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Praxiswissen

Managementwissen für Ärzte, Zahnärzte und deren Berater

XXL 760 Kapitel
250 € Lizenzpreis
Praxiswissen

Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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Praxiswissen

Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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5.7  Institutionen im Gesundheitswesen

ABDA
(Bundesvereinigung deutscher Apothekenverbände)

www.abda.de
Die ABDA ist die Spitzenorganisation der deutschen Apothekerinnen und Apotheker, eine Interessengemeinschaft des bürgerlichen Rechts. Mitgliedsorganisationen der ABDA sind die 17 Apothekerkammern und 17 Apothekerverbände.
Aufgaben sind:
  • die politische Vertretung auf nationaler und internationaler Ebene

  • die Wahrnehmung und Förderung der gemeinsamen Interessen

  • die Pflege der Zusammengehörigkeit der deutschen Apothekerschaft

  • Beratung ihrer Mitglieder über alle Vorgänge auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und des Arzneimittelwesens
  • Verhandlungspartner von Institutionen auf Bundesebene, die mit Fragen der Arzneimittelversorgung zu tun haben (Behörden, Körperschaften usw.)
  • Kontaktpflege zur wissenschaftlichen Pharmazie des In- und Auslands
ÄrztekammernÄrztekammern sind die Träger der berufsständischen Selbstverwaltung der deutschen Ärzte. Die Landesärztekammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, deren Selbstverwaltungsorgane durch Wahlen demokratisch legitimiert sind. Die Bundesärztekammer ist die Arbeitsgemeinschaft der (Landes)Ärztekammern und als nicht rechtsfähiger Verein organisiert. Jeder Arzt ist Pflichtmitglied der Ärztekammer des Bundeslandes, in dem er seine ärztliche Tätigkeit ausübt bzw., falls er keine ärztliche Tätigkeit ausübt, seinen Wohnsitz hat. Sie finanzieren die Ärztekammern durch Beitragszahlungen.
Die Aufgaben der Ärztekammern umfassen drei Bereiche:
  • Gewährleistung der fachlichen Qualität
  • Interessenvertretung der Ärzteschaft
  • Meldewesen und Versorgungswerke
AkdÄ (Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft)

www.akdae.de
  • wissenschaftlicher Fachausschuss der BÄK

  • setzt sich aus 40 ordentlichen und ca. 100 außerordentlichen Mitgliedern aus allen Gebieten der Medizin und Pharmazie zusammen. Die Arbeit ist ehrenamtlich

  • ist zuständig für unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW)

  • informiert die Ärzteschaft über rationale Arzneitherapie und Arzneimittelsicherheit. Herausgeber des Buchs “Arzneiverordnungen (AV)”, der Zeitschrift “Arzneiverordnung”

  • bewertet Fragen der Pharmakovigilanz

  • Leitlinienarbeit und Therapieempfehlungen
Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V.

www.aktions-buendnis-patienten-sicherheit.de
Das Aktionsbündnis Patientensicherheit e. V. wurde im April 2005 als gemeinnütziger Verein gegründet.
Vordringliches Ziel ist eine sichere Gesundheitsversorgung sowie die Erforschung, Entwicklung und Verbreitung der dazu geeigneten Methoden. Dazu soll ein Risikomanagement etabliert werden.

aQua - Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen


www.aqua-institut.de
Freies und interessenunabhängiges Forschungsunternehmen auf dem Gebiet der Qualitätsförderung und Gesundheitsforschung (mit Sitz in Göttingen). Entstand 1995 aus der Arbeitsgemeinschaft Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung, die von Göttinger und Hannoverischen Wissenschaftlern gegründet wurde.

Erarbeitet Konzepte und Lösungen im Bereich der Qualitätsförderung. Schwerpunkte sind:
  • Implementierung von Großprojekten zur Qualitätssicherung/-förderung im Gesundheitswesen
  • Entwicklung von Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung und Evaluation von (neuen) Versorgungs- oder Vertragsmodellen
  • sektorspezifische und sektorübergreifende Auswertungen

  • kontinuierliches Qualitätsmonitoring

  • Befragungen, Feedbackberichte

    Ist seit 2009 vom G-BA mit der intersektoralen Qualitätssicherung beauftragt.
AWMF
(Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlich medizinischen Fachgesellschaften)

www.awmf-online.de
Ist ein Zusammenschluss von derzeit 171 wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Sie wurde 1962 als gemeinnütziger Verein gegründet, um gemeinsame Interessen besser gegenüber staatlichen Institutionen und Körperschaften der ärztlichen Selbstverwaltung vertreten zu können.
Aufgaben sieht die AWMF in:
  • Interessensvertretung der medizinischen Wissenschaft gegenüber Institutionen
  • berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen, um diese an entsprechender Stelle zu vertreten

ÄZQ (Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin)

www.aezq.de
Eine Einrichtung (GbR) in gemeinsamer Trägerschaft der Bundesärztekammer und Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die ÄZQ wurde als Zentralstelle der deutschen Ärzteschaft zur Qualitätssicherung in der Medizin 1995 gegründet.

Ziel ist die Unterstützung von BÄK und KBV bei ihren Aufgaben im Bereich der Qualitätssicherung. Die Aufgaben betreffen:
  • Leitlinien (Erstellen und Implementieren, Clearingstelle)
  • Patienteninformationen, Patientensicherheit
  • evidenzbasierte Medizin und Wissensmanagement

    • Qualitätsmanagement (Fortbildungsprogramm zum Qualitätsmanagement in der ambulanten Versorgung [Q-M-A])
      Außerdem sind dort angesiedelt die Geschäftsstellen des:
    • Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin (DNEbM)

    • Guidelines International Network (G-I-N)
Bewertungsausschuss

Gremium in der gesetzlichen Krankenversicherung, besetzt von je drei Vertretern der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen. Der Ausschuss wurde 1977 mit dem damaligen Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) eingerichtet. Es gibt einen Ausschuss für die ärztliche und einen für die zahnärztliche Abrechnung.

Aufgabe:
  • Erstellung des Gebührenkatalogs für die vertragsärztliche Abrechnung laut § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V: Die Kassen (zahn)ärztliche Bundesvereinigung vereinbart mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Bestandteil der Bundesmantelverträge einen einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) für die (zahn)ärztlichen Leistungen. Der EBM bestimmt als Honorarordnung den Inhalt der abrechnungsfähigen Leistungen und ihr wertmäßiges, in Punkten ausgedrücktes Verhältnis zueinander
  • sie erarbeiten für die Kassen die Gesamtvergütungen und für die KVen den Honorarverteilungsmaßstab

Institut des Bewertungsausschusses

www.institut-ba.de

Die KBV und der Spitzenverband der Kassen haben ein Institut des Bewertungsausschusses gegründet. Das neutrale Institut hat seit 2009 die Geschäftsführung des Bewertungsausschusses übernommen und unterstützt den Bewertungsausschuss bei der Weiterentwicklung der vertragsärztlichen Vergütung insbesondere bei:
  • der Entwicklung der Euro-Gebührenordnung

  • der Entwicklung der morbiditätsorientierten Gesamtvergütung

  • der jährlichen Bereinigung der Gesamtvergütung aufgrund von Selektivverträgen

  • Transparenzstelle zur Erfassung von Selektivverträgen (§§ 73b, c)
  • der Analyse und Fortschreibung des Behandlungsbedarfs der Versicherten

  • den jährlichen Berichten an das Bundesministerium für Gesundheit zur Entwicklung der Vergütungs- und Leistungsstruktur in der vertragsärztlichen Versorgung

BMG

(Bundesministerium für Gesundheit)


www.bmg.bund.de
Das BMG spielt die zentrale Rolle bei der Erarbeitung von Gesetzesentwürfen, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften im Bereich Gesundheit. Primäres Ziel des BMG ist es, die
  • Qualität des Gesundheitswesens weiterzuentwickeln
  • Interessen der Patientinnen und Patienten zu stärken
  • Wirtschaftlichkeit zu gewährleisten und
  • Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln sowie die Beitragssätze zu stabilisieren
    Das BMG hat die Dienst- und Fachaufsicht über folgende Behörden:

  • Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn
  • Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Köln
  • Deutsches Institut für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) in Köln
  • Paul-Ehrlich-Institut (PEI, Bundesamt für Sera und Impfstoffe) in Langen (Hessen)
  • Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin
BQS

(BQS-Institut für Qualität und Patientensicherheit)


www.bqs-institut.de

Unabhängige Einrichtung zur Darlegung der Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Das BQS ist eine Einrichtung der Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV und PKV), der Deutschen Krankenhausgesellschaft, der Bundesärztekammer sowie des Deutschen Pflegerats.

Produkte:
  • Benchmarking und Qualitätsvergleiche
  • Beratung, wissenschaftliche Studien
  • Zertifizierung für Patientenorganisationen und Fachgesellschaften
  • Befragungen (Mitarbeiter, Patienten, Einweiser, Versicherte)
  • IT-Produkte
  • Veranstaltungen
BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte)

www.bfarm.de
Selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Gesundheit. Ziel ist die Abwehr von Gesundheitsgefahren durch Arzneimittel und Medizinprodukte.
Aufgaben:
  • Zulassung und Registrierung von Arzneimitteln auf der Basis des Nachweises von Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und der angemessenen pharmazeutischen Qualität
  • Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz)
  • Sicherheit von Medizinprodukten (Vorkommnisse müssen an die BfArM gemeldet werden)
  • erteilt Erlaubnisse zur Teilnahme am legalen Verkehr mit Betäubungsmitteln und Grundstoffen

BVPG
(Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung e. V.)

www.bvpraevention.de
Die BVPG ist ein gemeinnütziger, politisch und konfessionell unabhängiger Verband.

Hauptziel ist, die Strukturen im Bereich der “Gesundheitsförderung und Prävention” zu erhalten und zu verbessern. Der Verband nimmt hauptsächlich Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben wahr. Er arbeitet dafür in gesundheitspolitischen Gremien und in Projekten mit.

