Positive, aber vage Impulse für Apotheken im Koalitionsvertrag – Teil 2

Positive, aber vage Impulse für Apotheken im Koalitionsvertrag - Teil 2

Unter dem Titel „Mehr Fortschritt wagen, Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ haben die künftigen Ampel-Koalitionäre am 24. November ihren Koalitionsvertrag vorgelegt. Von den insgesamt 177 Seiten widmen sich rund 8 dem Thema Gesundheit und Pflege. REBMANN RESEARCH hat die Inhalte unter die Lupe genommen und die wichtigsten Punkte kompakt zusammengefasst. Nicht wenige der Vorhaben verstehen sich auch als Konsequenz aus der aktuellen Pandemiesituation. Die heutige News widmet sich in einem zweiten Teil dem Apotheken- bzw. Arzneimittelbereich.

Stärkung der Landapotheke
Die Koalitionspartner streben u.a. an,

  • das Vor-Ort-Apothekenstärkungsgesetz zu nivellieren (um pharmazeutische Dienstleistungen besser zu honorieren)
  • die Apothekenbetriebsordnung zu flexibilisieren (um die Arzneimittelversorgung an integrierten Notfallzentren in unterversorgten Gebieten zu verbessern)
  • das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) weiterzuentwickeln.

Der Nacht- und Notdienstfonds soll zu einem Sicherstellungsfonds modifiziert werden, was insbesondere Apotheken in unterversorgten Gebieten zugutekommen könnte – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sprachen sich bereits in der Vergangenheit für eine entsprechende Unterstützung kleinerer Landapotheken aus.

Des Weiteren soll das Präventionsgesetz weiterentwickelt und diesem Themenfeld ein höherer Stellenwert gewidmet werden.

Weniger Bürokratie, mehr Digitalisierung und sektorenübergreifende Zusammenarbeit

  • Televerordnungen (z.B. von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln) sollen in die Regelversorgung überführt werden
  • Die elektronische Patientenakte, das eRezept & Co. sollen beschleunigt werden – evtl. könnten damit auch erweiterte Rechte für Apotheken einhergehen
  • Kontrollierte Abgabe von Cannabis
  • Sektorenübergreifende Versorgung (z.B. im Rahmen von Modellprojekten) soll gestärkt werden
  • Generell sollen durch ein sogenanntes Bürokratieabbaupaket Hürden für eine gute Versorgung abgebaut werden
  • Verfahrenserleichterungen, die sich in der Pandemie bewährt haben, sollen verstetigt werden

Stärkung hiesiger Arzneimittelforschung und -herstellung
Insbesondere auch als Folge der Pandemie (bzw. der Lieferengpässe) soll ein Gesundheitssicherstellungsgesetz

  • die Bevorratung von Arzneimittel- und Medizinprodukten regeln.
  • Der Standort Deutschland (bzw. die EU) soll gestärkt werden, wenn es um die Herstellung von Arzneimitteln inklusive der Wirk- und Hilfsstoffproduktion geht.
  • Dazu gehören der Abbau von Bürokratie, die Prüfung von Investitionsbezuschussungen für Produktionsstätten sowie die Prüfung von Zuschüssen zur Gewährung der Versorgungssicherheit, das könnten z.B. Rabattverträge sein.

Gleichzeitig findet sich im Koalitionsvertrag der Passus, dass das Preismoratorium für Arzneimittel weiterhin bestehen soll und die Möglichkeiten der Krankenkassen zur Begrenzung der Arzneimittelpreise gestärkt werden. Der gemäß AMNOG verhandelte Erstattungspreis soll künftig bereits ab dem siebten Monat nach Markteintritt gelten.

Entsprechend kritisch reagierten die Pharmaverbände auf das Papier.

Überraschenderweise findet sich in der finalen Version des Koalitionsvertrags nichts mehr zu einer Mehrwertsteuersenkung für Arzneimittel. Während die meisten anderen europäischen Länder keine oder nur eine verringerte Mehrwertsteuer auf Arzneimittel erheben, ist es hierzulande der volle (19%ige) Satz.

 

Kommentar:

Natürlich lesen sich positive Signale für Apotheken aus dem Koalitionsvertrag heraus: weniger Bürokratie, mehr Honorar für pharmazeutische Dienstleistungen, (potenziell) gestärkte Rolle der Apotheker im Rahmen der Digitalisierung oder bei Selektivverträgen und Präventionsprogrammen etc. Inwieweit Apotheker dann auch profitieren werden, obliegt natürlich der künftigen Konkretisierung dieser ‚generischen‘ Vorhaben. Zunächst werden sich mehr Fragen und Unklarheiten ergeben, z.B. was der o.g. Sicherstellungsfonds für Auswirkungen auf das (Fix-)Honorar der Apotheker haben wird, ob auch Apotheken Cannabis abgeben dürfen, inwieweit gerade auch die größeren Online-Apotheken im Rahmen der Digitalisierungsbemühungen profitieren könnten etc.

Quellen:

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