Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.
SchließenJeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.
SchließenDas “Gesetzliche Krankenversicherung-Versorgungsstärkungsgesetz”, in Kraft getreten im Wesentlichen in 2015, sowie das im Mai 2019 in Kraft getretene Terminservice- und Versorgungsgesetz haben die Gestaltungsräume zur Übertragung einer Praxis deutlich erweitert. Neben den schon bisher gegebenen Möglichkeiten, auch standortübergreifende Berufsausübungsgemeinschaften zu gründen, kann die Gründung eines MVZs auch eine interessante Gestaltung zur Sicherung der Nachfolge gerade in überversorgten Gebieten sein. Will man diese Möglichkeiten nutzen, muss man erst recht rechtzeitig vor der Abgabe den Praxisübergang planen. Mehr zu den Möglichkeiten unter Kapitel Das Nachbesetzungsverfahren.