Psychotherapeuten: Ergotherapieverordnung ab 2021 möglich

Psychotherapeuten: Ergotherapieverordnung ab 2021 möglich

Psychologische Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten sind ab dem 1.1.2021 berechtigt, bei psychischen Erkrankungen sowie bei bestimmten Erkrankungen des zentralen Nervensystems und Entwicklungsstörungen eine Ergotherapie zu verordnen. Dies geht aus einem aktuellen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses hervor.

Indikationen:

  • Erkrankungen aus dem Indikationsspektrum der Psychotherapie-Richtlinie (z.B. Angststörungen)
  • Erkrankungen, bei der eine neuropsychologische Therapie angewendet werden kann (Folgen eines Schlaganfalls oder eines Schädel-Hirn-Traumas in Form von Schädigungen mentaler Funktionen)
  • Diagnosen des Kapitels V „Psychische und Verhaltensstörungen“ der ICD-10; Voraussetzung ist jedoch, dass der behandelnde Arzt informiert und die Verordnung bei Bedarf mit ihm abgestimmt wird

Die Verordnungsregelungen für Ergotherapie sind in der Heilmittel-Richtlinie aufgeführt. Der Heilmittelkatalog umfasst alle Indikationen mit den jeweiligen Diagnosegruppen und der Leitsymptomatik, bei denen die betreffenden Heilmittel verordnet werden dürfen. Ferner trifft er Angaben zur Verordnungsmenge.

Detaillierte Informationen zu den neuen Verordnungsmöglichkeiten bietet die KBV unter https://www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Ergotherapie.pdf.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Heilmittel-Richtlinie: Erweiterte Verordnungsbefugnis von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten für Ergotherapie

 

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