Nach entsprechender Genehmigung durch das Wirtschaftsministerium hat die Wirtschaftsprüferkammer (WPK)letzte Woche die “Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum Fachwirt Wirtschaftsprüfung (WPK)/zur Fachwirtin Wirtschaftsprüfung (WPK)” veröffentlicht.
Damit wird es künftig eine von öffentlich-gesetzlich anerkannte Qualifikation unterhalb des Wirtschaftsprüfers geben. Das dürfte insbesondere für fachlich ausgebildete Mitarbeiter (ohne Studium) äußerst interessant sein und/oder als Zwischenschritt hin in Richtung Wirtschaftsprüferexamen. Ein Vorbild dürfte der Steuerfachwirt gewesen sein, der innerhalb der benachbarten Berufsgruppe der Steuerberater eine ähnliche Funktion einnimmt.
Die Prüfungsordnung sieht eine Zulassung zur Prüfung für Fachkräfte mit entsprechendem (kaufmännischen, verwaltendem o.ä.) Ausbildungsberuf vor, die eine dreijähriger Berufspraxis bei einem Wirtschaftsprüfer nachweisen können. Liegt eine entsprechende Ausbildung nicht vor, verlängert sich die Berufspraxis auf sechs Jahre; bei abgeschlossenem Hochschulstudium wiederum verringert sich die erforderliche Berufspraxis auf zwei Jahre.
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen (drei Klausuren à 180 Minuten) sowie einem mündlichen Teil und soll einmal jährlich angeboten werden.
Zur Erarbeitung und Verabschiedung dieser Prüfungsordnung mussten auch interne Prozesse/Strukturen innerhalb der Wirtschaftsprüferkammer angepasst werden – seit Anfang des Jahres 2019 gibt es dort einen Berufsbildungsausschuss, deren Berufung durch das Wirtschaftsministerium erfolgte.
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