Kinderlose Paare in Nordrhein-Westfalen (NRW) können künftig nicht mehr auf finanzielle Unterstützung des Landes bei unerfülltem Kinderwunsch hoffen. Die Landesregierung hat beschlossen, die Förderung einzustellen. Als Grund für die Entscheidung nennt das Land die gekürzten Fördermittel des Bundes im laufenden sowie im kommenden Jahr.
Zum Hintergrund: Seit 2004 tragen gesetzliche Krankenkassen nur noch 50% der Kosten für künstliche Befruchtungen. Der Bund und bislang 12 der 16 Bundesländer unterstützen deshalb ungewollt kinderlose Paare unter bestimmten Voraussetzungen. NRW förderte seit 2019 gemeinsam mit dem Bund Kinderwunschbehandlungen und bewilligte bis zu 6.650 Anträge pro Jahr.
Erste Restriktionen bereits Ende 2023
Bereits im Juni dieses Jahres gab es Pläne zur Aussetzung des Förderprogramms. Schätzungen zufolge wurde etwa 1.500 Paaren, die Anträge stellen wollten, mitgeteilt, dass die Förderung ausgesetzt sei. Bereits bewilligte Anträge aus 2023 werden jedoch noch in diesem Jahr ausgezahlt. Das Antragsportal wurde bereits am 21. Dezember des Vorjahres aufgrund fehlender Bundesmittel geschlossen.
Kosten einer künstlichen Befruchtung
Die Kosten für künstliche Befruchtung variieren stark je nach Methode: Von wenigen Hundert Euro für eine Insemination bis zu mehreren Tausend Euro für mehrere Zyklen der In-vitro-Fertilisation. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen mindestens 50% der Kosten für bis zu acht Inseminationen und drei künstliche Befruchtungen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Kommentar:
Die Entscheidung der Landesregierung, die Förderung einzustellen, trifft viele Paare schwer. Die finanziellen Belastungen für Kinderwunschbehandlungen sind erheblich, und so ist damit zu rechnen, dass für viele Paare die Kinderwunschbehandlung unerschwinglich wird. Kritik wird deshalb nicht nur mit Blick auf die hierdurch entstehende Ungleichheit beim Zugang zu reproduktionsmedizinischen Verfahren laut, sondern auch die sinkende Anzahl von Geburten in NRW. Es bleibt abzuwarten, ob andere Bundesländer ähnliche Schritte unternehmen.
Quellen: