Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenAnzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenDie Frequenzstatistiken der KZBV werden auf der Grundlage der Datenlieferungen der KZVen erstellt und bilden die Basis für die Abrechnungsstatistik der KZBV und die Einzelleistungsstatistiken für die verschiedenen zahnärztlichen Leistungsbereiche. Die Abrechnungsstatistik beinhaltet die über die KZVen abgerechneten Fälle und Beträge und die Einzelleistungsstatistik die Häufigkeiten der abgerechneten einzelnen Bema-Leistungen.
Im Bereich Zahnersatz war es durch die Einführung des Festzuschusssystems im Jahr 2005 und der damit verbundenen Änderung der Abrechnungssystematik erforderlich, die Frequenzstatistik zu modifizieren. Der Umfang der von allen KZVen gleichermaßen lieferbaren Daten erstreckt sich auf die Zahl der über die KZVen abgerechneten Fälle, deren Beträge (Festzuschüsse) und die Häufigkeiten der abgerechneten Befund-Nummern. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass ein Teil der prothetischen Versorgungen (andersartige Versorgungen) nicht mehr über die KZVen abgerechnet wird. Ein direkter Vergleich der ab dem Jahr 2005 über die KZVen abgerechneten ZE-Fälle mit dem Jahr 2004 oder früheren Jahren spiegelt das Abrechnungsgeschehen daher nur verzerrt wider.
Abrechnungsgeschehen in den Jahren 2019 - 2022
Das Abrechnungsgeschehen in der vertragszahnärztlichen Versorgung in den Jahren 2021 und 2022 muss vor dem Hintergrund des durch coronabedingte Sondereinflüsse gekennzeichneten Leistungsgeschehens des Jahres 2020 bewertet werden.
Das Abrechnungsgeschehen war insbesondere im 1. Halbjahr 2020 deutlich von den pandemiebedingten Auswirkungen der Ausweitung des Corona-Virus beeinflusst. Durch die allgemeine Unsicherheit in der Bevölkerung und die Aufforderung zur Begrenzung der sozialen Kontakte ist die Leistungsanforderung der Versicherten in den Zahnarztpraxen und damit die abgerechnete Leistungsmenge im 1. Halbjahr 2020 deutlich rückläufig ausgefallen.
Die Analyse der Abrechnungsdaten verdeutlicht insbesondere im Jahr 2020 die starke Reagibilität der Leistungsinanspruchnahme der Versicherten aufgrund der coronabedingten Beschränkungen und Auflagen und das abrupte Einbrechen des Abrechnungsgeschehens in der Phase des strengen Lockdowns in den Monaten April und Mai 2020. Mit der Lockerung der strengen Corona-Auflagen in der Mitte des Jahres 2020 nahm das Leistungsgeschehen in den einzelnen Leistungsbereichen langsam wieder zu.
Das Abrechnungsgeschehen im Jahr 2021 war nach den coronabedingten Rückgängen im Vorjahr von Normalisierungstendenzen gekennzeichnet. Ausgehend von auf einem durch Sondereinflüsse geprägten und dadurch atypisch niedrigen Abrechnungsniveau 2020 kam es in den Jahren 2021 und 2022 durch Aufholeffekte zu Zunahmen bei Fallzahlen, Leistungsmenge und Abrechnungsvolumen.
Auch wenn Normalisierungstendenzen in den Jahren 2021 und 2022 bei den Fallzahlen und der Leistungsinanspruchnahme gegenüber dem vergleichsweise niedrigen Ausgangsniveau des Coronajahres 2020 erkennbar waren, wird in den zentralen Leistungsbereichen konservierend-chirurgische Behandlung (KCH) und Zahnersatz (ZE) das von Corona-Sondereffekten unbeeinflusste Fallzahl-Niveau des Jahres 2019 auch im Jahr 2022 noch nicht wieder erreicht.
Um eine von Corona-Sondereffekten unbeeinflusste und damit aussagefähige Einschätzung des Abrechnungsgeschehens des Jahres 2022 zu erhalten, bietet sich ein Vergleich mit den weitgehend unverzerrten Abrechnungsdaten des Jahres 2019 an.
a) Fallzahlen
Durch das coronabedingt verzerrte Abrechnungsgeschehen im Jahr 2020 waren in den einzelnen Leistungsbereichen in fast allen Quartalen rückläufige Fallzahlen zu verzeichnen. Eine besonders einschneidende Wirkung hatte der Lockdown im Frühjahr 2020 mit einer damit einhergehenden abrupt einbrechenden Leistungsinanspruchnahme der Versicherten ab Mitte März 2020, sodass im 2. Quartal 2020 in den einzelnen Leistungsbereichen quartalsbezogene Rückgänge von - 15 % bis - 30 % bei den Fallzahlen (Ausnahme Kfo mit - 3,5 %) festzustellen waren.
In den einzelnen Leistungsbereichen kam es zwar im weiteren Jahresverlauf 2020 zu Aufholtendenzen bei den Fallzahlen, allerdings konnte in den größeren Bereichen (KCH und ZE) in keinem der Quartale des Jahres 2020 das Vorjahresniveau erreicht werden, sodass im Jahresvergleich in fast allen Leistungsbereichen (mit Ausnahme von KB/KG) rückläufige Fallzahlen zwischen - 1 % und - 9 % festzustellen sind.
Bei der Analyse der Abrechnungsdaten in den Jahren 2021 und 2022 werden Normalisierungstendenzen bei den Fallzahlen gegenüber dem vergleichsweise niedrigen Ausgangsniveau des Corona-Jahres 2020 erkennbar, wobei auch im Jahr 2022 in den zentralen Leistungsbereichen konservierend-chirurgische Behandlung und Zahnersatz das Fallzahlniveau des Jahres 2019 auch im Jahr 2022 noch um - 2,0 % (KCH) bzw. - 10,7 % (ZE) unterschritten wird.
Mit der Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke hat die Fallzahl im Bereich Parodontalbehandlung mit + 28,2 % deutlich zugenommen, wobei hier im Jahr 2022 als Vergleichsgröße die Zahl der abgerechneten Neubehandlungen herangezogen wurde, da sich der Par-Gesamtbehandlungsfall in der neuen, mehrjährigen Par-Behandlungsstrecke in mehrere Teilabrechnungsfälle gliedert, was einen Vergleich der Zahl der Abrechnungsfälle des Jahres 2022 mit den Fallzahlen der früheren Abrechnungsjahre nicht zulässt.
b) Leistungsmenge
Für eine im Hinblick auf das Leistungsinanspruchnahmeverhalten unverzerrte Analyse der Corona-Auswirkungen muss auf die Leistungsvolumina und nicht auf die von der Punktwertentwicklung beeinflussten Honorarvolumina abgestellt werden. Ähnlich wie bei den Fallzahlen ist auch die Leistungsmenge (gemessen in Bema-Punkten) insbesondere im 2. Quartal 2020 deutlich von den coronabedingten Auswirkungen betroffen. Die Leistungsmenge ging im Durchschnitt aller Leistungsbereiche (ohne ZE) im 2. Quartal 2020 um - 13 % zurück. Auch im Gesamtjahr 2020 waren über alle Leistungsbereiche (ohne ZE) hinweg Rückgänge bei der Leistungsmenge um - 3,9 % zu verzeichnen.
Im Jahr 2021 hat die Leistungsmenge über alle Leistungsbereiche (ohne ZE) gegenüber dem niedrigen Niveau des Jahres 2020 um 3,0 % zugenommen und im Jahr 2022 nochmals um 3,8 %, sodass das Niveau des Jahres 2019 im Jahr 2022 - durch den deutlichen Anstieg im Bereich Parodontalbehandlung - um 2,8 % überschritten wurde.
Entwicklung der Fallzahlen in den einzelnen Leistungsbereichen 2019 - 2022 Deutschland (Index 2019 = 100)
c) GKV-Ausgaben
Bei der Analyse der Abrechnungsdaten sind in der zweiten Jahreshälfte 2020 und in den Jahren 2021 und 2022 deutliche Aufholtendenzen in der Leistungsinanspruchnahme und damit bei den GKV-Ausgaben erkennbar. Trotzdem wurde in den zentralen Leistungsbereichen das Abrechnungsniveau des Jahres 2019 in Bezug auf Fallzahlen und Punktmenge noch nicht wieder erreicht. Die Entwicklung der GKV-Ausgaben gegenüber 2019 wird weitgehend durch die Fortschreibung der Punktwerte im Rahmen der Grundlohnsummenentwicklung bestimmt.
