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Praxisabgabe und Übernahme

Nachfolge erfolgreich sichern

M 53 Kapitel
Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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Praxisabgabe und Übernahme

Jeder Arzt wird seine Praxis früher oder später freiwillig oder unfreiwillig abgeben. Daher sollte jeder Arzt seinen Ausstieg im Rahmen seiner Möglichkeiten planen und vorbereiten. Die erfolgreiche Planung und Vorbereitung setzt voraus, dass die Praxis in rechtlicher, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht überprüft und ggf. optimiert wird.

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4.3.1  Grundproblem

Es ist in der täglichen Arbeit von Fachberatern erschreckend häufig festzustellen, dass sich Abgeber oftmals überhaupt nicht bzw. nur oberflächlich mit den eigenen finanziellen Konsequenzen nach der Praxisaufgabe beschäftigt haben. Dabei ist gerade dann die letzte Chance zur Verbesserung der Altersversorgung verspielt, wenn die Praxisübergabe durchgeführt ist und erst danach die Versorgungslücke berechnet wird. Rechtzeitig berechnet, lassen sich noch Weichen stellen, im Zweifelsfall so, dass noch ein oder zwei Jahre länger gearbeitet wird, um einen vernünftigen Praxiswert zu erzielen oder noch zwei Jahre Gewinn mitzunehmen. Erschreckend ist auch die Absicherung der Erhaltung der Kaufkraft und die dafür anzuwendenden Ansparleistungen. Richtig gedeutet kann die Konsequenz nur sein, dass der “mitten in seinem Praxisleben” stehende Arzt rechtzeitig an dieses Thema herangeführt werden muss. Hierbei geht es letztlich darum, was Grundlage jeder privaten Finanzplanung sein sollte, die finanziellen Ziele zu konkretisieren und optimal zu erreichen und zwar unter Berücksichtigung der finanziellen, steuerlichen, persönlichen und familiären Ausgangslage. Überlegungen zur langfristigen Alterssicherung sollten spätestens 15 bis 20 Jahre vor Beendigung der Praxistätigkeit einsetzen. Je länger die Planungsphase ist, desto größer der Gestaltungsspielraum und desto niedriger der finanzielle Aufwand.

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