Die zunächst befristet bis September geltende Corona-Hygienepauschale für Privatpatienten wurde bis Ende 2020 verlängert. Hierauf haben sich die Bundesärztekammer, der Verband der Privaten Krankenversicherung, die Bundeszahnärztekammer und die Beihilfekostenträger aufgrund der gegenwärtig wieder steigenden SARS-CoV-2-Infektionszahlen geeinigt. Die Pauschale soll den in Zusammenhang mit der Pandemie verursachten Mehraufwand in den Praxen (Hygienemaßnahmen und Patientensicherheit) abdecken.
Für die Abrechnung darf allerdings seit dem 1. Oktober anstelle des bisherigen 2,3-fachen Satzes nur noch der einfache Satz zur Anwendung kommen.
- Neue Pauschale für Ärzte: 6,41 Euro (GOÄ Nr. 245) – bislang 14,75 Euro
- Zahnärzte: 6,19 Euro (GOZ Nr. 3010)
Die Verlängerung gilt auch für den Vergütungszuschlag von 1,50 Euro je Behandlung im Heilmittelbereich sowie für alle Vereinbarungen zu telemedizinischen Leistungen in der Psychotherapie.
Privatversicherte erhalten von ihrem Versicherungsunternehmen eine volle Erstattung der Pauschale, sofern sie eine (Zahn-)Arztrechnung mit der entsprechenden GOÄ-/GOZ-Position einreichen.
Quellen:
- PKV – Corona-Hygienepauschale: PKV-Extravergütung bis zum Jahresende verlängert
- PKV – Ein guter Kompromiss: Die angepasste Hygienepauschale
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