Praxisabgabe: Auflistung von Verträgen/Dauerschuldverhältnissen

Praxisabgabe: Auflistung von Verträgen/Dauerschuldverhältnissen

Zur lückenlosen Dokumentation und damit aus Gründen der Transparenz für den Übernehmer sollte der Abgebende sämtliche Verträge und Dauerschuldverhältnisse (Mietverträge, Versorger, EDV) in Schriftform vorrätig halten.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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