Einige Pflegeeinrichtungen sind mit der im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) eingeführten Tarifpflicht nicht einverstanden. Dies geht aus einer dem Bundesverfassungsgericht vorgelegten Beschwerde gegen die Einführung von Tarifsystemen für Pflegeeinrichtungen hervor. Als Folge der Bestimmung können Pflegeeinrichtungen den Entzug des bestehenden Versorgungsvertrags und damit der Berechtigung zur Abrechnung mit der Pflegekasse künftig allein durch die Einhaltung von Tarifvorgaben vermeiden.
Die Pflegeeinrichtungen erhalten dabei Unterstützung vonseiten des Bundesverbands privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) und des Verbands Deutscher Alten- und Behindertenhilfe (VDAB). In ihren Augen stellen die Änderungen des SGB XI eine Verletzung der Grundrechte auf Tarifautonomie, Berufsfreiheit sowie Gleichbehandlung dar und sind zudem verfassungswidrig.
Dem bpa und VDAB zufolge kommen die Regelungen einem Tarifzwang gleich, da mit einer Übernahmeverweigerung der Existenzverlust durch den Verlust der Zulassung am Markt einhergeht. Durch die bundesweite Standardisierung der Entlohnung würden die Pflegeeinrichtungen alle Handlungs- und Gestaltungsmöglichkeiten verlieren. Die Verbände befürchten anstelle der angestrebten Anreize für Innovation und Investition unter Umständen sogar eine Absenkung des Lohnniveaus. Zudem vertreten sie die Meinung, den Einrichtungen wird ihr Recht keinem Tarifverbund anzugehören sowie der eigenständigen Gestaltung der Lohnstrukturen entzogen.
In Kombination mit der Verweigerung eines Wagnis- und Gewinnzuschlags seitens des Gesetzgebers würden auf diese Weise zentrale Mechanismen der sozialen Marktwirtschaft ausgeschaltet.
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