Online-Gründungen: Deutschland noch nicht so weit

Online-Gründungen: Deutschland noch nicht so weit

In Estland – dem europäischen Musterland, wenn es um Online-Technologien geht – ist schon länger eine rein digitale Gesellschaftsgründung von Kapitalgesellschaften möglich; in Österreich wurde kürzlich erstmalig über einen virtuellen Prozess per Internet eine GmbH gegründet. Über elektronische Identverfahren – wie sie ähnlich beispielsweise bei der Eröffnung von Bankkonten existieren – kann sich der Gründer registrieren/identifizieren und sich dann über Videokonferenz, für die er vom Notar entsprechend eingeladen würde (über ein gesichertes System) beraten lassen bzw. die nötigen Gründungsschritte durchlaufen. Im Hintergrund verifiziert der Notar die Identität der Gründer über diverse Datenbanken, z.B. um Betrug und Geldwäsche zu verhindern. Die Signatur und Beglaubigung des Notars erfolgt dann entsprechend über amtliche Signatur, die Gründungsunterlagen sind dann in den entsprechenden Urkundenarchiven abgelegt.

Auch die EU forciert entsprechende Regelungen, um Handels- und Gründungshemmnisse abzubauen bzw. Prozesse zu vereinfachen; entsprechend wurde im Sommer 2019 eine neue Richtlinie veröffentlicht (als Teil des sogenannten “Company Law Package” – Richtlinie (EU) 2019/1151), wonach ab 2021 in allen EU-Ländern GmbHs bzw. entsprechende Rechtsformen online gegründet werden sollen.

 

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