Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenAnzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenLeichter Überschuss der GKV von 0,4 Mrd. € im Jahr 2022
Mit Wirkung zum 01.01.2009 wurde sowohl der Gesundheitsfonds als auch der morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) eingeführt. Die Einnahmen, die die Krankenkassen bis 2008 im Wesentlichen auf Grundlage kassenindividueller Beitragssätze generiert hatten, wurden ab dem Jahr 2009 durch Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds ersetzt. Vergleiche mit den beitragsorientierten Einnahmengrößen der Krankenkassen in den Jahren vor 2009 sind daher nicht mehr möglich.
Die gesetzlichen Krankenkassen verzeichneten nach den Rechnungsergebnissen der GKV (Statistik KJ1) in 2022 Gesamteinnahmen in Höhe von 289,18 Mrd. €. Davon entfielen auf die Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen im Jahr 2022 262,9 Mrd. € (der Rest auf Beitragseinnahmen und auf sonstige Einnahmen). Bei Gesamtausgaben der GKV in Höhe von 288,79 Mrd. € resultierte ein leichter Überschuss im Jahr 2022 in Höhe von 0,4 Mrd. €. Zum Vergleich: Im Vorjahr wies die GKV ein Defizit von rd. 6,7 Mrd. € auf. Gesundheitsfonds und Krankenkassen verfügten insgesamt rechnerisch am Ende des Jahres 2022 über Finanzreserven in einer Größenordnung von rd. 22,4 Mrd. €, davon rd. 10,4 Mrd. € bei den Krankenkassen und rd. 12,0 Mrd. € beim Gesundheitsfonds, sodass nach einem Abbau der Reserven im Jahr 2020 in Höhe von rd. 7,4 Mrd. € und um 3,7 Mrd. € im Jahr 2021 wieder ein leichter Aufbau stattgefunden hat.
Für das Jahr 2022 konnte der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der GKV im Jahr 2022 durch die Zahlung eines ergänzenden Bundeszuschusses von 14 Mrd. € weitestgehend stabilisiert werden. Dieser ergänzende Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wird ab dem Jahr 2023 entfallen und die GKV vor finanzielle Herausforderungen stellen. Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ist vorgesehen, dass von den Finanzreserven der Krankenkassen rund 2,5 Mrd. € und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds rund 4,7 Mrd. € zur Stabilisierung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes im Jahr 2023 herangezogen werden.
Die Leistungsausgaben stiegen je Mitglied im Jahr 2022 um 3,5 % auf 274,29 Mrd. €. Der Zuwachs der Grundlohnsumme lag mit 3,8 % je Mitglied auch aufgrund von Normalisierungseffekten oberhalb der Grundlohnsumme der letzten 10 Jahre (rd. + 2,7 % p. a.). Die in den sonstigen Ausgaben enthaltenen eigenen Verwaltungskosten der Krankenkassen beliefen sich im Jahr 2022 in Deutschland insgesamt auf 12,36 Mrd. € nach 11,67 Mrd. € im Vorjahr und erhöhten sich damit um 5,3 % je Mitglied.
Die aktuell vorliegenden Rechnungsergebnisse der Krankenkassen (Statistik KV45) zeigen für das 1. Halbjahr 2023 einen Anstieg der Gesamteinnahmen von 4,1 % und einen Anstieg der Leistungsausgaben um 3,7 %, die Ausgaben der GKV für zahnärztliche Behandlung stiegen in diesem Zeitraum um 2,5 % (jeweils je Mitglied). Die GKV verzeichnete im 1. Halbjahr 2022 ein Defizit in Höhe von 0,6 Mrd. €.
Überschüsse/Defizite in der GKV - Deutschland
Ausgaben für ausgewählte Bereiche
Den größten Ausgabenblock bilden die Aufwendungen für die stationäre Versorgung mit einem Anteil von rd. 31,0 % an den Leistungsausgaben der GKV. Die Ausgaben für die ärztliche Behandlung umfassen rd. 16,9 % und die Aufwendungen für Apotheken rd. 15,2 %. Der Ausgabenanteil für zahnärztliche Behandlung belief sich im Jahr 2022 auf rd. 6,1 %, der Anteil der Krankengeldausgaben betrug rd. 6,5 %. Auf die Verwaltungskosten der Krankenkassen entfiel ein Anteil von rd. 4,5 % bezogen auf die Leistungsausgaben der GKV.
Die Ausgabenveränderungen der GKV betrugen je Mitglied in Deutschland im Jahr 2022 im Ausgabenbereich ambulante ärztliche Versorgung + 2,2 %, bei den Krankenhäusern + 2,1 %, den Apotheken + 3,1 % und bei den Zahnärzten + 1,8 %. Damit lagen alle zentralen Ausgabensektoren in 2022 unterhalb der eingetretenen Grundlohnsummenentwicklung in Höhe von + 3,8 %. Die Entwicklung im zahnärztlichen Bereich ist vor dem Hintergrund der mit der neu eingeführten Parodontitis-Behandlungsstrecke verbundenen - politisch gewollten - Ausdehnung des Leistungsumfangs für die Versicherten als moderat zu bezeichnen.
Die Ausgaben der Krankenkassen waren von 2004 bis 2012 im ärztlichen und zahnärztlichen Bereich durch die Einführung der Zuzahlung der Versicherten nach § 28 Abs. 4 SGB V (Kassengebühr/Praxisgebühr) reduziert worden. Der Gesetzgeber hat die Abschaffung der Praxisgebühr zum 01.01.2013 beschlossen. Daher sind die Ausgabendaten ab dem Jahr 2013 im ärztlichen und im zahnärztlichen Bereich nach oben verschoben und können nicht direkt mit Werten aus dem Zeitraum 2004 bis 2012 verglichen werden.
Bei der mittel- bis langfristigen Betrachtung ist zu berücksichtigen, dass die Ausgabenentwicklung in den Jahren 1993 bis 1995 maßgeblich durch das Gesundheitsstruktur-Gesetz (GSG) und in den Jahren 1998 bis 1999 durch das GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz (GKVSolG) sowie im Jahr 2005 durch das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) geprägt war.
Dabei hatten Zahnärzte in den Jahren 1993, 1998 und 2005 starke Ausgabenrückgänge zu verzeichnen, sodass bei den Veränderungsraten in den Folgejahren der daraus resultierende statistische Basiseffekt zu berücksichtigen ist. Betrachtet man die Ausgabenentwicklungen der Jahre 1991 bis 2022 insgesamt, so liegen nur die Zahnärzte deutlich unterhalb der Entwicklung der Leistungsausgaben und der Grundlohnsummenentwicklung. Die übrigen wichtigen Leistungserbringer wie Ärzte, Apotheken und Krankenhäuser haben sich im Rahmen der Leistungsausgaben entwickelt.
Aufteilung der Leistungsausgaben 2021 und 2022 - Deutschland
Längerfristige Ausgabenentwicklung
Die Ausgaben für den zahnärztlichen Bereich insgesamt sind in Deutschland im längerfristigen Rückblick erheblich geringer gewachsen als die Ausgaben in den anderen Leistungsbereichen. So stiegen die Ausgaben für zahnärztliche Behandlung inkl. Zahnersatz je Mitglied von 1991 - 2022 jahresdurchschnittlich nur um 1,6 %; die Leistungsausgaben je Mitglied sind im gleichen Zeitraum um 3,2 % gestiegen. Im Zuge dieser Entwicklung ging der Anteil der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung (inkl. Zahnersatz) an den Leistungsausgaben von 10,1 % in 1991 auf 6,1 % in 2022 zurück. Dabei ist der Anteil der Ausgaben für den Bereich Zahnersatz im gleichen Zeitraum von 3,9 % auf 1,4 % zurückgegangen. Der Anteil der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung an den Leistungsausgaben der GKV ist im Zeitverlauf deutlich gesunken, da der zahnärztliche Sektor sich langfristig wesentlich schwächer entwickelt hat als alle übrigen zentralen Ausgabensektoren der GKV.