BVA
(Bundesversicherungsamt)

www.bundesversicherungsamt.de

Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbstständige deutsche Bundesoberbehörde.
Es führt die Aufsicht über bundesunmittelbare Träger und Einrichtungen der Sozialversicherung und übt die ihm durch das Sozialgesetzbuch zugewiesenen Beratungs- und Genehmigungsbefugnisse gegenüber den Sozialversicherungsträgern aus.
Folgende Aufgaben im Bereich der GKV obliegen dem BVA:
  • Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung bei den gesetzlichen Krankenversicherungsträgern und deren Pflegekassen
  • Durchführung des Risikostrukturausgleichs
  • Verwaltung des Ausgleichsfonds
  • Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke (Disease-Management-Programme)
  • Durchführung des Finanzausgleichs in der sozialen Pflegeversicherung
BZgA
(Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung)

www.bzga.de
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Oberste Ziele sind die Gesundheitsvorsorge und Gesundheitserhaltung durch Gesundheitsförderung und durch primäre und sekundäre Prävention. Die BZgA hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Erarbeitung von Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung
  • Ausbildung und Fortbildung von Personen, die auf dem Gebiet der Gesundheitserziehung und - aufklärung tätig sind

  • Koordinierung und Verstärkung der Gesundheitserziehung und -aufklärung im Bundesgebiet
  • Zusammenarbeit mit dem Ausland

Destatis -Statistisches Bundesamt


www.destatis.de
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Es erhebt, sammelt und analysiert statistische Informationen zu Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt. Die aufbereiteten Informationen werden tagesaktuell in rund 390 Statistiken veröffentlicht. Viele Daten sind frei zugänglich.

Zu den Aufgaben des Statistischen Bundesamtes gehören die
  • Bereitstellung objektiver, qualitativ hochwertiger und unabhängiger Informationen für Politik, Regierung, Verwaltung, Wirtschaft und Bürger
  • methodisch-technische Vorbereitung einer Vielzahl von Statistiken, deren Koordination und Erstellung nach einheitlichen MethodenIm Bereich Gesundheit bietet Destatis Daten zu den Themen:

  • Gesundheitsausgaben
  • Gesundheitspersonal
  • Gesundheitszustand und -risiken
  • Krankenhäuser
  • Krankheitskosten
  • Schwangerschaftsabbrüche
  • Todesursachen
www.gbe-bund.deBei der Gesundheitsberichtserstattung des Bundes können nationale und internationale Daten in Form individuell gestaltbarer Tabellen abgerufen werden.
DGK
(Deutsches Grünes Kreuz)

www.dgk.de
Die älteste gemeinnützige unabhängige Vereinigung (e. V.) zur Förderung der gesundheitlichen Vorsorge und Kommunikation in Deutschland.

Zentrale Aufgabe ist, die Bevölkerung zu motivieren, Verantwortung für die eigene Gesundheit wahrzunehmen. Dies wird durch Information und Kampagnen erreicht. Dabei arbeitet das DGK mit eigenen Veröffentlichungen, mit Printmedien (Fach- und Laienpresse), TV und Hörfunk und informiert Pressedienste.
  • die Arbeit erfolgt in 18 thematischen Sektionen (Sektionen sind Zusammenschlüsse von Wissenschaftlern, niedergelassenen Ärzten unterschiedlicher Fachgruppen, Apothekern und Vertretern anderer Disziplinen), die aktuelle Gesundheitsprobleme und medizinische Fragestellungen aufgreifen und für die Öffentlichkeitsarbeit vorbereiten. Zu jeder Sektion gehört ein Wissenschaftlicher Beirat aus Wissenschaftlern und Ärzten

  • das DGK kooperiert eng mit zahlreichen nationalen und internationalen Organisationen, staatlichen Einrichtungen oder wissenschaftlichen Gruppen

DIMDI

(Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information)


www.dimdi.de

Das DIMDI ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesministeriums für Gesundheit. Es wurde 1969 als nicht rechtsfähige Bundesanstalt gegründet.


Sein Ziel ist es, Informationen aus dem gesamten Gebiet der Medizin der fachlich interessierten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Aufgaben:
  • gibt Klassifikationen zur Codierung von Diagnosen und Operationen (ICD 10, OPS etc.) heraus

  • pflegt medizinische Terminologien (z. B. MeSH für medizinische Dokumentation und Datenübertragung)

  • betreibt Informationssysteme für Arzneimittel, Medizinprodukte und zur Bewertung gesundheitsrelevanter Verfahren (Health Technology Assessment, HTA)

  • betreibt Datenbanken aus Medizin, Pharmazie und Toxikologie zur Recherche in Fachartikeln und Fakten aus der Medizin. Seit Anfang 2014 betreibt es das (in der Datentransparenzverordnung von 2012 gesetzlich beschlossene) neue Informationssystem “Versorgungsdaten” mit aggregierten Daten der Krankenkassen für die Versorgungsforschung

  • entwickelt eigene Software-Anwendungen und betreibt ein eigenes Rechenzentrum

Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft e. V. ist der Interessenverband von Spitzen- und Landesverbänden der Krankenhausträger. Mitglieder sind 12 Spitzenverbände von Krankenhausträgern und 16 Landesverbände von Krankenhausträgern (Landeskrankenhausgesellschaften).


Hauptaufgabe der DKG ist es, ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer gesetzlich aufgetragenen Aufgaben auf dem Gebiet des Krankenhauswesens zu unterstützen. Sie
  • unterstützt bzw. berät staatliche Körperschaften sowie Behörden bei der Umsetzung von Gesetzen

  • ist Mitglied des G-BA und damit auch Verhandlungs- und Vertragspartner der deutschen Sozialversicherungsträger

  • setzt sich in der Politik für die Interessen der Krankenhausträger ein (Lobbyismus)

  • gibt eine eigene Fachzeitschrift heraus (Das Krankenhaus)

  • vergibt Evaluations- und Forschungsaufträge.

DRK
(Deutsches Rotes Kreuz)

www.drk.de
Das Deutsche Rote Kreuz ist die deutsche nationale Gesellschaft des internationalen Roten Kreuzes.

Die Aufgaben leiten sich aus den Genfer Abkommen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen ab bzw. werden ihm durch Bundes- oder Landesgesetz zugewiesen. Dazu gehören:

  • die humanitäre Hilfe in bewaffneten Konflikten und nach Naturkatastrophen

  • die Verbreitung des humanitären Völkerrechtes koordiniert den Katastrophenschutz in Zusammenarbeit mit den Behörden sowie den zivilen Rettungsdienst

  • zu seinen Aufgaben im Inland gehört auch die Wohlfahrts- und Sozialarbeit


    Das DRK besteht aus dem Bundesverband, 19 Landesverbänden, den Kreis- und Ortsverbänden sowie dem Verband der Schwesternschaften mit seinen 34 Schwesternschaften.
EMEA
(European Medicines Agency/ Europäische Arzneimittelagentur)

www.emea.europa.eu
Die EMEA ist eine Agentur der EU mit Sitz in London. Die Agentur wurde 1995 als European Agency for the Evaluation of Medicinal Products errichtet und ist für die Beurteilung und Überwachung von Arzneimitteln zuständig.

  • sie koordiniert die laufende Bewertung und Überwachung aller Human- und Tierarzneimittel

  • sie erteilt die Zulassung von Arzneimitteln, die von Herstellern im zentralisierten Verfahren beantragt wurden

  • sie agiert als Schlichtungsstelle, wenn die Länder in den dezentral geführten Antragsverfahren zu uneinheitlichen Auffassungen kommen

  • sie arbeitet international an der globalen Harmonisierung der Arzneimittelzulassungsbedingungen mit

G-BA
(Gemeinsamer Bundesausschuss)

www.g-ba.de
Seit 2004 ist die gemeinsame Selbstverwaltung der GKV (Leistungserbringer und Krankenkassen) auf Bundesebene in einem sektorübergreifenden Gremium, dem Gemeinsamen Bundesausschuss, integriert. Der G-BA ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung (§ 92 SGB V) und steht unter Rechtsaufsicht des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG).
Hauptaufgaben sind:
  • er bestimmt den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Form von Richtlinien. Diese Richtlinien sind mit ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger rechtlich bindend für die verschiedenen Akteure in der GKV (“untergesetzliche Normen”), jedoch kann Widerspruch vor Sozialgerichten eingelegt werden. Richtlinien können erst veröffentlicht werden, wenn das BMG zugestimmt hat

  • er beschließt Maßnahmen der Qualitätssicherung für den ambulanten und stationären Bereich des Gesundheitswesens

GKV Spitzenverband


www.gkv-spitzenverband.de

Ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen gemäß § 217a SGB V gehören alle Gesetzlichen Krankenkassen an.

Zum 1.7.2008 wurden dem GKV-Spitzenverband alle gesetzlichen Aufgaben der bisherigen Spitzenverbände der Krankenkassen, bei denen gemeinsam und einheitlich gehandelt

werden musste, übertragen. Er ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und somit Vertreter von rund 70 Mio. Versicherten.

Aufgaben umfassen:
  • Rahmenverträge und Vergütungsvereinbarungen für die stationäre, ambulante und zahnärztliche Versorgung
  • Festsetzung von Festbeträgen für Arznei- und Hilfsmittel sowie der Höchstbeträge für Arzneimittel
  • Vorgaben für Vergütungsverhandlungen und Arzneimittelvereinbarungen auf Landesebene
  • Unterstützung der Krankenkassen und ihrer Landesverbände bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. So sorgt er seit 2011 für eine bundeseinheitliche Praxis beim Beitragseinzug für den Gesundheitsfonds
  • Vertretung der GKV-Interessen in der gemeinsamen Selbstverwaltung mit den Leistungserbringern auf Bundesebene (z. B. im G-BA) und gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium
  • Entscheidung über grundsätzliche Fach- und Rechtsfragen zum Beitrags- und Meldeverfahren in der Sozialversicherung
  • Ausgestaltung der Telematik im Gesundheitswesen
  • (z. B. Entwicklung und Standardisierung des elektronischen Datenaustauschs innerhalb der GKV)
  • Definition von Grundsätzen zur Prävention und Rehabilitation
HÄV