Bei den GKV-Ausgaben waren im Corona-Jahr in den einzelnen Leistungsbereichen (insb. im 2. Quartal 2020) deutliche Rückgänge mit Veränderungen zwischen - 9 % und - 28 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufgetreten. Im Jahresverlauf 2020 hat die Leistungsinanspruchnahme der Versicherten aufgrund der Lockerungen der strengen Corona-Auflagen wieder zugenommen, sodass nachfolgend auch die GKV-Ausgaben sich dem Niveau 2019 wieder angenähert haben, aber im Jahresvergleich 2019/2020 noch um 1,5 % zurückgingen.
Die GKV-Ausgaben im Jahr 2021 haben gegenüber 2020 um 8,1 % zugenommen, wobei hier die Ausweitung der GKV-Ausgaben durch die Erhöhung der Zuschüsse im Bereich Zahnersatz (+ 18,0 %) verzerrend wirkte. In den übrigen Leistungsbereichen (ohne Zahnersatz) sind die Ausgaben um 5,6 % gestiegen.
Im Jahr 2022 ergab sich ein Anstieg bei den GKV-Ausgaben (inkl. ZE) in Höhe von 4,3 %, unter Herausrechnung des Bereichs Parodontalbehandlung hätte sich im Jahr 2022 nur ein moderater Anstieg um 0,5 % gegenüber dem Vorjahr ergeben.
Im Vergleich 2019/2022 sind die Ausgaben der GKV mit + 11,1 % stärker als die Grundlohnsumm-enentwicklung (+ 8,7 %) angewachsen, was weitgehend durch die politisch intendierte Leistungsausweitung aufgrund der neuen Par-Behandlungsstrecke im Jahr 2022 bedingt war.
d) Bereichsbezogene Analysen KCH (inkl. IP), Par und KG/KB
Im Leistungsbereich konservierend-chirurgische Behandlung (KCH) sind die Fallzahlen im Vergleich zum Vorjahr um 0,7 % gestiegen, liegen aber aufgrund des deutlichen Rückgangs im Jahr 2020 noch um 2,0 % unterhalb des Niveaus des Jahres 2019.
Bei der mittelfristigen Fallzahlentwicklung im Bereich KCH schlug sich seit 2013 die Aufhebung der Praxisgebühr nieder: Nach der Abschaffung der Praxisgebühr Ende 2012 sind die Abrechnungsfälle bis zum Jahr 2019 um rd. 9,2 Mio. bzw. 10,7 % angestiegen. Die Entwicklung in den Jahren 2014 - 2019 stellt folglich eine Fortsetzung des Trends aus dem Jahr 2013 dar, wenn man die absolute Fallzahlzunahme als Vergleichsbasis heranzieht.
Entwicklung der Fallzahlen im Bereich KCH, Jahre 2001 - 2022 - Deutschland
Infolge der coronabedingten Einschränkungen während der Lockdown-Phasen des Jahres 2020 ist die Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen und damit auch die Fallzahl im konservierend-chirurgischen Bereich deutlich gesunken. Nachdem die Gesamtzahl der konservierend-chirurgischen Fälle in Deutschland im Jahr 2019 noch bei rd. 94,8 Mio. und damit leicht oberhalb des Niveaus vor der Einführung der Praxisgebühr gelegen hatte, wurden im Jahr 2020 nur rd. 88,8 Mio. KCH-Fälle abgerechnet. Im Zuge der Normalisierung der Inanspruchnahme der Versicherten erhöhte sich die KCH-Fallzahl im Jahr 2021 auf 92,3 Mio. und nochmals im Jahr 2022 auf 92,9 Mio. Bei der Leistungsmenge ist eine Abnahme um - 1,9 % gegenüber 2021 zu verzeichnen, sodass eine vollständige Rückkehr auf das Ausgangsniveau des Jahres 2019 (Veränderung 2019/2021: - 4,0 %) immer noch nicht vollzogen ist. Die von der Preisentwicklung in Form der Punktwertanpassungen beeinflussten GKV-Ausgaben sind im Bereich KCH gegenüber dem Vorjahr um 0,3 % und verglichen mit 2019 um 4,3 % gestiegen, wobei die Grundlohnsummenentwicklung im Zeitraum 2019/2022 mit + 8,7 % als Referenzwert berücksichtigt werden muss.
