In Baden-Württemberg wird der bereits seit 2013 laufende Facharztvertrag nach § 73 c für Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie (PNP) um ein neues Modul erweitert. Ab dem 1. Oktober greift eine Vertragsanpassung, die für Patienten mit einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) schnell und unbürokratisch eine besonders intensivere psychotherapeutische Behandlung ermöglicht. Mit dem Modul und der damit verbundenen umgehenden Hilfeleistung soll auf den besonderen Behandlungsbedarf dieser besonders schwer traumatisierten Patienten eingegangen werden. Dies ist im Rahmen der Regelversorgung oft nicht möglich. Häufig liegen bei den PTBS-Patienten Komorbiditäten in Form einer Borderline-Persönlichkeitsstörung oder einer dissoziativen Störung vor, die zudem eine sehr intensive und zeitaufwendige psychotherapeutische Behandlung erfordern. Für diese Patienten dürfen am Facharzt-Vertrag teilnehmende Psychotherapeuten künftig insgesamt 210 Therapiestunden ohne Genehmigung der Kassen hochfrequent (= mehrere Sitzungen pro Woche) abrechnen. In besonders schweren Fällen ist eine unbürokratische Verlängerung um weitere 30 Therapiestunden möglich. Dies bedeutet eine wesentliche Verbesserung gegenüber der Regelversorgung, die – unabhängig vom Therapie-Ergebnis – lediglich 80 Therapiestunden für die Verhaltenstherapie und 100 Stunden für tiefenpsychologisch fundierte vorsieht. Bei zusätzlichem Therapiebedarf für besonders gravierende Fälle verlangen die Krankenkassen zudem ein aufwändiges mehrseitiges Gutachten.
Zugang zum neuen Behandlungsmodul haben alle Versicherten der AOK Baden-Württemberg und der Bosch BKK, die im FacharztProgramm eingeschrieben sind und eine entsprechende Diagnose aufweisen. Landesweit nehmen gegenwärtig bereits mehr als 600 Ärzte und Psychotherapeuten am PNP-Vertrag teil.