Die wachsende Zahl von Pflegebedürftigen belastet die gesetzliche Pflegeversicherung zunehmend. Nach Angaben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherungen lag das Defizit Ende 2022 bereits bei rund 2,2 Mrd. Euro. Tendenz steigend. Gleichzeitig müssen Pflegebedürftige in stationären Pflegeeinrichtungen bzw. deren Angehörige immer höhere Eigenanteile finanzieren.
Um sowohl die Finanzierung der Pflegekassen zu sichern und die Pflegebedürftigen finanziell zu entlasten, sieht das Bundesgesundheitsministerium eine zweistufige Pflegereform vor. Ein erster Entwurf wurde kürzlich durch den Gesundheitsminister vorgestellt.
Kernpunkte der Pflegereform
Der Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) sieht zwei zentrale Schritte vor:
- Stabilisierung der Pflegekassen bis zum 1.7.2023
- Anhebung der Leistungsbeiträge zum 1.1.2025
Bereits ab Juli sollen die Beitragssätze um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. Das entspricht einem Einnahmenplus von 6,6 Mrd. Euro. Insbesondere kinderlose Versicherte sollen dabei einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten. Die aus der Anhebung resultierenden Mittel sollen ab 2024 für erste Leistungsverbesserungen verwendet werden.
Daneben sieht der Gesetzentwurf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Pflege vor. Neben dem Ausbau und der Umsetzung des Personalbemessungsverfahrens in der stationären Pflege soll ein Förderprogramm arbeitnehmerfreundliche Arbeitsbedingungen honorieren. Zudem ist die Anpassung rechtlicher Rahmenbedingungen zur Anerkennung ausländischer Pflegekräfte geplant. Ziel ist es, die Auslandsanwerbungen für ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Kommentar:
Wie lässt sich die Pflege in der Zukunft finanzieren? Der Referentenentwurf des Gesundheitsministers macht einen ersten Vorschlag. Allerdings ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Beiträge die finanzielle Not der Pflegekassen nur kurzfristig lindert. Es bedarf vielmehr einem nachhaltigen Finanzierungskonzept, das auch Steuermittel miteinschließt.
Quelle: Bibliomed Pflege – Referentenentwurf zur Pflegereform liegt vor