Preise für Zahnersatz-Regelversorgung stiegen zum 1.1.2024

Preise für Zahnersatz-Regelversorgung stiegen zum 1.1.2024

Festzuschüsse und Preise für zahntechnische Leistungen stiegen um 4,22%

Zum 1.1.2024 wurden der durchschnittliche Punktwert für zahnärztliche Zahnersatz-Leistungen sowie die durchschnittlichen Preise für Zahnersatz gegenüber dem Vorjahr um durchschnittlich 4,22% angehoben. Der Punktwert für Zahnersatz (ZE) wurde entsprechend angepasst und beträgt 1,0827 Euro seit 1.1.2024.

Grundlage für die Erhöhung der Festzuschüsse und des Punktwertes sind die Preisverhandlungen zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV). Sie orientieren sich an den Preisen für zahntechnische Leistungen, die ebenfalls jährlich vom GKV-Spitzenverband mit dem Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) ausgehandelt werden.

BEL II-Gebührenverzeichnis wurde ebenfalls angepasst

Die über die GKV abrechenbaren zahntechnischen Laborleistungen sind im Bundeseinheitlichen Verzeichnis der abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen (BEL II) aufgelistet. Das BEL II-Gebührenverzeichnis wird jährlich entsprechend der neu zwischen GKV-Spitzenverband und dem VDZI vereinbarten Preise angepasst und gilt sowohl für Zahnärzte als auch Dentallabore.

 

Kommentar:

Neue Festzuschüsse gelten für die Zahnersatz-Regelversorgung

Die Regelversorgung ist für jeden zahnärztlichen Befund festgelegt und orientiert sich am allgemein anerkannten Stand der Zahnmedizin. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt für die Zahnersatz-Regelversorgung einen Festzuschuss, der 60% der durchschnittlichen Kosten für die zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen abdeckt (bei lückenlos geführtem Zahn-Bonusheft sogar bis zu 75%). Die Regelversorgung berücksichtigt jedoch nicht die ästhetischen Wünsche der Patienten. Wer sich für eine höherwertige oder andersartige Versorgung entscheidet, muss die Mehrkosten selbst tragen.

Auswirkungen auf Heil- und Kostenpläne

Der neue ZE-Punktwert und die neuen ZE-Festzuschussbeiträge gelten auch für alle ab dem 1.1.2024 erstellten Heil- und Kostenpläne (HKP). Stichtag für die Berechnung der Laborpreise ist der Tag der Eingliederung bzw. für gewerbliche Labore der Tag der Lieferung.

Seit 1.1.2023 hat sich für kassenzahnärztliche Zahnersatz-Leistungen übrigens das Beantragungsverfahren geändert. Das bisherige papiergebundene Verfahren wurde auf das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren – Zahnärzte (EBZ) umgestellt (siehe Atlas Medicus News vom 19.8.2022).

Quelle: KZVBW – Zahnersatz: Neuer ZE-Punktwert ab 1. Januar 2024

Verena Heinzmann
Autor Verena Heinzmann
Arrow right icon