Die Pflege steht vor großen Herausforderungen. Dazu zählt auch die nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung. Ohne eine Entlastung der Pflegeversicherung droht in den kommenden zwei Jahren ein Defizit in Höhe von 22,5 Mrd. €.
Der Handlungsdruck ist hoch, denn neu ist das Problem nicht: Seit Jahren befindet sich die Pflegeversicherung in finanzieller Schieflage. Zwar konnten die Finanzierungslücken kurzfristig durch Bundeszuschüsse sowie Beitragsanhebungen geschlossen werden, doch die strukturellen Probleme bleiben bestehen. Die Einnahmen reichen längst nicht mehr aus, um die steigenden Ausgaben zu decken.
Mit der neuen Pflegereform soll die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung daher auf ein neues Fundament gehoben werden. Dazu sollen unterschiedliche Maßnahmen umgesetzt werden. Ersten Informationen zufolge sollen die aufenthaltsbedingten Zuschläge der Pflegekassen künftig langsamer steigen. Konkret bedeutet dies, dass die Anhebungsintervalle von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Damit würden Heimbewohner immer später von den steigenden Zuschüssen zu den Pflegekosten profitieren. Gleichzeitig ließen sich für die Kassen dadurch erhebliche Einsparpotenziale heben. Insgesamt erhöhten sich die Aufwendungen für die Leistungszuschläge im Jahr 2025 im Vorjahresvergleich um rund 11 % auf über 7 Mrd. €. Zudem soll die Anerkennung der Pflegebedürftigkeit künftig an strengere Kriterien geknüpft werden, um die Ausgabendynamik zu begrenzen. Damit würde die Erweiterung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs von 2017 rückgängig gemacht werden.
Auch eine außerplanmäßige Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze soll die Einnahmesituation der Pflegekassen stabilisieren. Daneben sollen, analog zu den Reformplänen der gesetzlichen Krankenversicherung, bislang beitragsfrei mitversicherte Ehepartner künftig einen zusätzlichen Beitrag von 0,7 % zur Pflegeversicherung leisten, sofern sie weder Kleinkinder erziehen noch Angehörige pflegen. Teil des Maßnahmenpakets könnte zudem eine Erhöhung des Beitragszuschlags für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte auf 0,7 % sein.
Kommentar:
Es bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen der politischen Diskussion standhalten und letztlich tatsächlich Eingang ins Gesetz finden. Der vom Gesundheitsministerium für Mitte Mai angekündigte Gesetzentwurf steht bislang noch aus.
Klar ist jedoch schon jetzt: Die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung müssen dauerhaft ausreichen, um die Ausgaben zu decken. Ohne finanzielle Einschnitte wird die Reform nicht auskommen. Für die Bevölkerung dürfte das spürbar steigende Sozialabgaben bedeuten. Nach aktueller Rechtslage könnten die Sozialbeiträge künftig bis zu 50 % des Lohns ausmachen, so die Prognose der Wirtschaftsweisen. Eine solche Entwicklung würde nicht nur die Beitragszahler belasten, sondern auch negative Folgen für Wirtschaft und Beschäftigung haben. Es gilt folglich trotz des Reformdrucks auf allen Ebenen die Balance zu halten.
Quellen: