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Praxiswissen

Managementwissen für Ärzte, Zahnärzte und deren Berater

XXL 762 Kapitel
250 € Lizenzpreis
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Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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Praxiswissen ist die konsequente Weiterentwicklung des bekannten „Jahrbuchs für Ärzte und Zahnärzte“. In digitaler Form ist es der ideale mobile Begleiter für alle betriebswirtschaftlichen Belange rund um die Arztpraxis mit unzähligen hilfreichen Informationen rund um die Praxisführung. Es ist ein facettenreicher Ratgeber für den Arzt, Zahnarzt und deren Berater gleichermaßen.

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7.2.2.6  Chirurgische Behandlungen

Abgesehen von Notfällen muss die Aufklärung über chirurgische Eingriffe rechtzeitig erfolgen. Dem Patienten muss genügend Zeit (Empfehlung: 24 Stunden) zum Überlegen gegeben werden. Dabei muss die Aufklärung durch den Zahnarzt erfolgen. Die Kosten für chirurgisch notwendige Eingriffe werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen und über den elektronischen Datenträgeraustausch mit der Quartalsabrechnung abgerechnet.

Gesetzlich versicherte Patienten:

BEMA-Nr. 36/Nbl1

Stillung einer übermäßigen Blutung
  • Im Mund- und/oder Kieferbereich

  • Nur im Zusammenhang mit chirurgischem Eingriff abrechnungsfähig, wenn ein erheblicher zusätzlicher Zeitaufwand erforderlich war

  • Nur als selbstständige Leistung

  • Je zu stillender Blutung und Sitzung

BEMA-Nr. 37/Nbl1

Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung
  • Für die Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen des Gefäßes oder durch Knochenbolzung

  • Mehrfach abrechnungsfähig, wenn getrennte Operationsgebiete

  • Einschl. primärer Wundversorgung und Naht

BEMA-Nr. 38/N
Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff, Tamponieren oder dergleichen
  • Je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich

  • Als selbstständige Leistung je Sitzung

BEMA-Nr. 43/X1

Entfernen eines einwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung

  • Entfernung eines einwurzeligen bleibenden Zahnes oder Milchzahnes

  • Als einwurzelige Zähne gelten

    • bei den bleibenden Zähnen: alle Frontzähne, im Oberkiefer Zahn 5, im Unterkiefer Zahn 4 und Zahn 5;
    • bei den Milchzähnen: alle Frontzähne
  • Das Entfernen eines Wurzelrestes wird nach der Nummer abgerechnet werden, nach der das Entfernen des betreffenden Zahnes abgerechnet werden müsste

BEMA-Nr. 44/X2
Entfernen eines mehrwurzeligen Zahnes einschließlich Wundversorgung
  • Entfernung eines mehrwurzeligen bleibenden Zahnes oder Milchzahnes

    • als mehrwurzelige Zähne gelten bei den bleibenden Zähnen: alle Molaren, im Oberkiefer Zahn 4;

    • bei den Milchzähnen: alle Milchmolaren
BEMA-Nr. 45/X3
Entfernen eines tieffrakturierten Zahnes einschließlich Wundversorgung
  • Entfernung eines tief frakturierten Zahnes ohne Aufklappung
  • Grund für den erhöhten medizinischen Zeitbedarf dokumentieren

BEMA-Nr. 46/XN
Chirurgische Wundrevision (Glätten des Knochens, Auskratzen, Naht) als selbstständige Leistung in einer besonderen Sitzung
  • Je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich als selbstständige Leistung nach Entfernung eines Zahnes in vorausgegangener Sitzung

  • Leistungslegende enthält Auswahl möglicher Maßnahmen
BEMA-Nr. 47a/Ost1
Entfernen eines Zahnes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
  • Je Zahn

  • Aufklappung des Zahnfleisches notwendig
BEMA-Nr. 48/Ost2
Entfernen eines verlagerten und/oder retinierten Zahnes, Zahnkeimes oder impaktierten Wurzelrestes durch Osteotomie einschließlich Wundversorgung
  • Je Zahn

  • Aufklappung des Zahnfleisches notwendig
BEMA-Nr. 49/Exz1
Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes
  • Für das Gebiet eines Zahnes

  • Auch für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern

  • Nicht neben chirurgischen Eingriffen im selben Gebiet berechnungsfähig

  • Im Zusammenhang mit Präparation möglich

  • Nachbehandlung erfolgt über BEMA-Nr. 38/N

BEMA-Nr. 50/Exz2
Exzision einer Schleimhautwucherung
  • Z. B. lappiges Fibrom, Epulis

  • Je Operationsgebiet

  • Auch mehrmals je Kiefer bei getrennten Operationsgebieten

BEMA-Nr. 51/Pla0

Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik als selbstständige Leistung oder in Verbindung mit einer Extraktion

  • Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle durch Zahnfleischplastik

  • In Verbindung mit Extraktion als selbstständige Leistung

  • Je eröffneter Kieferhöhle bei getrennten OP-Gebieten

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 51b/Pla1
Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle in Verbindung mit Osteotomie
  • Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle i. V. m. Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

  • Auch i. V. m. Zystenoperation

  • Je eröffneter Kieferhöhle bei getrennten OP-Gebieten

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 52/Trep2
Trepanation des Kieferknochens
  • Trepanation - Schröder´sche Lüftung”

  • Als selbstständige Leistung und je Trepanation

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 53/Ost3
Sequestrotomie bei Osteomyelitis der Kiefer
  • Für operative Entfernung eines Sequesters bei Osteomyelitis

  • Je Osteotomie

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 54/WR1 - 3 Wurzelspitzenresektion

  • Frontzahn
  • Seitenzahn, einschließlich der ersten resezierten Wurzelspitze
  • Am selben Seitenzahn, sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze
  • Bildung eines Mukoperiostlappens

  • Abtragen des Knochens und Freilegen der zu resezierenden Wurzelspitze sowie Abtrennen

  • Ggf. Entfernen von Granulationsgewebe oder einer kleinen Zyste

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 55/RI
Reimplantation eines Zahnes, ggf. einschließlich einfacher Fixation an den benachbarten Zähnen
  • Einfache Fixation an benachbarten Zähnen durch einfache Schienung mittels Kunststoff

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 56a/Zy1

Operation einer Zyste durch Zystektomie
  • Bildung des Mukoperiostlappens und Abtragen des Knochens (im Unterkiefer i. d. R. vestibulär, im Oberkiefer von vestibulär oder palatinal) sowie Freilegen der Zyste

  • Entfernen des Zystenbalgs und Zystengewebes

  • Evtl. Glättung des Knochens undReponieren des Mukoperiostlappens

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 56b/Zy2
Operation einer Zyste durch orale Zystostomie
  • Bildung des Mukoperiostlappens und Abtragen des Knochens und Freilegen der Zyste

  • Zystenöffnung
  • Spülung der gefensterten Zystenhöhle
  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 56c/Zy3
Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • Abtragen des Knochens und Freilegen der Zyste

  • Entfernen des Zystenbalgs und Zystengewebes

  • Evtl. Glättung des Knochens und Reponieren des Mukoperiostlappens

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

  • Für Operation einer Zyste durch Zystektomie in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

  • Je Zyste

BEMA-Nr. 56d/Zy4
Operation einer Zyste durch orale Zystostomie in Verbindung mit einer Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion
  • Abtragen des Knochens und Freilegen der Zyste

  • Öffnen der Zyste
  • Spülung der gefensterten Zystenhöhle
  • Einschließlich primärer Wundversorgung

  • Für Operation einer Zyste durch Zystostomie in Verbindung mit Osteotomie oder Wurzelspitzenresektion

  • Je Zyste

BEMA-Nr. 57/SMS

Beseitigen störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte, je Sitzung

  • Freilegen und Ablösen des störenden Bändchens/Muskelansatzes

  • Verlegen und ggf. Fixieren
  • Exzision von Bindegewebe (Schlotterkamm)
  • Beseitigung störender Schleimhautbänder, Muskelansätze oder eines Schlotterkammes

  • Durchtrennen des Lippenbändchens (Frenektomie)

  • Für die Korrektur des Zungenbändchens Einschließlich primärer Wundversorgungt

BEMA-Nr. 58/KnR

Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte

  • Bildung des Mukoperiostlappens und Freilegen des Knochens

  • Modellierende Osteotomie

  • Für Knochenresektion am Alveolarfortsatz zur Formung des Prothesenlagers

  • Als selbstständige Leistung am ausgeheilten Kiefer

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 59/Pla2

Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte

  • Schleimhautschnitt und Präparation der Schleimhaut vom Periost
  • Verlegen, Verlagern und Fixieren
  • Als präprothetisch-chirurgische Maßnahme

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 60/Pla3

Tuberplastik, einseitig

  • Schleimhautschnitt und Präparation der Schleimhaut vom Periost
  • Verlegen, Verlagern und Fixieren
  • Als präprothetisch-chirurgische Maßnahme

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 61/Dia
Korrektur des Lippenbändchens bei echtem Diastema mediale
  • Exzision und Loslösung des Lippenbändchens

  • Alveolarseptum durchtrennen

  • Verlegung und Fixierung des gelösten Lippenbändchens
  • Nur bei echtem Diastema mediale

  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 62/Alv

Alveolotomie
  • Resektion der Alveolarfortsätze am nicht ausgeheilten Kiefer

  • In Verbindung mit Extraktionen nur, wenn Resektionsgebiet von mehr als vier Zähnen in einem Kiefer vorliegt

  • In einem Gebiet bis zu drei Zähnen in einem Kiefer nur in besonderer Sitzung

  • Zweimal bei einem Gebiet von mehr als acht Zähnen

  • Wenn im Gebiet bereits fehlender Zähne zusätzlich reseziert wird, zählt der zahnlose Abschnitt bei der Ermittlung der Zahnanzahl mit (auch bei keinem zusammenhängenden Gebiet)

  • Ggf. Bildung eines Mukoperiostlappens

  • Freilegen des Knochens
  • Einschließlich primärer Wundversorgung

BEMA-Nr. 63/Fl

Freilegung eines retinierten und/oder verlagerten Zahnes zur kieferorthopädischen Einstellung

  • Eine gleichzeitige kieferorthopädische Behandlung erforderlich ist

  • Unabhängig davon, ob eine kieferorthopädische Behandlung eventuell später erfolgt

  • Je Zahn

  • Bildung des Mukoperiostlappens und Abtragen des Knochens/Knochendecke

  • Entfernen von Bindegewebe und/oder Knochen

  • Freilegung des Zahnes
  • Einschließlich primärer Wundversorgung


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