(Hausärzteverband e. V.)


www.hausaerzteverband.de
  • mit über 32.000 Mitgliedern ist der Deutsche Hausärzteverband e. V. der größte Berufsverband niedergelassener Ärzte in Deutschland und in Europa

  • er hat neben politischen Zielen auch die Fortbildung mit einer eigenen Akademie zum Ziel

  • vordringlich werden Selektivverträge verfolgt, u. a. hausarztzentrierte Versorgungsmodelle nach § 73b SGB V. Der HÄV hat inzwischen in allen Bundesländern das offizielle Mandat, Verhandlungspartner der Kassen zu § 73b SGB V-Verträgen zu sein, d. h., dass dort mehr als 50 % der Allgemeinmediziner von den Hausärzteverbänden bei Vertragsverhandlungen vertreten werden wollen

  • die Administration und Umsetzung der Verträge wird durch die HÄVG übernommen

HÄVG
(Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG)
Die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft eG (HÄVG eG) ist ein genossenschaftlich organisiertes Unternehmen mit Sitz in Köln.
  • Entwurf von Vertragsunterlagen und Führung von Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen
  • Dokumentation und Information der an den Verträgen teilnehmenden Ärzte
  • Abrechnung in Zusammenarbeit mit einem externen Abrechnungsdienstleister
  • täglicher elektronischer Datenträgeraustausch mit den Krankenkassen

IQM
(Initiative Qualitätsmedizin)

www.initiative-qualitaetsmedizin.de
Führende Krankenhausträger haben sich 2008 zur “Initiative Qualitätsmedizin” (IQM) zusammengeschlossen. Sie ist offen für alle Krankenhäuser aus Deutschland, der Schweiz und Österreich. Ziele sind, Verbesserungspotenzial in der Medizin sichtbar zu machen und durch aktives Fehlermanagement zu beheben.

Die Mitglieder der Initiative verpflichten sich zur Qualitätsmessung mit Routinedaten, Veröffentlichung der Ergebnisse und die Durchführung von Peer Review Verfahren. Dafür stellt IQM den teilnehmenden Krankenhäusern innovative und anwenderfreundliche Instrumente zur Verfügung.

Derzeit nehmen über 250 Krankenhäuser aus Deutschland, Österreich und der Schweiz teil. In Deutschland liegt ihr Anteil an der stationären Versorgung bei ca. 19 %, in Österreich bei 15 % und in der Schweiz bei rund 16 %.

Innovationsfonds

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz sollen über den Innovationsfonds jährlich 225 Mio. € für die Förderung innovativer Versorgungsmodelle und weitere 75 Mio. € für deren Evaluation bereitgestellt werden. Gefördert werden können ausschließlich Leistungen, “die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbaren Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchen”.


Der G-BA soll über die Verteilung entscheiden. Die weitere Ausgestaltung folgte in der zweiten Hälfte 2014.
IQWiG
(Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen)

www.iqwig.de
Ein unabhängiges wissenschaftliches Institut, das 2004 als Einrichtung der Stiftung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen eingerichtet wurde.

Auftraggeber sind ausschließlich der Gemeinsame Bundesausschuss und das Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das IQWiG kann allerdings auch in eigener Verantwortung Themen aufgreifen.
IQTiG
(Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen)

www.iqtig.org

Im August 2014 hat der G-BA entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die Stiftung für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen beschlossen (GKV-FQWG, 2014). Aufgaben sind u. a. die Entwicklung von Qualitätsindikatoren und Messinstrumenten, die Auswertung von Routinedaten für die Qualitätsmessung für die einrichtungs- bzw. sektorenübergreifende Versorgung (inkl. Dokumentation, Durchführung und Veröffentlichung der Qualitätssicherung) (§137a SGB V).

Beauftragt werden kann das Institut durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bildende Institutionen, die unparteiischen Mitglieder des G-BA, das BMG sowie Organisationen, die für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe auf Bundesebene maßgeblich sind, PKV-Verband, Berufsverbände. Das Institut wird die Kassen rund 14 Mio. € kosten, davon im ersten Jahr bis zu 2 Mio. €.

InEK GmbH (Institut für das Entgeltsystem)

www.g-drg.de

Wurde am 10.5.2001 von den Spitzenverbänden der Krankenkassen, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und der Deutschen Krankenhausgesellschaft gegründet. Es hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH.

Es ist zuständig für die Einführung und Weiterentwicklung des DRG-Systems zur Abrechnung von stationären Krankenhausleistungen, das mit dem GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) vorgeschrieben wurde.
Die Finanzierung des InEK erfolgt über den sogenannten DRG-Systemzuschlag. Dabei rechnen die Krankenhäuser je
stationärem Fall einen jährlich neu festzulegenden Betrag ab.

Arbeitsfelder des DRG-Instituts sind
Medizin:
  • Fallgruppenpflege
  • Definition der DRG-Fallgruppen
  • Pflege der Basis-Fallgruppen
  • Pflege des Schweregrad-Systems
  • Kodierrichtlinien
  • Zusammenarbeit mit Institutionen/Gremien/Organisationen
    Ökonomie:
  • Kalkulation der Relativgewichte sowie von Zu- und Abschlägen
Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung (KV/KZV)Die Kassenärztlichen Vereinigungen gingen 1931 als Interessenvertretung der Ärzte gegenüber den Kassen aus dem Hartmannbund hervor. 1955 wurden KVen auf Länderebene erneut eingerichtet und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
“als Selbstverwaltungskörperschaften auf demokratischer Basis” etabliert. Sie fungieren als Vertragspartner der Kassen.

Die KVen sind als Einrichtungen der ärztlichen Selbstverwaltung Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind bundesstaatlich organisiert. Die Rechtsaufsicht führen die jeweiligen Landes- bzw. Bundesministerien für Gesundheit und Soziale Sicherung.

Die Kassenärzte wählen alle vier Jahre die Vertreterversammlung der jeweiligen KV, die dann den Vorstand wählt. Die Vertreterversammlung stellt außerdem Delegierte für die Vertretung in der Bundesvereinigung (KBV).

Ärzte, die Leistungen im Rahmen der GKV erbringen wollen, müssen Mitglied der regionalen KV sein, um eine Zulassung als Vertragsarzt zu erhalten. Verzichten niedergelassene Ärzte und Zahnärzte kollektiv auf ihre Kassenzulassung, können sie sechs Jahre lang nicht in das System der GKV zurückkehren (Beschluss des Bundessozialgerichts [BSG] vom 17.6.2009). Aufgaben lt. SGB V sind die

  • Sicherstellung der ambulanten kassenärztlichen Versorgung (§ 75) - vergibt die Kassenzulassung (Sicherstellungsauftrag)

  • Vertretung der Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen
  • Überwachung der Pflichten der Vertragsärzte (§ 75 Abs. 2) (Gewährleistungsauftrag)
  • Interessenvertretung ihrer Mitglieder ist Aufgabe der Ärztekammern
Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung (KBV/KZBV)

www.kbv.de

www.kzbv.de
Die Kassen(zahn)ärztliche Bundesvereinigung (KBV/KZBV) ist der Zusammenschluss aller 17 Länder-KVen auf Bundesebene.

Die KBV regelt in Verträgen mit den GKV-Spitzenverbänden die Grundsätze der vertraglichen Beziehungen auf Landesebene und die Rahmenvorgaben für die Arznei- und Heilmittelvereinbarungen.

MEDIVERBUND
und
MEDI
Deutschland e. V.

www.me-di-deutschland.de
Der MEDIVERBUND ist ein Zusammenschluss von Haus-, Fachärzten und Ärztenetzen mit derzeit rund 13.000 Mitgliedern, der 1999 in Baden-Württemberg als Parallelorganisation zur KV gegründet wurde. Die Organisation wird dort aktiv, wo die KVen keine Verträge mit Kassen abschließen können bzw. wollen. MEDI (Baden-Württemberg und Deutschland) hat als politisch unabhängige Organisation die Form eines eingetragenen Vereins, während die Kapitalgesellschaft MEDIVERBUND AG als wirtschaftliches Unternehmen agiert. Im März 2013 wurde der Dachverband MEDI GENO Deutschland gegründet.
Aktuelle Ziele von Medi sind:
  • starke ärztliche Interessenvertretung gegenüber der Politik (Pressure group)

  • Überwindung der innerärztlichen Konflikte und Beibehaltung der wohnortnahen hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung
  • gemeinsame Mobilisierung der Nachfragemacht (Bildung von Einkaufsgemeinschaften)

  • flexible Zukunftsoption und zweite Verteidigungslinie für den Fall der Aushebelung der KVen

  • neben der Interessenvertretung bietet der MEDIVERBUND günstige Kooperationsverträge etwa im Bereich Einkauf, Schulungen und administrative Unterstützung an

MDK
(Medizinischer Dienst der Krankenversicherung)

www.mdk.de
Ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen und in jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert.

Der MDK wird zu je 50 % von den Kranken- und Pflegekassen über eine Umlage bezahlt, die sich an der Anzahl der Kassenmitglieder, für die der MDK zuständig ist, orientiert.

Kernaufgabe ist es, die medizinischen und pflegerischen Fragestellungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen sozialmedizinisch zu beantworten, damit von diesen eine leistungsrechtliche Entscheidung getroffen werden kann. Kranken- und Pflegekassen sind zudem gesetzlich verpflichtet, den MDK mit Begutachtungen zu wichtigen Leistungsentscheidungen zu beauftragen.

