Patientenbindung durch digitale Angebote

Patientenbindung durch digitale Angebote

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Neben der elektronischen Vernetzung der Leistungserbringer durch die Telematikinfrastruktur (TI) werden vor allem digitale Anwendungen den Versorgungsalltag nachhaltig verändern. Insbesondere die elektronische Patientenakte (ePA) wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Ab 2021 sind alle gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten eine solche Akte zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung ist dabei freiwillig. Auf der ePA können sensible Gesundheitsdaten wie Befunde, Diagnosen, Impf- oder Mutterpass, Notfalldatendaten oder der Medikationsplan elektronisch gespeichert und verwaltet werden. Zudem soll es Patienten im späteren Verlauf möglich sein, Gesundheitsdaten von Apps einpflegen zu können. Welcher Leistungserbringer welche Daten einsehen darf, soll der Inhaber ab 2022 über individuelle Zugriffsrechte regeln können.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

 

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