Gesetzliche Krankenkassen schließen 2022 mit kleinem Überschuss ab

Gesetzliche Krankenkassen schließen 2022 mit kleinem Überschuss ab

Die gesetzlichen Krankenkassen haben das Jahr 2022 mit einem leichten Plus von 451 Mio. Euro abgeschlossen. Dies geht aus den vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlichten vorläufigen Finanzergebnissen für das Jahr 2022 hervor. Den aktuellen Zahlen zufolge lagen die Einnahmen der Kassen im vergangenen Jahr bei 289,3 Mrd. Euro. Die Einnahmen der gesetzlichen Krankenkassen setzen sich aus den Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds und aus den Zusatzbeträgen (deren Höhe die Krankenkassen jeweils selbst festlegen) zusammen. Der Gesundheitsfonds wiederum speist sich aus den Beiträgen der GKV-Mitglieder, der Arbeitgeber sowie aus Steuermitteln.

Leistungsausgaben für ambulante ärztliche Behandlung stiegen nur unterdurchschnittlich

Die Gesamtausgaben lagen 2022 bei 288,9 Mrd. Euro. Die Gesamtausgaben der Kassen stiegen um 4,4%. Die einzelnen Leistungsbereiche entwickelten sich wie folgt:

  • Krankenhausbehandlung: +2,8% (rund 2,6 Mrd. Euro)
    Im Vergleich zu den anderen Leistungsbereichen fiel hier der Anstieg unterdurchschnittlich aus. Das BMG begründet dies mit den stagnierenden/rückläufigen Fallzahlen. Nach der Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Pauschalen im Jahr 2020 war es 2021 zunächst zu einer stärkeren Ausgabensteigerung gekommen.
  • Ärztliche Behandlung: +3,4% (1,5 Mrd. Euro)
    Wie bei der Krankenhausbehandlung ergab sich auch für die ambulant-ärztliche Behandlung ein unterdurchschnittlicher Ausgabenanstieg. Ausgabendämpfend wirkte laut BMG wie bereits im Vorjahr das im Zuge des Tierarzneimittelgesetzes eingeführte Korrekturverfahren, das eine Bereinigung der Doppelfinanzierungen für besondere ärztliche Leistungen nach dem Terminservice- und Versorgungsgesetz vornahm.
  • Arzneimittel: +4,8% (rund 2,2 Mrd. Euro)
    Nach den anhaltend überdurchschnittlichen Ausgabenentwicklungen der vergangenen Jahre rechnet das BMG für 2023 aufgrund der mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingeführten Regelungen wieder mit einem moderateren Wachstum.
  • Zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz: +3,7% (462 Mio. Euro)
    Nach dem pandemiebedingt starken Anstieg im Jahr 2021 (niedrige Vorjahresbasis 2020 aufgrund ausgefallener Behandlungen) hat sich die Ausgabendynamik wieder abgeschwächt.
  • Heilmittel: +7% (726 Mio. Euro)
    Der überdurchschnittliche Zuwachs resultiert laut BMG aus den Vergütungsanpassungen zum Jahresbeginn sowie aus den hohen unterjährigen Preisabschlüssen des Vorjahres.
  • Krankengeld: +8,1% (1,35 Mrd. Euro)
    Bei den zusätzlichen Ausgaben schlägt u.a. der Anstieg der krankengeldberechtigten Mitglieder in Höhe von 1,1% zu Buche. Beim Kinderkrankengeld ergaben sich im Vorjahresvergleich keine Änderungen.
  • Verwaltungsausgaben: +7,2%
    Die dynamische Entwicklung bei den Verwaltungskosten erklärt sich vor allem durch die Bildung hoher Altersrückstellungen bei einzelnen Krankenkassen.

Die Finanzreserven der Krankenkassen lagen zum Stichtag 31. Dezember 2022 bei 10,4 Mrd. Euro und damit bei rund 0,4 Monatsausgaben. Der Gesundheitsfonds verzeichnete 2022 ein Plus von rund 4,3 Mrd. Euro bei einer Liquiditätsreserve in Höhe von rund 12,0 Mrd. Euro (Stichtag 16. Januar 2023).

Kommentar:

2022 wurden Maßnahmen zur Bewältigung der Pandemie (u.a. Aufwendungen für Corona-Tests und -Impfungen nach der Coronavirus-Impf- und Testverordnung sowie Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser) mit insgesamt rund 21,4 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert und anschließend vom Bund wieder zugeführt. Bei der Bewertung der Finanzentwicklung ist zu berücksichtigen, dass der Bund mit dem ergänzenden Zuschuss in Höhe von 14 Mrd. Euro wesentlich zur Stabilisierung der Finanzen und somit der Zusatzbeiträge beigetragen hat. Dieser Zuschuss greift im aktuellen Jahr nicht mehr. Stattdessen soll das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für eine Stabilisierung sorgen, wobei die Belastungen auf verschiedene Akteure verteilt werden. Im Zuge dessen haben die Krankenkassen rund 2,5 Mrd. Euro aus ihren Finanzreserven und der Gesundheitsfonds rund 4,7 Mrd. Euro aus der Liquiditätsreserve zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2023 abzuführen. Auch die Versicherten werden zur Kasse gebeten: So stieg der vom BMG veröffentlichte Zusatzbeitragssatz von 1,3% (2022) auf aktuell 1,6%. Zum 1. Januar 2023 haben bereits 66 Krankenkassen mit einer Erhöhung des Zusatzbeitrages reagiert.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit – Vorläufige Finanzergebnisse der GKV für das Jahr 2022 

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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