Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Seit Juli 2025 sind nun auch ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen verpflichtet, sich an die Telematikinfrastruktur (TI) anzubinden. Allerdings zeigt eine aktuelle DAK-Auswertung, dass den gesetzlichen Vorgaben bislang nur wenige Pflegeeinrichtungen nachgekommen sind.
Von den rund 32.000 ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland ist lediglich ein Drittel im Verzeichnis der gematik hinterlegt. Zudem haben nur 63 % der Pflegeanbieter eine sogenannte SMC-B-Karte beantragt. Letztere ist für den Authentifizierungsprozess innerhalb der TI obligatorisch.
Auch beim Abruf der vorgesehenen Fördermittel zeigt sich noch erhebliches Potenzial. Von den verfügbaren anteiligen DAK-Fördermitteln für Pflegeeinrichtungen wurden nur knapp 40 % (rund 81,2 Mio. €) in Anspruch genommen. Seit 2019 können ambulante Pflegedienste und Heime Zuschüsse von bis zu maximal 12.000 € für digitale Ausstattungen erhalten.
Kommentar:
Mit den Pflegeeinrichtungen wird nun ein weiterer wichtiger Player in die digitale Infrastruktur aufgenommen. Angesichts der Überalterung der Bevölkerung wird die Nachfrage insbesondere nach geriatrisch-pflegerischen Leistungen zunehmen. Umso wichtiger wird es zukünftig sein, schnell und sicher Gesundheitsdaten von Patienten über die Sektoren- und Einrichtungsgrenzen austauschen zu können. Das erhöht nicht nur die Patientensicherheit, sondern verbessert auch die Versorgungseffizienz.