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Praxiswissen

Managementwissen für Ärzte, Zahnärzte und deren Berater

XXL 760 Kapitel
250 € Lizenzpreis
Praxiswissen

Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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3.3  Finanzierung der TI

Seit Juli 2023 gilt die neue Telematikinfrastruktur-Pauschale. Diese ersetzt die bislang geltenden Einzelerstattungsbeiträge zur TI-Finanzierung. Die monatliche Pauschale wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgesetzt, nachdem die Verhandlungen zur Höhe der Pauschale zwischen dem GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung gescheitert waren.

Was umfasst die Pauschale?

Die vom BMG festgelegte Pauschale deckt sowohl die laufenden Betriebs- wie auch die Investitionskosten ab. Zudem werden mit der TI-Pauschale die Kosten für mobile Kartenterminals (z. B. für Hausbesuche) sowie den TI-Messenger abgegolten. Zur Berechnung der anteiligen Kosten wurde ein Zeitraum von fünf Jahren festgesetzt. Die Höhe der Pauschale ist dabei abhängig von der Praxisgröße. So erhält eine Praxis von bis zu drei Vertragsärzten bzw. -psychotherapeuten eine monatliche Finanzierung von 273,78 , wenn diese vor 2021 an die TI angebunden und noch keinen Konnektortausch durchgeführt hat. Allerdings wird die TI-Pauschale nur dann sanktionsfrei ausgezahlt, wenn die Praxen alle technischen Voraussetzungen zur Nutzung der vorgeschriebenen digitalen Anwendungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nachweisen. Wird die Eigenerklärung nicht erbracht oder fehlt eine der geforderten TI-Anwendungen, wird die Pauschale um 50 % gekürzt. Fehlen mindestens zwei Anwendungen, entfällt die Pauschale gänzlich.

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