Nachdem sich Kassen und Ärzteschaft nicht einigen konnten, hat der Erweiterte Bewertungsausschuss (s. u.) am 11.3.2026 einen Beschluss zur Absenkung der Honorare für psychotherapeutische Leistungen gefasst: Demzufolge werden die Honorare der Fachgruppe ab dem 1. April um 4,5 % reduziert. Zeitgleich werden jedoch die sogenannten Strukturzuschläge rückwirkend zum 1. Januar um 14,25 % erhöht.
Die Entscheidung ist ein Kompromiss: Während die Krankenkassen ursprünglich eine Kürzung um 10 % gefordert hatten, lehnte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Absenkung ab. Gleichzeitig sollen mit der Erhöhung der Strukturzuschläge insbesondere Praxen mit besonderer Versorgungsfunktion gestärkt und die finanziellen Auswirkungen der Kürzung teilweise ausgeglichen werden.
Die Honorarabsenkung geht auf ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 1999 zurück. Danach ist die Angemessenheit der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen regelmäßig zu überprüfen. Mit der aktuellen Absenkung wurde auf Betreiben des Spitzenverbandes der gesetzlichen Krankenversicherung erstmals von dieser Neuregelung Gebrauch gemacht.
Erweiterter Bewertungsausschuss als Schiedsgremium
Der Erweiterte Bewertungsausschuss ist ein gemeinsames Gremium von Krankenkassen und Ärzteschaft, das über die Vergütung medizinischer Leistungen im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) entscheidet. Kommt es zwischen beiden Seiten zu keiner Einigung, fungiert er mit seinen unparteiischen Mitgliedern als Schiedsgremium und trifft eine verbindliche Entscheidung.
Kommentar:
Aufgrund der gleichzeitigen Anhebung der Strukturzuschläge lassen sich die detaillierten Auswirkungen auf psychotherapeutische Praxen nur schwer quantifizieren. Der GKV-Spitzenverband geht für das laufende Jahr von einem Gesamteffekt in Höhe von -2,3 % aus. Laut Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ergeben sich für jene Praxen, die die Strukturzuschläge in vollem Umfang erhalten, Honorareinbußen von circa 2,8 %. Mit Blick darauf, dass zwar die meisten Praxen Strukturzuschläge erhalten, jedoch nicht alle in voller Höhe, rechnet die BPtK mit einer Absenkung des psychotherapeutischen Durchschnittshonorars um 3,5 %.
Zunehmende Proteste gegen Honorarkürzung
Gegen die Honorarabsenkung hat sich inzwischen breiter öffentlicher Widerstand formiert. Eine auf change.org eingereichte Online-Petition gegen die Kürzungen fand mit Stand zum 18. März bereits mehr als 373.680 Unterstützer. Parallel dazu hat die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPtV) eine Petition beim Deutschen Bundestag eingereicht. Die Initiatoren warnen, dass die geplanten Maßnahmen die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter verschärfen könnten: Schon jetzt seien lange Wartezeiten auf Therapieplätze die Regel. Statt Kürzungen brauche es eine gezielte Stärkung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung, auch vor dem Hintergrund, dass psychische Erkrankungen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit und Frühverrentung zählen. Der GKV-Spitzenverband hält die Entscheidung hingegen für gerechtfertigt. Er argumentiert, dass die durchschnittlichen Honorare je Vollzeitäquivalent für psychotherapeutische Leistungen seit 2013 um 52 % gestiegen seien. Bei den übrigen Fachgruppen habe der Anstieg hingegen lediglich 33 % betragen.
Quellen:
- Erweiterter Bewertungsausschuss – Beschluss zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
- DPtV Deutsche Psychotherapeutenvereinigung – Bundestagspetition zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen eingereicht
- Deutsches Ärzteblatt – Absenkung der psychotherapeutischen Honorare stößt auf massive Proteste