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KZBV Jahrbuch 2023

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 34 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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1.1  Kurzbericht

Gesundheitsausgabenrechnung und Bruttoinlandsprodukt

Ein zentraler gesundheitswirtschaftlicher Indikator ist der prozentuale Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) betrug im Jahr 2021 rd. 3.571 Mrd. € und erhöhte sich um 6,0 % gegenüber dem Jahr 2020, wobei allerdings coronabedingt im Jahr 2020 ein Rückgang um 3,0 % eingetreten war. Im Corona-Krisenjahr 2020 war nach einer zehnjährigen Wachstumsphase, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 (4,0 %), ein konjunktureller Einbruch zu verzeichnen.

Der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gesundheitsausgabenrechnung kann die Entwicklung der Gesundheitsausgaben gegliedert nach Leistungserbringern (Einrichtungen), nach Ausgabenträgern (GKV, PKV, private Haushalte, Arbeitgeber, Unfallversicherung) und nach Leistungsarten entnommen werden.

Die Gesundheitsausgabenrechnung weist für das aktuelle Berichtsjahr 2021 Gesundheitsausgaben in Höhe von insgesamt rd. 474,1 Mrd. € aus, dies entspricht pro Kopf betrachtet 5.700 € je Einwohner. Die Gesundheitsausgaben insgesamt sind damit im Jahr 2021 gegenüber dem Jahr 2020 um 7,5 % angestiegen und damit am stärksten seit Beginn der Berechnungen im Jahr 1992.

30,6 Mrd. € der Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 standen als laufende Ausgaben im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie (2020: 18,2 Mrd. €). Corona-Testungen und -Impfkampagne trugen maßgeblich zum Anstieg bei: 9,9 Mrd. € entfielen auf Testungen, 7,0 Mrd. € auf Impfzentren und Impfdosen.

Auf die Zahnarztpraxen entfallen von den Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 rd. 30,5 Mrd. € (bzw. rd. 367 € je Einwohner), was einem Anteil von rd. 6,4 % an den Gesundheitsausgaben entspricht. Zum Vergleich: Krankenhäuser 114,8 Mrd. € (24,2 %), Arztpraxen 62,9 Mrd. € (13,3 %) und Apotheken 63,8 Mrd. € (13,5 %).

Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag 2021 bei 13,3 % und damit 0,2 Prozentpunkte höher als im Jahr 2020 und um 1,5 Prozentpunkte oberhalb des Jahres 2019. Nur nach der Finanzmarktkrise im Jahr 2009 war ein vergleichbarer Anstieg festzustellen, als der Anteil gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Prozentpunkte gestiegen war. Die Anstiege des Anteils der Gesundheitsausgaben gingen in beiden Jahren mit einem übermäßig starken Rückgang des nominalen BIP einher. Dennoch zeigt sich auch in der langfristigen Betrachtung des Anteils der Gesundheitsausgaben am BIP ein trendmäßiger Anstieg, der ein überproportionales Wachstum der Gesundheitsausgaben in Deutschland widerspiegelt. Mittlerweile weist Deutschland in der EU den höchsten und weltweit nach den USA den zweithöchsten Anteil der Gesundheitsausgaben am BIP auf.

Eine Ausnahme von diesem Trend stellen die Ausgaben im zahnärztlichen Bereich dar. Bei coronabedingt deutlich zunehmenden Gesundheitsausgaben im Jahr 2021 (7,5 %) war im zahnärztlichen Bereich der Ausgabenanstieg (8,2 %) auf Nachholeffekte gegenüber dem Corona-Jahr 2020 und auf die Anhebungen der Zuschüsse der GKV im Zahnersatzbereich zurückzuführen. Im langfristigen Vergleich weist der zahnärztliche Bereich eine moderate Ausgabenentwicklung auf. Während die Gesundheitsausgaben seit 1992 jahresdurchschnittlich um 3,8 % gestiegen sind, stiegen die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung im Jahresdurchschnitt nur um rd. 2,0 %.

Gesundheitsausgaben und Anteil am Bruttoinlandsprodukt 1992 - 2021

Gesundheitsausgaben und Anteil am Bruttoinlandsprodukt 1992 - 2021

Die Aufteilung der Gesundheitsausgaben in Zahnarztpraxen nach Ausgabenträgern zeigt, dass auf die GKV der größte Anteil entfällt, dieser Anteil ist jedoch seit 1992 von 65,3 % auf 53,4 % im Jahr 2021 gesunken. Der Anteil an den Aufwendungen für Gesundheitsleistungen ist bei den privaten Haushalten von 17,2 % auf 24,0 % und bei der Privaten Krankenversicherung von 8,7 % auf 16,2 % angestiegen.

Löhne und Gehälter

Die wirtschaftliche Situation der gesetzlichen Krankenkassen wird auf der Einnahmenseite im Wesentlichen durch die Grundlohnsumme (beitragspflichtige Einnahmen) je Mitglied, den Beitragssatz und die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt. Die Grundlohnsumme je Mitglied hängt ab von der Beitragsbemessungsgrenze sowie von der allgemeinen Lohn- und Gehaltsentwicklung. Im Rahmen des zum 01.01.2009 eingeführten Gesundheitsfonds, der sich aus Mitglieder- und Arbeitgeberbeiträgen sowie einem Bundeszuschuss speist, erhalten die Krankenkassen Zuweisungen, die sich an der alters-, geschlechts- und risikobezogenen Zusammensetzung der Versicherten orientieren.

Die Grundlohnsumme je Mitglied korreliert in der Regel stark mit der volkswirtschaftlichen Größe Bruttolöhne und-gehälter je Beschäftigten. Differenzen zwischen beiden Größen können aus einer Reihe von verschiedenen Einflussfaktoren (z. B. Entwicklung der Zahl der Arbeitslosen, Strukturverschiebungen bei den GKV-Mitgliedern, Wanderungsbewegungen von der GKV zur PKV) resultieren.

Die Bruttolöhne und -gehälter je Beschäftigten sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr mit 0,1 % leicht zurückgegangen. Die deutlich schwächere Entwicklung war weitgehend von den coronabedingten Auswirkungen auf die Beschäftigungslage und den Arbeitsmarkt beeinflusst. Im Jahr 2021 erhöhte sich die Bruttolohn- und -gehaltssumme im Zuge der einsetzenden Normalisierung um 3,5 % und im Jahr 2022 nochmals um 4,3 %, womit die Veränderung deutlich oberhalb des längerfristigen Durchschnitts in den letzten 20 Jahren (2,2 % p. J.) lag.

Die für die Beitragsentwicklung der GKV maßgebliche Grundlohnsumme je Mitglied war im Jahr 2020 in Deutschland mit 1,6 % noch leicht angestiegen, lag aber auch unterhalb des durchschnittlichen Wachtsums der Vorjahre. Im Jahr 2021 und 2022 waren mit 3,2 % und 3,8 % wieder höhere Anstiege zu verzeichnen.

Prognosen 2023 und 2024

Das Bundesministerium für Gesundheit

stellt jährlich aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000, § 71 SGB V) für die Vereinbarungen der Vergütungen des jeweils folgenden Kalenderjahres die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied für den gesamten Zeitraum der zweiten Hälfte des Vorjahres und der ersten Hälfte des laufenden Jahres gegenüber dem entsprechenden Zeitraum der jeweiligen Vorjahre fest.

Die Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen (Grundlohnsumme) nach § 71 Abs. 3 SGB V weicht in den einzelnen Jahren in unterschiedlichem Ausmaß von der tatsächlichen Grundlohnsummenentwicklung ab. In der langfristigen Betrachtung sind jedoch in Deutschland die beitragspflichtigen Einnahmen nach § 71 SGB V von 1999 bis 2022 mit 51,4 % (1,82 % p. a.) in ähnlichem Ausmaß gestiegen wie die tatsächliche Grundlohnsummenentwicklung mit 53,9 % (1,89 % p.a.). Im Jahr 2022 lag die tatsächliche Entwicklung der Grundlohnsumme mit 3,77 % oberhalb der Prognose nach § 71 Abs. 3 SGB V mit 2,29 %, die aufgrund des Vergangenheitsbezugs noch von Corona-Sondereffekten beeinflusst wurde.

Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied nach § 71 Abs. 3 SGB V - Deutschland

Veränderung der beitragspflichtigen Einnahmen je Mitglied nach § 71 Abs. 3 SGB V - Deutschland

Dabei weist die Entwicklung der Grundlohnsumme nach § 71 Abs. 3 SGB V im Zeitraum 1999-2023 zwei deutlich unterschiedliche Phasen in diesen 24 Jahren auf. In der ersten Hälfte (1999-2011) erhöhte sich die Grundlohnsumme nur um 13,9 % (durchschnittlich 1,1 % p. J.), wogegen sie aufgrund der deutlich stärkeren wirtschaftlichen Entwicklung in der zweiten Hälfte (2012-2023) um 37,6 % (durchschnittlich 2,7 % p. J.) zugenommen hat. Für das Jahr 2023 liegt die tatsächliche Grundlohnsummenentwicklung noch nicht vor. Das Herbstgutachten 2023 der Wirtschaftsforschungsinstitute prognostiziert für das Bundesgebiet insgesamt eine Lohn- und Gehaltsentwicklung je Beschäftigten für 2023 in Höhe von 5,8 % und für 2024 in Höhe von 5,2 %. Damit liegt die Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V mit 3,45 % in 2023 und mit 4,22 % in 2024 jeweils unterhalb des Niveaus der prognostizierten Lohn- und Gehaltsentwicklung.

Das am 01.01.2023 in Kraft getretene GKV-Finanzierungstruktur-Gesetz (GKV-FinStG) sieht vor, dass die Punktwerte für zahnärztliche Leistungen ohne Zahnersatz im Jahr 2023 höchstens um die um 0,75 %-Punkte verminderte durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V und im Jahr 2024 höchstens um die um 1,5 %-Punkte verminderte durchschnittliche Veränderungsrate nach § 71 Abs. 3 SGB V angehoben werden dürfen. Ausnahmen hiervon sind die Leistungen im Rahmen der Individualprophylaxe, Präventionsleistungen nach § 22a SGB V sowie Besuchs- und Zuschlagsleistungen in der aufsuchenden Betreuung und Parodontitisleistungen bei Pflegebedürftigen und Beziehern von Eingliederungshilfe.

Zahnärztlicher Punktwert

Der allgemeine Preisindex (Verbraucherpreisindex) stieg in Deutschland im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 6,9 % an. Die Entwicklung des durchschnittlichen Punktwertes für Sachleistungen lag mit 2,2 % bei der GKV unterhalb der Preisentwicklung.

Ein Vergleich der geldwertbereinigten (realen) Grundlohnsummenentwicklung mit dem zahnärztlichen Punktwert zeigt sehr deutlich, dass die Einzelleistungsvergütung der Zahnärzte in der langfristigen Betrachtung weit hinter der Grundlohnsummenentwicklung der Krankenkassen hinterherhinkt.

Die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung, die maßgeblich vom zahnärztlichen Punktwert beeinflusst werden, haben sich langfristig ebenfalls deutlich schwächer entwickelt als die Grundlohnsumme. Gegenüber der Entwicklung der volkswirtschaftlichen Größen Preisindex und Bruttoinlandsprodukt zeigt sich ein noch stärkeres Auseinanderklaffen.

Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung im Vergleich zu ausgewählten volkswirtschaftlichen Parametern 1997 - 2022 - Deutschland

Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung im Vergleich zu ausgewählten volkswirtschaftlichen Parametern 1997 - 2022 - Deutschland

Beitragssätze der Krankenkassen

Der allgemeine Beitragssatz als wichtiger Parameter für die Einnahmensituation variierte bis zur Einführung des Gesundheitsfonds am 01.01.2009 bei den einzelnen Krankenkassen in deutlichem Ausmaß. Ab dem 01.07.2005 wurde der allgemeine Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen um 0,9 %-Punkte abgesenkt. Gleichzeitig wurde zur Kompensation ein zusätzlicher mitgliederbezogener kassenindividueller Beitragssatz neu eingeführt.

Im Zuge der Einführung des Gesundheitsfonds wurde ab dem 01.01.2009 ein bundeseinheitlicher Beitragssatz für alle Kassen inkl. eines mitgliederbezogenen Zusatzbeitrages festgesetzt.

Der durchschnittliche Zusatzbeitrag ist eine rein statistische Größe und bildet nicht den Durchschnitt aller kassenindividuellen Zusatzbeiträge (§ 242a SGB V) ab. Der tatsächliche durchschnittliche Zusatzbeitragssatz lag 2015 bei 0,83 %, 2016 bei 1,08 %, 2017 bei 1,11 %, 2018 bei 1,08 %, 2019 bei 0,99 %, 2020 bei 1,00 %, 2021 bei 1,28 %, 2022 bei 1,36 % und damit leicht oberhalb des Ende Oktober 2021 für das Jahr 2022 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes von 1,3 %. Den kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz legen die einzelnen Krankenkassen für ihre Mitglieder selbst fest. Er richtet sich unter anderem nach der Wirtschaftlichkeit der einzelnen Krankenkasse und danach, ob die Kassen einen Teil der erheblichen Finanzreserven im Sinne der Versicherten einsetzen wollen.

Durch die kassenindividuellen Beitragssatzunterschiede wurden in der Vergangenheit Wanderungsbewegungen von Versicherten ausgelöst. Die daraus resultierenden Strukturverschiebungen im Versichertenbestand der Krankenkassen können wiederum zu weiteren Kappungen der Leistungsvergütungen bei den Zahnärzten führen.

Die Finanzentwicklung der GKV hatte in allen Jahren zwischen 2011 und 2019 Überschüsse zu verzeichnen, von der viele Krankenkassen profitierten. So verfügte die GKV Ende 2019 noch über Finanzreserven in Höhe von 19,8 Mrd. € und zusätzlich der Gesundheitsfonds über Rücklagen in Höhe von 10,2 Mrd. €, sodass sich die Gesamtreserven auf eine Größenordnung von rd. 30,0 Mrd. € beliefen. In den Jahren 2020 bis 2022 wurden diese Rücklagen zur Finanzierung gestiegener Ausgabenbelastungen abgeschmolzen, sodass sich die gesamten Finanzreserven von GKV und Gesundheitsfonds in 2021 auf 18,9 Mrd. € bzw. in 2022 auf 22,4 Mrd. € beliefen. Dabei entfielen von den Rücklagen im Jahr 2022 auf die GKV rd. 10,4 Mrd. € und auf den Gesundheitsfonds rd. 12,0 Mrd. €.

Finanzreserven von GKV und Gesundheitsfonds - Deutschland

Finanzreserven von GKV und Gesundheitsfonds - Deutschland

Die Abnahme der Finanzreserven ist maßgeblich auf konjunkturbedingte Mindereinnahmen des Gesundheitsfonds und auf an die Leistungserbringer geleisteten Ausgleichszahlungen zurückzuführen. Zur Bewältigung der Corona-Pandemie trägt der Bund einen Großteil der Ausgaben für pandemiebedingte Zahlungsverfahren, die aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds erfolgen. Hierunter fallen unter anderem Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser, Aufwendungen für Corona-Tests und für Impfungen gegen COVID-19. Insgesamt wurden rund 17,4 Mrd. € aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zur Verfügung gestellt, wovon der Bund rund 17,2 Mrd. € an den Gesundheitsfonds erstattet hat.

Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. € weitestgehend stabilisiert werden. Nach geltender Rechtslage wird der ergänzende Bundeszuschuss ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor große finanzielle Herausforderungen stellen.

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