Dienstleistungen/Aufgaben sind u. a.:
  • Beratungs- und Begutachtungsdienstleistungen für die GKV
  • Qualitätsprüfungen von Pflegeeinrichtungen
  • Beurteilung von Arbeitsunfähigkeit aus sozialmedizinischer Sicht
MDS
(Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V.)

www.mds-ev.de
Der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen ist ein eingetragener Verein unter der Trägerschaft des Spitzenverbandes Bund.
Mitglieder sind:
  • Spitzenverband Bund der Krankenkassen (stimmberechtigt)
  • Spitzenverbände der Krankenkassen (fördernde Mitglieder)
  • Medizinische Dienste (fördernde Mitglieder)
    Seine Hauptaufgaben sind lt. § 282 SGB V die:
    • Koordination der Tätigkeiten der MDKs sowie
    • Beratung des Spitzenverbandes Bund der Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in medizinischen und pflegefachlichen Grundsatzfragen
PEI
(Paul-Ehrlich- Institut)

www.pei.de
Ist das deutsche Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel. Es ist eine Bundesoberbehörde im Bereich des BMG. Es ist auf biomedizinische Arzneimittel fokussiert:
  • Impfstoffe für Mensch und Tier
  • Antikörper enthaltende Arzneimittel
  • Allergene für Therapie und Diagnostik
  • Blut und Blutprodukte
  • Gewebe
  • Arzneimittel für Gentherapie
  • Arzneimittel für somatische Zelltherapie
  • Arzneimittel für xenogene Zelltherapie
    Es ist zuständig für die:
    • Zulassung und staatliche Chargenfreigabe von biomedizinischen Arzneimitteln

    • Genehmigung klinischer Studien der von ihm betreuten Arzneimittel

      Es ist WHO-Kooperationszentrum für die Qualitätssicherung von Blutprodukten und In-vitro-Diagnostika.
PKV-Verband (PKV-Verband der Privaten Krankenversicherung e. V.)

www.pkv.de

Der Verband der Privaten Krankenversicherungen ist ein eingetragener Verein. Er vertritt die allgemeinen Interessen der privaten Krankenversicherung, der privaten Pflegeversicherung sowie seiner Mitgliedsunternehmen.


Er hat 46 ordentliche Mitglieder (Versicherungsvereine und Aktiengesellschaften) und ein außerordentliches Mitglied. Die Krankenversicherung der Bundesbahnbeamten und die Postbeamtenkrankenkasse sind verbundene Einrichtungen. Somit decken seine Mitgliedsunternehmen mit rund 8,5 Mio.

Vollversicherten nahezu den kompletten privaten Krankenvoll- und Zusatzversicherungsmarkt in Deutschland ab.

Die Tätigkeiten umfassen:
  • Stellungnahmen zu sozial- und ordnungspolitischen Fragen
  • er nimmt an parlamentarischen Anhörungen teil und bringt die PKV-Positionen in die nationale und europäische Gesetzgebung ein

  • Beratung seiner Mitgliedsunternehmen in Grundsatzfragen der Tarifgestaltung, so etwa bei Einführung neuer Tarife wie dem Basistarif
Privatärztliche Verrechnungsstellen

www.pvs-verband.org

Im Verband organisierte Dienstleistungsunternehmen. Sie übernehmen die Rechnungserstellung für privatversicherte Patienten bzw. für GKV-Versicherte bei Selbstzahlung. Maßgeblich hierfür ist die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es gibt ca. 15 regionale Privatärztliche Verrechnungsstellen. Ärzte sind Mitglieder. Der PVS-Verband fungiert auch als Interessenvertretung für privatärztliche Tätigkeit.
RKI

(Robert Koch-Institut - Bundesinstitut für Infektionskrankheiten und nicht übertragbare Krankheiten)


www.rki.de
Eine zentrale Überwachungs- und Forschungseinrichtung und untersteht direkt dem BMG. Die Aufgaben sind in § 4 Infektionsschutzgesetz festgelegt:
  • die zentrale Forschungs- und Referenzeinrichtung auf dem Gebiet der biomedizinischen Wissenschaften, insbesondere der Infektionskrankheiten

  • die zentrale Einrichtung für die maßnahmenorientierte Analyse gesundheitsbezogener Daten

  • die Referenzeinrichtung für Qualitätskriterien und Verfahrensstandards in der Gentechnologie und der Umweltmedizin

  • die zentrale Einrichtung des BMG im Bereich des öffentlichen (staatlichen) Gesundheitsdienstes

Industrieverband SPECTARIS

www.spectaris.de
Der Deutsche Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e. V. (SPECTARIS) vertritt 400 Mitgliedsunternehmen. Die Produkte der Mitgliedsfirmen decken die Bereiche Consumer Optics, Fotonik und Präzisionstechnik, Analysen-, Bio- und Labortechnik und Medizintechnik ab.

Zu den Kernkompetenzen zählen Branchenmarketing und Verbandskommunikation, Betriebs-, Volkswirtschaft und Marktforschung, Außenwirtschaft und Exportförderung sowie Regulatory Affairs.
TMF

(Technologie- und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.)

Die TMF ist die Dachorganisation für die medizinische Verbundforschung in Deutschland. Sie ist die Plattform für den interdisziplinären Austausch und die projekt-sowie standortübergreifende Zusammenarbeit, um gemeinsam die organisatorischen, rechtlich-ethischen und technologischen Probleme der modernen medizinischen Forschung zu identifizieren und zu lösen. Die Lösungen reichen von Gutachten, generischen Konzepten und IT-Anwendungen über Checklisten und Leitfäden bis zu Schulungs- und Beratungsangeboten. Die TMF stellt diese Lösungen frei und öffentlich zur Verfügung.

