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Praxisabgabe und Übernahme

Nachfolge erfolgreich sichern

M 53 Kapitel
Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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3.1.2  Beispiel einer Praxisveräußerung

Verkaufspreis200.000 €
./.steuerliche Restbuchwerte40.000 €
./.Veräußerungskosten10.000 €
=Veräußerungsgewinn150.000 €
./.Freibetrag (45.000 € ./. 14.000 €)31.000 €
=steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn119.000 €

Der laufende Gewinn des betreffenden Jahres unter Berücksichtigung der noch ausstehenden Honorare (auch wenn diese erst im nächsten Jahr zufließen) beträgt im Beispielsfall 50.000 €. Hinzu kommt der Aufgabegewinn von 119.000 €, insgesamt 169.000 €. Abgezogen werden noch 15.000 € Vorsorgeaufwendungen, so dass das zu versteuernde Einkommen 154.000 € beträgt.

Die Einkommensteuerbelastung (nicht verheiratet, keine Kinder, ohne Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) beträgt in 2025 dann:

53.786 €, der Durchschnittssteuersatz 34,91 %.

Davon 56 % wären 19,55 % Steuersatz, mit dem der Veräußerungsgewinn zu versteuern wäre. Der Veräußerungsgewinn wird mit

Inhalt gekürzt.

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