Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.
SchließenJeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.
SchließenDer wichtigste Punkt bei einer Praxisabgabe bzw. Praxisübernahme für den Abgeber ist der Kaufpreis. Naturgemäß liegen die Vorstellungen über den Kaufpreis zwischen Veräußerer und Erwerber erheblich auseinander. Es gibt eine Vielzahl von Methoden, einen Praxiswert zu objektivieren, dennoch sollte sich der Veräußerer bewusst machen, dass sämtliche Bewertungsmethoden lediglich einen rechnerischen Verkaufspreis ermitteln, welcher sich wirtschaftlich am Markt erst realisieren lassen muss. Fast alle Wertermittlungsmethoden legen für die Beurteilung des Praxiswertes die vorhandenen Sachwerte, die erzielten Gewinne in der Vergangenheit und die zukünftige Entwicklung der Praxis (immaterieller Wert bzw. Goodwill) zugrunde.
Unabhängig davon, in welchem Zeitraum der Kaufpreis für eine Einzelpraxis oder eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) steuerlich abgeschrieben werden kann (lt. Finanzverwaltung bei einer Einzelpraxis zwei - fünf Jahre, bei einer BAG fünf - zehn Jahre), besteht Einigkeit darüber, dass sich der immaterielle Wert einer Praxis in Form der Patientenbindung innerhalb eines eher kurzen Zeitraumes verflüchtigt. Dies hat dazu geführt, dass die regelmäßig für die Finanzierung notwendigen Banken die Finanzierungszeiträume so gestalten, dass eine zumutbare Belastung des Übernehmers mit Zinsen und Tilgung entsteht, der Zeitraum, an dem die Abschreibung des immateriellen Wertes zu einer steuerlichen Entlastung führt, ist wesentlich kürzer. Nach Ende des Abschreibungszeitraumes sieht sich der Übernehmer erhöhten Steuerzahlungen bei gleichbleibenden Kreditraten ausgesetzt. Auch vor diesem Hintergrund ist es für den Praxisabgeber notwendig, seine Praxis wirtschaftlich so attraktiv und leistungsfähig wie möglich zu gestalten, damit der Erwerber die notwendigen Gewinne zu erwirtschaften kann, um einerseits seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und die Tilgung des Kredits andererseits in dem jeweils vorgesehenen Zeitraum zu bedienen.
Im Rahmen der Vorbereitung der Praxisabgabe sollte der Abgebende seine Praxis steuerlich, rechtlich und betriebswirtschaftlich optimieren, um einen bestmöglichen und vor allem am Markt realisierbaren Praxiswert zu erzielen. Regelmäßig sollte sich der Abgebende nicht scheuen, auf externe Hilfe zurückzugreifen, um durch objektive Dritte die ggf. über Jahre eingefahrenen Strukturen auf ihre Notwendigkeiten und Möglichkeiten zur Optimierung zu überprüfen.