Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet immer weiter voran. Derzeit ist bereits ein Großteil der Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Weitere Akteure im Gesundheitswesen folgen. Noch in diesem Jahr sind die Apotheken zum Anschluss verpflichtet – 2021 gilt dieses für Krankenhäuser. Akteuren wie ambulante oder stationäre Pflegeheime, Physiotherapeuten oder Hebammen ist eine Anbindung an die digitale Datenautobahn freigestellt. Zusätzlich wird der Ausbau der Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) forciert. So sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet ihren Versicherten ab 2021 eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung zu stellen. Neben Befunden, Arztberichten, Röntgenbildern sollen in der ePA künftig auch der Impfausweis, das Zahnbonusheft oder der Mutterpass gespeichert werden können. Detaillierte Regelungen dazu finden sich im kürzlich beschlossenen Patientendaten-Schutz-Gesetz, welches voraussichtlich noch im Herbst 2020 in Kraft treten wird. Die Regelungen im Detail finden Sie hier:
Regelungen Patientendaten-Schutz-Gesetz
Elektronische Patientenakte | Für Patienten:
Ab 2022:
Ab 2023:
Für Ärzte:
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eRezept | Für Patienten: Verlauf 2021
Für Ärzte:
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Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz
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