Private Krankenversicherung: Beiträge werden 2025 stark steigen

Private Krankenversicherung: Beiträge werden 2025 stark steigen

Rund zwei Drittel der Privatversicherten müssen im kommenden Jahr mit Beitragserhöhungen von durchschnittlich 18% rechnen. Darauf verweist der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) in einer aktuellen Meldung auf seiner Internetseite. Umgerechnet auf die gesamte Gruppe der Privatversicherten ergibt sich eine durchschnittliche Steigerung von rund 12%. Dieser Wert dürfte jedoch in Realität höher liegen, da aus dieser Berechnung Versicherte von jenen Unternehmen ausgenommen sind, die eine unterjährige Beitragsanpassung vornehmen. Grund für die Anhebung der Beiträge ist der deutliche Anstieg der Leistungsausgaben im Jahr 2023. Als Hauptverursacher nennt die PKV die pflegerische Versorgung in den Krankenhäusern, für die sich die Ausgaben zwischen 2022 und 2023 um 13,5% erhöht haben. Zwischen 2021 und 2023 lag die Steigerungsrate sogar bei 37,5% je durchschnittlichem Pflegetag, was neben der Entwicklung der Tarifgehälter auf strengere Mindestvorgaben bei der Pflegepersonalausstattung zurückzuführen ist. Daneben ließen sich auch bei Arzneimittelausgaben und den Ausgaben für ambulante Behandlungen starke Anstiege beobachten.

 

Kommentar:

Seit Jahren nimmt die Zahl der Vollversicherten in der PKV kontinuierlich ab. So schrumpfte der Bestand bei den Vollversicherungen zwischen 2012 und 2022 um 251.800. Im vergangenen Jahr zeichnete sich jedoch erstmals seit mehr als einem Jahrzehnt wieder eine Erhöhung der Zahl der Vollversicherten um knapp 0,1% auf rund 8,71 Millionen Personen ab.

Gefahr eines Abwärtstrends bei den PKV-Vollversicherten nicht gebannt

Trotzdem steht die private Krankenversicherung weiterhin unter Druck. Grund sind die angekündigten Beitragserhöhungen und die sich abzeichnenden weiteren Steigerungen bei den Leistungsausgaben (unter anderem in Zusammenhang mit der geplanten Krankenhausreform). Einen negativen Einfluss könnte auch die laut Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geplante Anhebung der bundesweit einheitlichen Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) von gegenwärtig 69.000 Euro auf 73.800 Euro (2025) haben. Nur Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegt, haben die Option einer privaten Vollversicherung. Presseberichten zufolge hat Bundesfinanzminister Christian Lindner ein Veto gegen den Verordnungsentwurf eingelegt. Er kritisiert die starke Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen – also jener Einkommenswerte, bis zu denen Beiträge gezahlt werden müssen. Allerdings ist fraglich, ob er eine Chance hat, das gesetzlich festgelegte Anpassungsverfahren zu ändern. Dieses sieht aufgrund der starken Lohn- und Gehaltserhöhungen eine Erhöhung um gut 6% vor.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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