Diese Zahlen zeigen, dass es eine “Kostenexplosion” im zahnärztlichen Bereich nie gegeben hat, was erhebliche Zuwachsraten aufgrund zeitlicher Verwerfungen in einzelnen Jahren nicht ausschließt. Die zahnärztliche Versorgung ist sogar der einzige relevante Bereich mit langfristig stabilen Kosten.
GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz
Die Rechnungsergebnisse der GKV (Statistik KJ1) weisen für das Jahr 2022 in den einzelnen zahnärztlichen Leistungsbereichen steigende Entwicklungen gegenüber dem Vorjahr aus, die auch im Zusammenhang mit der Einführung der mit höheren Leistungsausgaben verbundenen neuen Par-Behandlungsstrecke und den Wechselwirkungen zwischen dem Leistungsbereich Par und den übrigen Leistungsbereichen zu sehen sind.
In Deutschland reduzierten sich im Jahr 2022 die Ausgaben je Mitglied bei der konservierend-chirurgischen Behandlung (ohne Individualprophylaxe) um - 2,7 %, und im Bereich Zahnersatz um - 2,5 %, wogegen sie bei der Individualprophylaxe um 2,8 %, bei den sonstigen Zahnleistungen (Kieferbruch/Kiefergelenk) um 2,0 % sowie im Bereich Kieferorthopädie um 0,8 % anstiegen.
Im Bereich Parodontalbehandlung haben sich die Ausgaben je Mitglied aufgrund der Leistungsausweitung der neuen Par-Behandlungsstrecke etwas mehr als verdoppelt (+ 101,5 %). Über alle Leistungsbereiche der zahnärztlichen Behandlung (einschließlich Zahnersatz) hinweg sind die Ausgaben der GKV im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr um 1,8 % je Mitglied gestiegen. Ohne Berücksichtigung des Leistungsbereichs Parodontalbehandlung wären die Ausgaben in der vertragszahnärztlichen Versorgung dagegen um - 1,9 % je Mitglied zurückgegangen.
Bei den Ausgabenveränderungen sind die in die zahnärztlichen Abrechnungsdaten eingeflossenen Punktwertanpassungen als Preiskomponente zu berücksichtigen, sodass das zu Grunde liegende tatsächliche Leistungsvolumen im Jahr 2022 weniger zugenommen hat.
Bei einem Vergleich der Daten des Jahres 2022 gegenüber dem Vor-Pandemiejahr 2019 betrug der kumulierte Zuwachs der Grundlohnsumme je Mitglied rd. 8,7 %, sodass die Entwicklung im Bereich zahnärztliche Behandlung inkl. ZE von + 10,0 % weitgehend durch die Preiskomponente ausgelöst wurde.
Bei der Entwicklung der GKV-Ausgaben in diesem Zeitraum ist die Anpassung der Zuschüsse im Bereich Zahnersatz ab dem 01.10.2020 von 50 % auf 60 % sowie von 60 % auf 70 % bzw. von 65 % auf 75 % mit einer rechnerischen Wirkung von rd. 13 % im Jahr 2021 zu berücksichtigen. Somit ist der Anstieg der GKV-Ausgaben im Jahr 2021 (+ 19,0 %) weitgehend auf diesen Sondereffekt der Zuschusserhöhung und den Anstieg der Preiskomponente zurückzuführen.
Die Aufteilung der GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlung auf die einzelnen zahnärztlichen Leistungsbereiche verdeutlicht im Vergleich der Jahre 1997 und 2022, dass der Anteil des Bereichs Zahnersatz an den Ausgaben für zahnärztliche Behandlung von 36,2 % in 1997 auf 23,1 % in 2022 zurückgegangen ist. Im Gegenzug hat sich der Anteil des Bereichs konservierend-chirurgische Behandlung (inkl. IP) von 49,8 % auf 57,6 % erhöht, was als Beleg für die deutliche Prophylaxeorientierung in der zahnärztlichen Behandlung gewertet werden kann. Durch die Ausweitung des Leistungsumfangs der ParBehandlungsstrecke erhöhte sich der Anteil des Bereichs Parodontalbehandlung in 2022 auf 7,2 %.
Entwicklung der GKV-Ausgaben (je Mitglied) in ausgewählten Leistungsbereichen 1991 - 2022 - Deutschland
Ausgaben für zahnärztliche Behandlung nach Kassenarten
Die Entwicklung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung einschließlich Zahnersatz zeigte im Jahr 2022 gegenüber dem Vorjahr bei den einzelnen Kassenarten relativ gleich gerichtete Veränderungsraten: In Deutschland erhöhten sich bei den Ortskrankenkassen die Ausgaben je Mitglied um + 1,5 % und bei den Ersatzkassen um + 1,9 %, was bei der GKV zu einem Anstieg um 1,8 % gegenüber dem Vorjahr führte. Die Aufwendungen je Mitglied variierten bei den Kassenarten von 273 € bis 305 € bei einem GKVDurchschnittswert von 290 €.
Anteil der GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlung an den Leistungsausgaben der GKV 1991 - 2022 - Deutschland
Dabei haben sich die durchschnittlichen Ausgaben je Mitglied für die zahnärztliche Behandlung zwischen Primärkassen und Ersatzkassen in den letzten 20 Jahren deutlich angenähert. So lagen die Ausgaben je Mitglied bei den Primärkassen im Jahr 1991 im Vergleich zu den Ersatzkassen auf einem Niveau von rd. 75 %, im Jahr 2022 haben die Ausgaben bei den Primärkassen das Ersatzkassenniveau nahezu erreicht. Die Primärkassen haben sich also den Ersatzkassen bei den durchschnittlichen Ausgabenhöhen vollständig angenähert, was u. a. durch Mitgliederbewegungen nach Einführung des Kassenwahlrechts, den Abbau sozialer Disparitäten sowie die im GKV-Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) festgelegten Punktwertnivellierungen zwischen den einzelnen Kassen auf GKV-Ebene in den KZVen im Jahr 2013 zurückzuführen ist.
Strukturveränderungen bei den Mitgliederzahlen
Das Anfang 1996 eingeführte Kassenwahlrecht der Versicherten hat die Entwicklung der Mitgliederzahlen der einzelnen Krankenkassen in erheblichem Ausmaß beeinflusst.
Nach der Einführung des Kassenwahlrechts ging in Deutschland im Zeitraum 1996 - 2004 die Zahl der Mitglieder bei den Ortskrankenkassen um 3,3 Mio. zurück (- 15,1 %) und bei den Ersatzkassen um 1,7 Mio. (- 10,9 %). Demgegenüber erhöhte sich die Zahl der Mitglieder der Betriebskrankenkassen im Zeitraum 1996 - 2004 um 5,1 Mio. (+ 97,3 %). Die Mitgliederzahl der GKV hat sich in diesem Zeitraum um rd. 0,2 Mio. (- 0,4 %) verringert. Ausschlaggebender Faktor für die Veränderungen der Mitgliederzahlen war die Einführung des Kassenwahlrechts in Verbindung mit den tendenziell günstigeren Beitragssätzen der Betriebskrankenkassen in diesem Zeitraum.
Im Zeitraum 2004 - 2022 setzte sich in Deutschland diese Entwicklung nicht einheitlich fort: Die Ortskrankenkassen weisen im Jahr 2022 nach rückläufigen Mitgliederzahlen in den Jahren 2004 - 2010 wieder eine gegenüber dem Jahr 2004 steigende Mitgliederzahl (+ 13,1 %) auf. Die Ersatzkassen gewannen in diesem Zeitraum 33,9 % der Mitglieder hinzu. Die Betriebskrankenkassen konnten ihren Zuwachs nach 2004 nicht weiter fortsetzen: Ihre Mitgliederzahl ging um 17,5 % zurück. Dagegen zeigte sich bei den Innungskrankenkassen, trotz des Mitgliederrückgangs in den Jahren 2009 und 2010, im Zeitraum 2004 - 2022 mit + 28,6 % ein deutlicher Mitgliederzuwachs. Bei diesen Entwicklungen schlagen sich auch kassenartenübergreifende Fusionen von Krankenkassen nieder.
Die Gesamtmitgliederzahl der GKV stieg somit im Zeitraum 1996 - 2022 von 50,8 Mio. um 6,9 Mio. (+ 13,5 %) auf 57,7 Mio., wogegen die Versichertenzahlen der GKV (Mitglieder und Familienangehörige insgesamt) sich im gleichen Zeitraum mit einem Anstieg von 71,9 Mio. auf 73,6 Mio. (+ 2,4 %) wesentlich geringer entwickelt haben. Im Jahr 2022 erhöhte sich die GKV-Mitgliederzahl um 0,64 % und die GKV-Versichertenzahl um 0,46 % gegenüber dem Jahr 2021.
Dabei haben sich bei der Mitgliederentwicklung auch die Zunahme der Erwerbspersonenzahl und die demografische Entwicklung, aber auch Sondereffekte wie der Entfall der Familienversicherung für ALG II-Bezieher und des damit verbundenen Statuswechsels von GKV-Versicherten vom mitversicherten Familienangehörigen zum Mitglied zum 01.01.2016 niedergeschlagen. Dieser Sondereffekt führte bei der Entwicklung der Mitgliederzahlen von 2015 auf 2016 zu einem sprunghaften Anstieg von + 2,9 %, ohne dass sich die Versichertenzahl insgesamt wesentlich verändert hätte.
Aufteilung der GKV-Ausgaben für zahnärztliche Behandlung 1997 und 2022 - Deutschland
Die Mitgliederentwicklung der GKV verlief zwischen 1996 und 2022 in den einzelnen Kassenarten, auch durch Fusionen geprägt, sehr unterschiedlich, sodass der Marktanteil der einzelnen Kassenarten z. T. deutlichen Veränderungen unterlegen war.
Der Anteil der Ortskrankenkassen an der Mitgliederzahl der GKV sank von 43,0 % in 1996 auf 36,4 % in 2022, bei den Ersatzkassen erhöhte sich in diesem Zeitraum der Anteil von 37,0 % auf 39,0 %, bei den Innungskrankenkassen stieg der Mitgliederanteil von 6,0 % auf 7,0 %, während bei den Betriebskrankenkassen fusionsbedingt in den letzten Jahren der Mitgliederanteil auf 14,8 % zurückging, nachdem er im Jahr 2004 bei 20,4 % gelegen hatte. Im Jahr 2017 fusionierte die Barmer GEK mit der Deutschen BKK, was den Rückgang von Mitgliedern bei den Betriebskrankenkassen und die Zunahme von Mitglieder bei den Ersatzkassen mit erklärt. Anhand der Versichertenzahlen der einzelnen Kassen (Stand 01.01.2023) wird eine Konzentration der GKV-Versicherten auf große Krankenkassen verdeutlicht:
Auf die 10 größten Einzelkassen entfällt ein Anteil von rd. 68 % und auf die größten 20 Einzelkassen ein Anteil von rd. 84 % des gesamten Versichertenbestandes der GKV.
Mitgliederzahl der GKV (in Mio.) Jahre 1996, 2004, 2010 und 2022 - Deutschland
GKV-Versicherte nach Einzelkassen