Auf Empfehlung der Pflegekommission soll der Pflegemindestlohn auch in diesem Jahr angehoben werden. Insgesamt sieht die Kommission in den nächsten zwei Jahren eine stufenweise Steigerung des Pflegemindestlohns um etwa 5 % vor. Rund 1,3 Mio. Beschäftigte in der Pflege würden dann von der Lohnsteigerung profitieren. Die nächste Anhebung der Stundensätze ist für Juli 2026 vorgesehen. Bislang ist die Empfehlung der Pflegekommission noch nicht rechtswirksam.
Wie entwickeln sich die Mindestlöhne?
Abhängig von der fachlichen Qualifizierung variiert die Höhe des festgesetzten Mindestlohns. So soll eine Pflegehilfskraft ab Juli 2026 einen Stundenlohn von 16,52 € erhalten (derzeit: 16,10 €). Für Pflegefachkräfte ist hingegen eine Untergrenze von 21,03 € pro Stunde vorgesehen.
Pflegehilfskräfte | Qualifizierte Pflegehilfskräfte | Pflegefachkräfte |
|
|---|---|---|---|
| Aktueller Mindestlohn | 16,10 € | 17,35 € | 20,50 € |
| Ab Juli 2026 | 16,52 € | 17,80 € | 21,03 € |
| Ab Juli 2027 | 16,95 € | 18,26 € | 21,58 € |
Kommentar:
Die Pflege ist zentrale Säule der Gesundheitsversorgung in Deutschland. Angesichts der demografischen Entwicklung wird ihre Bedeutung weiter zunehmen. Damit rücken die professionellen Pflegekräfte weiter in den Fokus. Um den Pflegeberuf auch für kommende Generationen attraktiv zu halten, sind gezielte Maßnahmen erforderlich. Die Vergütung ist hierbei ein wichtiges Element. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt. So müssen Pflegeeinrichtungen seit 2022 in Tarifhöhe bezahlen, um Versorgungsverträge mit den Pflegekassen abschließen zu können. Insgesamt ist der Durchschnittslohn in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – auch die Anhebung des Pflegemindestlohns trägt dazu bei. Gleichzeitig belasten die gestiegenen Pflegeaufwendungen die Einrichtungen zunehmend und werden letztlich auf die Pflegebedürftigen umgelegt – Stichwort Eigenanteile.
Quellen: