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ATLAS DENTAL Europa 2019

Strukturen, Herausforderungen und Trends in Europa

L 124 Kapitel
ATLAS DENTAL Europa 2019

Eine fundierte Analyse im Auftrag des VDDI/GFDI der Marktstrukturen der europäischen Dentalbranche in ausgewählten Ländern, die die demografischen, technologischen und regulatorischen Herausforderungen zeigt, die es zu meistern gilt und die mit der Ableitung von Zukunftsszenarien einen weiten Blick nach vorne wirft.

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ATLAS DENTAL Europa 2019

Eine fundierte Analyse im Auftrag des VDDI/GFDI der Marktstrukturen der europäischen Dentalbranche in ausgewählten Ländern, die die demografischen, technologischen und regulatorischen Herausforderungen zeigt, die es zu meistern gilt und die mit der Ableitung von Zukunftsszenarien einen weiten Blick nach vorne wirft.

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3.7.2  Dentallabore

Auch bei den Dentallaboren erfordert die Beachtung/Umsetzung von gesetzlichen Vorgaben immer mehr Verwaltungsaufwand und erschwert die Zusammenarbeit mit den Zahnärzten.

Was Labore bei der Umsetzung der DSGVO beachten müssen

Zweck der Vertragserfüllung des Werksvertrags mit dem Zahnarzt verarbeiten, nicht jedoch darüber hinaus - zum Beispiel für Marketingmaßnahmen. Betreibt das Dentallabor eine Webseite, muss auch diese entsprechend den neuen Datenschutzbestimmungen überarbeitet werden. Rund 70% der Meisterlabore brauchen keinen Datenschutzbeauftragten zu benennen, da sie maximal neun Mitarbeiter beschäftigen.

Insbesondere die Verbände und Innungen sind gefordert, ihre Mitgliedsbetriebe bei der Umsetzung zu unterstützen und Klarheit bei strittigen Regelungen zu schaffen, beispielsweise ob zwischen Zahnarzt und gewerblichem Dentallabor eine Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten vorliegt. Sollte dies der Fall sein, müsste zwischen beiden Parteien ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen werden. Hier gibt es in Deutschland bei den beteiligten Verbänden noch unterschiedliche Auffassungen und das Problem ist derzeit noch nicht abschließend geklärt. Allerdings stimmen zwischenzeitig der VDZI, die Spitzenorganisation des Handwerks sowie maßgebliche Datenschutzbehörden darin überein, dass Dentallabore im Verhältnis zum Zahnarzt keine Auftragsdatenverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO sind.

Inhalt gekürzt.

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