hausärzteverbänden und Krankenkassen entwickelt. Die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe erhalten zu diesem Zweck jeweils 1 Mio. Euro zur Weiterverteilung an die förderungsberechtigten Akteure. Die Mittel sollen sowohl für den Ausbau der telemedizinischen Infrastruktur als auch parallel für die dazugehörige Aus- und Weiterbildung zum Einsatz kommen (vgl. Tabelle).

Niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten, medizinische Versorgungszentren und PraxisnetzePflegeheime, Hospize und ambulante Pflegedienste
Telemedizinische Infrastruktur:
u. a. zertifizierte Geräte für die Umsetzung von Telekonsilen, Videosprechstunden, für die telemedizinisch gestützte Delegation oder elektronische Visite in der Pflege und zur Vitaldatenerfassung sowie Übertragung der gerätetechnisch erfassten Daten in die Arztpraxis
Förderung der Anschaffungskosten mit insgesamt bis zu 90%Förderung der Anschaffungskosten mit insgesamt bis zu 60%
Qualifizierungsmaßnahmen:
• für nicht ärztliches Personal zur Erbringung telemedizinisch gestützter, ärztlich angeordneter Hilfeleistungen (Fortbildungen zur EVA oder zur VERAH®)
• Fortbildungen im Bereich Telematik und Telemedizin für Ärzte und Nichtärzte
Förderung von Fortbildungen und Seminaren mit bis zu 80% der Gesamtkosten; auch für Vertragsärzte und Psychotherapeuten, die ohne eigene Praxis in der ambulanten Versorgung tätig sind sowie medizinische FachangestellteFörderung von Fortbildungen und Seminaren mit bis zu 80% der Gesamtkosten

Einzelheiten zur Förderung sind unter https://www.kvno.de/downloads/it_praxis/merkblatt_telemedizin.pdf (KV NO) bzw. https://www.kvwl.de/arzt/ehealth/tm_foerderung/faq_foerderung_telemedizin.pdf (KV WL) abrufbar. Förderanträge können in beiden KVen noch bis zum 16.2.2020 gestellt werden.

Quelle: KV Nordrhein – Förderung der Telemedizin in der ambulanten Versorgung in Nordrhein-Westfalen

 

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