Die gesetzliche Unfallversicherung hat die Vergütung für psychotherapeutische Leistungen angehoben. Dies geht aus einem Beschluss der Partner des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hervor. Seit Januar 2020 profitieren die Leistungserbringer von zum Teil deutlich besseren Honoraren: Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) konnte in Verhandlungen mit der Berufsgenossenschaft-Unfallkassen bis zu 50 Prozent Gebührenerhöhungen im Psychotherapeutenverfahren erzielen. So wird zukünftig etwa die Psychotherapiesitzung (Traumatherapie) mit 130 Euro (statt 110 Euro) vergütet. Die Änderungen gelten seit dem 1.1.2020.
- Probatorische Sitzungen, Traumatherapie: Vergütung mit 130 Euro je Sitzung (bislang 110 Euro)
- Neueinführung Nummer P33 (Erstellung einer biografischen Anamnese unter Einbeziehung der erhobenen Daten): 75 Euro, einmal im Behandlungsfall abrechenbar.
Darüber hinaus wurden die Vergütungen für Notfallkonsultationen, besonders aufwendige therapeutische Maßnahmen und weitere psychodiagnostische Leistungen erhöht. Details sind unter folgendem Link abrufbar: DPtV – U-GOP – Berufsgenossenschaften, Unfallkassen.
Quelle: DPtV – Gebührenerhöhung in der Unfallversicherung
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