Praxisabgabe: aktuelle steuerliche Unterlagen

Praxisabgabe: aktuelle steuerliche Unterlagen

Gerade unter steuerlichen Aspekten ist es notwendig, Art, Umfang und Zeitpunkt der Praxisabgabe genau zu planen und vorzubereiten. Zudem sollte der Abgebende berücksichtigen, dass der Erwerber und die hinter ihm stehenden Berater bzw. die sein Vorhaben finanzierenden Finanzinstitute zumindest für die letzten drei zurückliegenden Geschäftsjahre sämtliche steuerrechtlich relevanten Unterlagen zur Überprüfung verlangen. Diese Unterlagen müssen unmittelbar bei Beginn der Verkaufsverhandlungen vorliegen und sollten nicht erst auf Nachfrage erstellt werden müssen. Daher sollte der Arzt mit seinem Steuerberater darauf hinwirken, dass die Jahresabschlüsse und auch unterjährige Zahlen, sogenannte Betriebswirtschaftliche Auswertungen, vorliegen. Der Steuerberater sollte also zusammen mit dem Abgeber zur Vorbereitung der Praxisabgabe zumindest quartalsweise buchen, damit die aktuellen Zahlen einem Interessenten überreicht werden können und auch der Abgeber eine realistische Einschätzung des Wertes seiner Praxis bekommt.

Quelle: E-Marktwissen

 

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