NRW geht voran mit der Landarztquote

NRW geht voran mit der Landarztquote

In Folge des Beschlusses vom Dezember 2018 hat das Kabinett die Rechtsverordnung zum Landarztgesetz Nordrhein-Westfalen (NRW) verabschiedet, die Regelungen für das veränderte Auswahlverfahren zum Medizinstudium festlegt. Damit wird NRW das erste Bundesland sein, das die Landarztquote umsetzt. Vorgesehen ist eine Landarztquote außerdem in Bayern, Sachsen-Anhalt und Rheinland-Pfalz.

Ab dem Wintersemester 2019/20 werden dem Beschluss zufolge 170 der insgesamt 2.000 Medizinstudienplätze, die sich auf acht medizinischen Fakultäten in NRW verteilen, für die Landarztquote reserviert. Dies entspricht 7,6% der Studienplätze für Humanmedizin allgemein. Zwar ist es möglich bis zu 20% der Medizinstudienplätze über Vorabquoten zu vergeben. Jedoch sind 12,4% bereits für ausländische Staatsangehörige, den Sanitätsoffizierdienst der Bundeswehr oder außergewöhnliche Härtefälle vorbestimmt. Onlinebewerbungen werden erstmals ab dem 31.3.2019 möglich sein. Im hier hinterlegten Antrag können auch Wünsche hinsichtlich des Studienorts angegeben werden. Die ersten Auswahlgespräche werden im Juni stattfinden.

Bedingungen für den Erhalt eines Studienplatzes über die Landarztquote ist die Verpflichtung zu einer zehnjährigen Hausarzttätigkeit in einer unterversorgten Region im Anschluss an die Facharztausbildung. Bei Vertragsverletzungen drohen empfindliche Geldstrafen (in Höhe der Kosten des Medizinstudiums bzw. rund 250.000 Euro).

Die Rechtsverordnung regelt ein zweistufiges Auswahlverfahren durch das ein überdurchschnittliches Abitur nicht mehr die einzige Voraussetzung ist, um Medizin studieren zu können.

  • In Stufe 1 bilden der Abiturschnitt und der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) mit je 30% sowie einschlägige Berufserfahrung mit 40% gewichtet eine Rangliste.
  • In Stufe 2 wird mit den verbliebenen 340 Bewerbern aus Stufe 1 ein Auswahlgespräch geführt anhand dessen in Gesprächssituationen und Simulationen Eigenschaften und Fähigkeiten wie Patientenorientierung, Empathie und Sozialkompetenz ermittelt werden.

Als Ergebnis des zweistufigen Auswahlverfahrens ergibt sich eine über die Zulassung entscheidende Gesamtrangliste. Verantwortlich für das Auswahlverfahren ist das Landeszentrum Gesundheit (LZG) in Bochum, das eine Evaluation der Studienplatzvergabe durchführen wird. Das Verfahren erfolgt vorab der regulären Vergabe der Studienplätze.

Quelle: WIR IN NRW DAS LANDESPORTAL – Kabinett verabschiedet Rechtsverordnung zum Landarztgesetz

 

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