Praxisbewertung: Substanz- bzw. Sachwert

Praxisbewertung: Substanz- bzw. Sachwert

Besondere Bedeutung bei der Praxisbewertung mittels des Modifizierten Ertragswertverfahrens hat der sogenannte Substanz- oder auch Sachwert. Dieser umfasst sämtliche Investitionsgüter in der Praxis, ferner Ein- und Umbauten, geringwertige Wirtschaftsgüter, wie das Instrumentarium und die Kleingeräte, sowie Verbrauchsgüter und Vorräte. Diese Wirtschaftsgüter sind zum Verkaufsstichtag zu bewerten. Begründet wird die Berücksichtigung des Substanzwertes der Praxis damit, dass das übernommene Praxisvermögen eine Ausgabenersparnis gegenüber der Neueröffnung einer Praxis und der damit verbundenen Anschaffung dieser Vermögensgegenstände darstellt.

Unter Substanzwert versteht man im Allgemeinen die Summe der Werte der in der Arztpraxis enthaltenen Vermögenswerte, d.h. das gesamte notwendige Anlage- und Umlaufvermögen einer Praxis. Die in der Bewertungspraxis verwendeten Begriffe stimmen mit den Definitionen in Gesetzen oder mit den Begriffsinhalten, wie sie in der Rechtsprechung herausgearbeitet worden sind, vielfach nicht überein. Dies führt in der Praxis dazu, dass oftmals für ein- und denselben Begriff unterschiedliche, manchmal verwirrende Bezeichnungen verwandt werden.

Quelle: ATLAS-ARZTINFO (Kapitel 8.2)

 

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