Im Bereich Parodontalbehandlung lag die Zahl der Par-Neuplanungen in den letzten 10 Jahren vor der Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke in einem Bereich von rd. 1,0 - 1,1 Mio. Fällen, wobei ein coronabedingter Rückgang bei den Fallzahlen im Jahr 2020 (- 7,3 % ggü. 2019) zu verzeichnen war. Durch die Einführung der neuen präventionsorientierten Par-Behandlungsstrecke zum 01.07.2021 ergab sich eine steigende Entwicklung, die sich im Jahr 2022 in einer deutlich gestiegenen Zahl der Neuversorgungen (+ 37,0 % gegenüber 2021) niederschlug. Dies zeigt, dass die neue Par-Behandlungsstrecke von den Zahnärzten umgesetzt wird und in der Versorgungsrealität angekommen ist. Nach Inkrafttreten des GKV-FinStG zeigt sich im bisherigen Verlauf des Jahres 2023 eine deutlich rückläufige Entwicklung bei den Par-Neubehandlungen.
Die vom Gesetz ausgehenden limitierenden Regelungen zur Gesamtvergütung, die damit verbundene Notwendigkeit der Anwendung der HVM-Regelungen in den KZVen haben sich somit auf die PAR-Versorgung der Versicherten negativ ausgewirkt.
Mit der Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke wirkten sich zwei Komponenten auf die Punktmengenentwicklung und damit indirekt auch auf die Abrechnungsbeträge (Honorare) im Bereich Parodontalbehandlung aus. Zum einen stieg die Zahl der abgerechneten Neuplanungen und zum anderen erhöhte sich durch den erweiterten Bema-Leistungskatalog der neuen Par-Strecke (ATG, MHU und insbesondere die UPT-Leistungen) die durchschnittliche Punktmenge je Behandlungsfall. Dementsprechend hat sich durch diese überlagernden Effekte die Leistungsmenge von rd. 491,6 Mio. Bema-Punkten im Jahr 2021 auf rd. 1.032,5 Mio. Bema-Punkte im Jahr 2022 mehr als verdoppelt (+ 110,0 %). Diese Zunahme des Leistungsvolumens reflektiert die mit Implementierung der neuen Behandlungsstrecke intendierte Ausweitung des Leistungsspektrums mit Aufnahme wichtiger präventionsorientierter Nachsorgeleistungen in den Bema-Katalog.
Im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen sind im Jahr 2022 - im Gegensatz zur langfristig dynamischen Entwicklung - nur moderate Veränderungen bei Fallzahlen um + 1,4 Prozent, der Leistungsmenge um - 0,1 % und bei den GKV-Ausgaben mit + 2,9 % im Vergleich zum Jahr 2021 eingetreten. Im Zeitraum 2019-2022 haben die Fallzahlen jedoch um + 16,6 % und die Leistungsmenge um + 12,7 % (jeweils je Mitglied) zugenommen, was auf den seit einiger Zeit zu verzeichnenden gestiegenen Bedarf bei der Anwendung von Aufbissschienen zurückzuführen sein könnte.
Für die Bereiche KCH, Par und Kieferbruch insgesamt ergab sich in 2022 in Deutschland ein Ausgabenanstieg um rd. 700 Mio. € bzw. 6,0 % je Mitglied.
Im Bereich der Individualprophylaxe erfolgte am 01.07.2019 die Neueinführung von drei neuen zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Kleinkinder zwischen dem 6. und dem vollendeten 33. Lebensmonat (FU1a-c) sowie der Anwendung von Fluoridlack zur Zahnschmelzhärtung (FLA) und der Anleitung der Betreuungsperson zur Mundhygiene beim Kind (FUPr).
Vor diesem Hintergrund haben sich die Fälle und Leistungsmenge bei Individualprophylaxe bei unter 18-Jährigen im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2019 um 6,3 % bzw. um 3,3 % erhöht. Die GKV-Ausgaben für Individualprophylaxe haben verglichen mit dem Jahr 2019 um 12,2 % zugenommen. Der Anteil für Individualprophylaxe (einschließlich FU) am Honorarvolumen aus allgemeiner, konservierender und chirurgischer Behandlung belief sich auf 7,0 %.
Die Inanspruchnahme individualprophylaktischer Leistungen (ohne Früherkennungsuntersuchungen) betrug im Jahr 2022 in Deutschland 66,0 % (Vorjahr 2021: 65,2 %) bezogen auf die Kinder und Jugendlichen von 6 bis unter 18 Jahren.
