Praxisplanung: Elemente des Entwurfs

Praxisplanung: Elemente des Entwurfs

Bei Baumaßnahmen im Gesundheitswesen hat sich wegen der vielen zu beachtenden Aspekte die Bildung eines “Planungsbegleitenden Ausschusses” (PBA) als sinnvoll erwiesen. Er berät über alle die Planung und den Bau betreffenden Fragen mit dem Ziel, eine zweckmäßige, einvernehmliche Lösung zu finden.

In den Raumprogrammen werden nur die Nutzungsflächen festgehalten. Alle anderen Flächen ergeben sich erst in der Phase des Entwurfs. Die Räume werden nach Anzahl, Art und Größe (in Quadratmetern) angegeben. Zweckmäßig sind Angaben zur Belichtung (Tageslicht erforderlich, erwünscht und nicht erforderlich).

In DIN 13080 “Gliederung des Krankenhauses in Funktionsbereiche und Funktionsstellen”, einer Norm, die nunmehr seit fast 20 Jahren in der Krankenhausplanung auch über die Grenzen Deutschlands hinaus erfolgreich angewendet wird und seit Juni 2016 in einer völlig überarbeiteten Fassung vorliegt, findet sich eine Empfehlung zur Gliederung der Raumprogramme. Danach sollen die Räume in vier Gruppen eingeteilt werden: Haupträume, Nebenräume, Erschließungsräume und Personalräume. Es bleibt dem Programmplaner überlassen, das Raumprogramm nach dieser Einteilung zu gliedern oder die Unterteilung nach Funktionsgruppen zu wählen, die eine stärkere Differenzierung der Räume zulässt. Kombinierte Räume können dazu beitragen, zwei oder drei Funktionen in einem Raum unterzubringen, um so ein größeres Maß an Wirtschaftlichkeit zu erzielen.

Quelle: ATLAS ARZTINFO

 

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