Prüffelder der Finanzämter in NRW veröffentlicht

Prüffelder der Finanzämter in NRW veröffentlicht

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern veröffentlicht die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen jährlich eine Liste jener Themen, die aktuell im besonderen Prüfungs-Focus der Finanzämter liegen. Dabei wird zwischen zentralen – also ortsübergreifenden – und dezentralen (bezogene auf einzelne Finanzämter) Prüffeldern unterschieden.

Zentrales Prüffeld wird demnach insbesondere die Einkunftserzielungsabsicht (Liebhaberei) bei § 15 und bei § 18 EStG sowie der Verlustabzug bei Körperschaften gemäß § 8c KStG sein.

 

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