Nordrhein-Westfalen (NRW) hat erstmals seinen Krankenhausplan auf Basis seiner neuen Leistungsgruppen beschlossen. Hierdurch ergeben sich bei spezialisierten Leistungen zum Teil gravierende Änderungen beim künftigen Angebot.
Kaum Änderungen gibt es bei der Grund- und Regelversorgung (Bereiche Intensivmedizin, Allgemeine Chirurgie und Allgemeine Innere Medizin). Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass 90% der Bevölkerung innerhalb von 20 Fahrtzeitminuten eine Einrichtung der Grund- und Regelversorgung erreichen können. Kaum Veränderung im Angebot gab es auch bei der Geburtshilfe. Nahezu allen Anträgen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen wurde stattgegeben, sofern die Kliniken die Mindestkriterien erfüllen.
Deutliche Angebotskonzentration bei spezialisierten Eingriffen
Anders ist die Lage z.B. in den Bereichen Orthopädie und Onkologie, wo es zu einer deutlichen Reduktion der leistungsberechtigten Kliniken und somit zu einer Konzentration des Leistungsangebots kommen wird (vgl. Tab.).
Leistungsgruppe | Anzahl der Bewerber | Kliniken mit positivem Leistungsbescheid | Angebotsveränderung |
---|---|---|---|
Hüftendoprothetik | 236 | 137 | -42% |
Knieendoprothetik | 214 | 136 | -36% |
Revisionen Hüfte | 201 | 79 | -61% |
Revisionen Knie | 191 | 75 | -61% |
Leberkrebsbehandlungen | 113 | 29 | -74% |
Speiseröhrenkrebsbehandlung | 71 | 26 | -63% |
Ovarialkarzinombehandlung | 111 | 35 | -68% |
Pankreaseingriffe | 111 | 44 | -60% |
Stroke Unit | 96 | 79 | -18% |
Interventionelle Kardiologie | 165 | 141 | -15% |
Geriatrie | 187 | 154 | -18% |
Geringer fallen die Einschränkungen in den stark notfallrelevanten Bereichen wie der interventionellen Kardiologie oder den Stroke Units aus. Die Planungsergebnisse der einzelnen Krankenhäuser sind unter https://www.mags.nrw/startseite/gesundheit/krankenhausplanung-nrw/ergebnisse-der-krankenhausplanung-nrw abrufbar.
Der Krankenhausplan tritt zum 1.4.2025 in Kraft. Bis dahin sind die Krankenhäuser des Bundeslandes verpflichtet, die im jeweiligen Feststellungsbescheid ausgewiesenen Leistungsbereiche und -gruppen umzusetzen. Für die Leistungsgruppen Kardiologie, Notfallversorgung, Orthopädie sowie in der Bariatrischen Chirurgie gilt eine auf das Jahresende 2025 verlängerte Frist. Zur Umsetzung der Reform stellt das Land NRW im Zeitraum von 2022 bis 2027 insgesamt 2,5 Mrd. Euro für Investitionen und Strukturveränderungen zur Verfügung.
Kommentar:
Die 64 Leistungsgruppen, die in NRW nun erstmals anstelle der Betten als Planungsgrundlage dienten, sind das Resultat eines sechsjährigen Entwicklungsprozesses, an dem die Krankenhausgesellschaft sowie Vertreter aus dem wissenschaftlichen, ärztlichen und pflegerischen Bereich sowie die Krankenkassen beteiligt waren. Für jede Leistungsgruppe gelten verbindliche Qualitätsstandards mit Vorgaben zur Personalausstattung, zur technischen Ausstattung sowie Mindestfallzahlen. NRW gilt damit als bundesweiter Vorreiter, wobei die Idee der Planung und Angebotssteuerung über Leistungsgruppen vom Bundesministerium im Rahmen der kürzlich verabschiedeten Krankenhausstrukturreform aufgegriffen wurde. Zwar sind die bundesweiten Regelungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) nicht deckungsgleich mit dem NRW-Modell; das Planungsverfahren ist jedoch mit der Reform kompatibel.
Quellen: