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Praxisabgabe und Übernahme

Nachfolge erfolgreich sichern

M 53 Kapitel
Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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3.1.4  Schenkung im Wege vorweggenommener Erbfolge an ein Kind, das Arzt ist

Bei reiner Schenkung einer Praxis oder eines Anteils an einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) kommt es zwingend zur Buchwertfortführung durch den Praxisübernehmer. Das heißt, der Abgeber erzielt keinen steuerlichen Veräußerungsgewinn. Die Übernahme von Praxisschulden führt ebenfalls nicht zur Entgeltlichkeit. Das Gleiche gilt bei Übertragung gegen private Versorgungsleistungen. Diese werden zwischen nahen Angehörigen widerlegbar vermutet. Die Zahlungen sind wiederkehrende Bezüge bei den Empfängern und steuerlich absetzbare Sonderausgaben bei dem Übernehmer.

Erfolgt die Übertragung gegen Zahlung eines Kaufpreises, der über den Buchwerten des Praxisvermögens liegt, liegt eine teilentgeltliche und eine teilunentgeltliche Veräußerung vor. Das Gleiche gilt bei Zahlung von Ausgleichsgeldern an Geschwister oder Übernahme privater Verbindlichkeiten. Liegen die Anschaffungskosten des Übernehmers unter dem Kapitalkonto kommt es zur Buchwertfortführung. Es liegt kein Veräußerungsverlust vor. Wird vorhandenes Sonderbetriebsvermögen unentgeltlich mitübertragen, erfolgt dies ebenfalls zwingend zum Buchwert.

Inhalt gekürzt.

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