NRW legt 15-Punkte-Plan für Primärversorgungsmodell vor

NRW legt 15-Punkte-Plan für Primärversorgungsmodell vor

NRW-Gesundheitsminister Laumann hat am 3. März mit den Krankenkassen, den beiden Kassenärztlichen Vereinigungen des Landes, dem Verband der Ersatzkassen sowie der AOK Rheinland/Hamburg und der Ärzteschaft in einer gemeinsamen Pressekonferenz ein Strategiepapier zur Neuausrichtung der ambulanten Versorgung vorgestellt. Ziel ist eine bessere, bedarfsgerechte Patientensteuerung in der ambulanten Versorgung, ein schnellerer Zugang zu Terminen sowie ein wirtschaftlicherer Einsatz der Ressourcen. Das Papier wurde gemeinsam mit den zentralen Akteuren des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen – einschließlich Vertretern der Patientenseite – erarbeitet und umfasst 15 Punkte.

  1. Verpflichtendes Ersteinschätzungsverfahren und verbindliche Steuerung der Patienten in die passende Versorgungsebene (Primärversorgungspraxis, Facharzt, Notdienstpraxis, Ambulanz, Rettungsdienst oder telemedizinische Angebote) – telefonisch oder digital über die 116 117 und SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung in Deutschland). Das Ergebnis der Ersteinschätzung soll für alle Beteiligten verbindlich sein
  2. Ausbau und Weiterentwicklung der 116 117 zu einer zentralen Gesundheitsplattform für Ersteinschätzung, Patientensteuerung und Terminvermittlung sowie als Plattform für digitale und regionale Versorgungsangebote und Gesundheitsinformationen
  3. Gesetzliche Verankerung von Primärversorgungspraxen (PVP) bei verpflichtender, aber freier Auswahl einer PVP für alle Patienten; Steuerung der Versorgung durch die PVP sowie – bei Bedarf – Koordination mit Facharztpraxen (Tandembetreuung) und der stationären Versorgung
  4. Definition des Versorgungsauftrags der Primärversorgungspraxen mit klarer Beschreibung von Rolle und Aufgaben im Sinne einer umfassenden medizinischen Grundversorgung bei verbindlichen Qualitätsstandards/Mindestanforderungen, inkl. beratender Tätigkeiten, der Schnittstellensteuerung und der Koordination von Terminen
  5. Einführung eines Überweisungssystems zur Steuerung des bedarfsgerechten Zugangs zur fachärztlichen Versorgung auf Grundlage einer verbindlichen Ersteinschätzung durch die PVP oder die 116 117 (Ausnahmen: Termine bei Gynäkologen, Kinder- und Jugendärzten, Psychotherapeuten, für Vorsorgeuntersuchungen), kontinuierliche Pflege der ePA als Informationsgrundlage für die PVP
  6. Abbau unnötiger Bürokratie, insbesondere durch Standardisierung von Prozessen und Formularen, um mehr Zeit für patientennahe Versorgung zu schaffen; koordinierter Prozess zum Bürokratieabbau auf Bundesebene unter Beteiligung der Selbstverwaltungspartner mit klaren Fristen; Flexibilisierung und Beschleunigung der Zulassungsverfahren durch Anpassung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
  7. Förderung interprofessioneller Teamstrukturen durch neue Formen der Arbeitsteilung zwischen verschiedenen Gesundheitsberufen, klare Delegationsregelungen unter Berücksichtigung der Weiterentwicklung von Qualifikationen und Berufsbildern, z. B. bessere Einbindung der Physician Assistants
  8. Einführung von Dauerverordnungen und -überweisungen sowie Blankoverordnungen, insbesondere für chronisch kranke Patienten, um Praxen und Patienten zu entlasten
  9. Etablierung standardisierter Versorgungspfade mit klaren Verantwortlichkeiten sowie verbindlichen Schnittstellenregelungen beim Übergang zu anderen Leistungserbringern (insbesondere Krankenhauseinweisung/-entlassung) ggf. unter Berücksichtigung von Delegation und Digitalisierung, DMP als Vorlage
  10. Ausbau digitaler Prozesse, u. a. Aufbau eines digitalen Versorgungspfads unter Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) beginnend mit dem Erstkontakt, Einführung digitaler Analyse- und Entscheidungsunterstützungssysteme sowie perspektivisch Einsatz Künstlicher Intelligenz, Einführung einheitlicher sektorübergreifender Schnittstellen und Interoperabilitätsstandards
  11. Verbindliche Regelungen für alle Beteiligten hinsichtlich der Ergebnisse der Ersteinschätzung und Unterbreitung und Nutzung der vorgesehenen Versorgungsangebote
  12. Neuausrichtung der Vergütungs- und Anreizsysteme, u. a. mit Blick auf die Förderung der Teamleistung, Ausbau pauschaler Vergütungsmodelle und Abbau von Fehlanreizen; zugleich Vereinfachung und Entbürokratisierung
  13. Bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, u. a. Aufbau einer Plattform mit validen Gesundheitsinformationen und Übersicht über wohnortnahe nicht-medizinische Angebote, Berücksichtigung der Barrierefreiheit sowie der Bedürfnisse pflegebedürftiger und immobiler Patienten
  14. Stärkung von Gesundheitskompetenz, um mehr Eigenverantwortung und eine gesündere Lebensweise zu unterstützen, Steigerung Bekanntheitsgrad relevanter (digitaler) Informationsquellen und Weiterentwicklung bestehender Instrumente zur Förderung der Gesundheitskompetenz
  15. Ausbau der Prävention, um chronische Erkrankungen zu verhindern, z. B. Maßnahmen zur Prävention in den Bereichen Ernährung, Alkohol- und Tabakkonsum

