Für die Mitarbeit des Praxisabgebers in der dann veräußerten Praxis kann es mehrere Gründe geben.
- Kontinuität: Zunächst führt die Mitarbeit des Abgebers in der Außendarstellung der Praxis zu einer gewissen Kontinuität. Diese wiederum hat i. d. R. positive Auswirkungen auf die Bindung der Patienten an die Praxis nach Übergabe letzterer auf den Nachfolger. Die Nachhaltigkeit der Patientenbindung führt beim Übernehmer zu einer gesicherten Ertragssituation und beim Abgeber, abhängig von den Regelungen im Praxiskaufvertrag, unter Umständen zur Sicherung des Kaufpreises.
- Fließender Übergang auf den Übernehmer: Wird der Praxisabgeber nach der Übergabe tätig, so wird der harte Übergang auf einen bestimmten Zeitpunkt umgangen und der Übergang kann fließender gestaltet werden, sodass eine bessere Einarbeitung des Praxisnachfolgers gewährleistet ist. Gleichzeitig muss auch der Praxisabgeber seine meist jahrelang gehegte und gepflegte Praxis nicht von einem Tag auf den anderen abgeben. Der Abnabelungsprozess gestaltet sich so einfacher.
- Einkünftesicherung des Praxisabgebers: Des Weiteren kann der abgebende Arzt im Rahmen der überleitenden Mitarbeit noch Einnahmen generieren, die er wiederum im Rahmen seiner Planung für den Ruhestand einkalkulieren kann.
Quelle: E-MARKTWISSEN
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.