Verband
der Deutschen Dental-Industrie
e. V. (VDDI)

www.vddi.de
Der Verband der Deutschen Dental-Fabrikanten (VDDF) wurde 1916 gegründet, der seit der Neugründung 1950 seinen heutigen Namen, VDDI, führt. Sitz ist Köln. Der Verband zählt derzeit knapp 200 deutsche Hersteller von zahnmedizinischen und zahntechnischen Produkten zu seinen Mitgliedern.
Zu den Aufgaben des Verbandes gehören u. a.:
  • Nationale und internationale Interessenvertretung der Unternehmen der deutschen Dentalindustrie gegenüber Ministerien, Behörden, Verbänden und anderen Organisationen

  • Weitere Aktivitäten wie die Teilnahme in der Initiative proDente e. V., die Veranstaltung der IDS (Internationale Dental-Schau), die Organisation von Unternehmertagen, Workshops und Seminaren

Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH)

www.vdgh.de

Als Wirtschaftsverband vertritt der VDGH die gemeinsamen Interessen der Hersteller von In-vitro-Diagnostica und Life-Science Research-Produkten in Deutschland. Die 90 Mitgliedsfirmen erforschen, entwickeln, produzieren und vertreiben laboranalytische Produkte sowie deren Vorstufen und Patientenselbsttests.

Zentralvereinigung medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater
e. V. (ZMT)

www.zmt.de

ZMT ist ein Zusammenschluss medizin-technischer Fachhändler, Hersteller, Dienstleister und Berater. Als Gesamtvertretung des Fachhandels vertritt sie die Interessen zahlreicher Handels- und Herstellerunternehmen, insbesondere gegenüber der Gesetzgebung im Gesundheitswesen und der Verwaltung. Das Betätigungsfeld erstreckt sich über die Bereiche Kartell- und Wettbewerbsrecht, Gewerberecht, Handelsrecht bis hin zu den verordnungsgebenden Behörden. Zu den Aufgaben gehört allgemein die Wirtschaftspolitik, insbesondere die Bereiche Konjunkturpolitik, Strukturpolitik und Handelspolitik.


Zusätzlich bietet die ZMT seinen Mitgliedern an, sich zu fairen Bedingungen präqualifizieren zu lassen.
ZI
(Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung

www.zi-berlin.de
Forschungsinstitut (Stiftung) der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV. Es besteht seit 1973.
Aufgaben sind anwendungsorientierte Forschungsvorhaben bzw. Projekte für politische Entscheidungsgrundlagen oder Verbesserung der Versorgungsinfrastruktur, insbesondere im ambulanten Bereich.
Projektbeispiele:
  • Verordnungsreports
  • Versorgungsanalysen (z. B. Versorgungsatlas)
  • Versorgungsstudien (z. B. Evaluation von Früherkennungsuntersuchungen)

  • Instrumente zur Unterstützung der Kodierung
ZLG
(Zentralstelle der Länder für
Gesundheitsschutz bei den Arzneimitteln und Medizinprodukten)

www.zlg.de
Sie wurde 1994 gegründet, um die Entwicklungen der EU auf dem Medizinproduktesektor auch in Deutschland einheitlich umsetzen zu können. 1997 wurde zusätzlich die zentrale Koordinierungsstelle für die Arzneimittelüberwachung und die Arzneimitteluntersuchung bei der ZLG eingerichtet.
Die ZLG ist eine gemeinsame Länderbehörde der Bundesländer mit Sitz in Bonn.

Medizinproduktbereich: Sicherung des erreichten Stands an Qualität und Sicherheit im Rahmen des MPG. Ihre Aufgaben und Themen:
  • Benennung und Überwachung von Konformitätsbewertungsstellen
  • Geschäftsstelle für den Erfahrungsaustausch der anerkannten und benannten Stellen

  • Begutachtungen und Überwachungen im Bereich Medizinprodukte im Auftrag der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)

  • Vorschriften über die Anforderungen, die bei Prüfung und Zertifizierung zu beachten sind

  • Kooperation mit für aktive Medizinprodukte zuständigen “Schwesterbehörde” Zentralstelle für Sicherheitstechnik (ZLS). Die Abteilung Arzneimittel ist für die Koordination der Länderbehörden im Bereich Überwachung und Untersuchung von Arzneimitteln zuständig. Sie ist gleichzeitig nationale Kontaktstelle für die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Arzneimittelüberwachung

ZVEI
(Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie e. V.)

www.zvei.org

ZVEI setzt sich für die gemeinsamen Interessen der Elektroindustrie national wie auch international ein. Der Verband, mit Hauptsitz in Frankfurt am Main, hat gegenwärtig 1.600 Mitgliedsunternehmen. Zu den 26 Fachverbänden gehört u. a. der Verband Elektromedizinische Technik.


Zu den Aufgaben des Fachverbandes Elektromedizinische Technik gehören neben technischen Themen und gesetzlichen Anforderungen der Marktzulassung auch wirtschaftliche Fragen und gesundheitspolitische Rahmenbedingungen.

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