Mit Blick auf die derzeit auf Bundesebene geplanten Reformen betont Laumann zudem die Notwendigkeit, die verschiedenen Reformvorhaben zu einem Gesamtkonzept zusammenzuführen, das die unterschiedlichen Versorgungsebenen besser miteinander vernetzt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene entsprechend anpasst.

Kommentar:

Mit dem vorgelegten 15-Punkte-Plan zur Neuausrichtung der ambulanten Versorgung setzt Nordrhein-Westfalen seine Rolle als Reformmotor im deutschen Gesundheitswesen fort. Bereits bei der Krankenhausreform hat das Land frühzeitig Strukturveränderungen angestoßen und damit wichtige Impulse für die bundespolitische Debatte geliefert. Kern des Konzepts ist eine konsequente Patientensteuerung über eine verpflichtende Ersteinschätzung sowie eine stärkere Rolle von Primärversorgungspraxen als koordinierende Instanz im Versorgungssystem. Damit greift Nordrhein-Westfalen zentrale Probleme der aktuellen Versorgung auf: überlastete Notaufnahmen, lange Wartezeiten bei Fachärzten und eine bislang oft unkoordinierte Inanspruchnahme medizinischer Leistungen.

Bemerkenswert ist zudem, dass das Strategiepapier gemeinsam mit den zentralen Akteuren des Gesundheitswesens im Land – Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärzteschaft und Patientenvertretungen – erarbeitet wurde. Diese breite Einbindung erhöht die Chancen, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich umgesetzt werden können.

Gleichzeitig versteht NRW seinen Vorstoß ausdrücklich als Beitrag zur bundespolitischen Reformagenda. Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann betont, dass die verschiedenen Reformprozesse – insbesondere Krankenhausreform, Notfallreform und Reform der ambulanten Versorgung – stärker miteinander verzahnt werden müssen. Nur wenn die unterschiedlichen Versorgungsebenen systematisch aufeinander abgestimmt und die gesetzlichen Rahmenbedingungen auf Bundes- und Landesebene entsprechend angepasst werden, kann ein wirklich integriertes Versorgungssystem entstehen. Der 15-Punkte-Plan aus Nordrhein-Westfalen könnte damit – ähnlich wie die Krankenhausplanung des Landes – zu einem wichtigen Referenzmodell für die weitere Reformdiskussion auf Bundesebene werden.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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