Seit ihrer Einführung hat die Zahl der Früherkennungsuntersuchungen bei 2 ½ - 6-Jährigen (FU/FU2) im Zeitraum 2000 - 2022 von rd. 466.000 auf rd. 1.146.100 zugenommen, was einer jahresdurchschnittlichen Entwicklung von rd. + 4,2 % entspricht. Bezogen auf die anspruchsberechtigte Altersklasse nahmen im Jahr 2000 rd. 21 % und im Jahr 2022 rd. 44 % der Kinder Früherkennungsuntersuchungen in Anspruch.
Kieferorthopädie
Im Bereich Kieferorthopädie waren im Jahr 2022 moderate Zunahmen bei den Fallzahlen um 0,3 % und bei den GKV-Ausgaben um 0,5 % sowie ein leichter Rückgang der Leistungsmenge um - 1,4 % ( jeweils je Mitglied) festzustellen. Die Zahl der kieferorthopädischen Neuplanungen liegt im Jahr 2022 mit rund 435.100 Fällen weitgehend auf dem Niveau der im längerfristigen Zeitverlauf abgerechneten Kfo-Neuversorgungen und hat gegenüber dem Vorjahr 2021 um 0,4 % je Mitglied zugenommen.
Inanspruchnahmequote bei IP/FU-Leistungen bei Kindern und Jugendlichen bis unter 18 Jahren im Jahr 2022 - Deutschland
Prothetik
Im Bereich Zahnersatz veränderten sich die Fallzahlen gegenüber dem seit 2020 bereits abgesenkten Fallzahlenniveau nochmals um - 2,4 % gegenüber dem Jahr 2021.
Vor dem Hintergrund der epidemiologischen Entwicklung ist seit einigen Jahren eine rückläufige Zahl von Zahnersatzfällen festzustellen, die als Indiz für die verbesserte Mundgesundheit der Bevölkerung und damit tendenziell sinkenden oder zumindest konstanten Bedarf an Zahnersatz-Versorgungen gewertet werden kann. Während im Jahr 2012 noch rd. 9,9 Mio. Fälle im Bereich Zahnersatz über die KZVen abgerechnet wurden, ist die Zahl der Zahnersatz-Fälle bis zum Jahr 2022 auf rd. 7,8 Mio. gesunken, was einem Rückgang um durchschnittlich 2,4 % pro Jahr entspricht.
Bei der Entwicklung der GKV-Ausgaben im Bereich Zahnersatz ist die Erhöhung der Bonusstufen und ihrer Wirkung auf die Festzuschussbeträge im Jahr 2021 zu berücksichtigen. Die Festzuschüsse der Kassen erhöhten sich durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) zum 01.10.2020 für alle Patientinnen und Patienten ohne Bonus von derzeit 50 % auf 60 % sowie von 60 % auf 70 % bzw. von 65 % auf 75 % für Versicherte, die mit ihrem Bonusheft regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen belegen können, wodurch die Versicherten bei der Zuzahlung bei Zahnersatzversorgungen finanziell entlastet werden.
Die Erhöhung der Bonusstufe ist mit einer rechnerischen Wirkung auf die Kassenausgaben von rd. 13 % im Jahr 2021 zu berücksichtigen. Somit ist der Anstieg der GKV-Ausgaben im Jahr 2021 (+ 17,8 % je Mitglied) weitgehend auf diesen Sondereffekt der Zuschusserhöhung zurückzuführen.
Im längerfristigen Vergleich sind die GKV-Ausgaben trotz der sinkenden Fallzahlentwicklung im Zeitraum 2012 - 2022 von 2,75 Mrd. € auf 3,32 Mrd. € um 20,7 % gestiegen, wobei sich hier zusätzlich die Ausgabenerhöhung durch die Anpassung der Bonusstufen ab 01.10.2020 niederschlägt. Bei der Entwicklung der GKV-Ausgaben ist als Preiseffekt die Anpassung der Festzuschussbeträge, die i.d.R. in Anbindung an die Grundlohnsummenentwicklung erhöht wurden, zu berücksichtigen. Unter Herausrechnung der Grundlohnsummenveränderung in den letzten 10 Jahren in Höhe von 30,4 % sind die GKV-Ausgaben preisbereinigt sogar um 7,4 % zurückgegangen. Im Jahr 2022 haben sich die GKV-Ausgaben - nach dem Wegfall dieser Sondereinflüsse - um - 2,2 % ( je Mitglied) gegenüber dem Vorjahr verringert.
Bei der Fallzahl- und Ausgabenentwicklung im Bereich Zahnersatz ist die Betrachtung getrennt nach Neuversorgungen und Reparaturen bedeutsam, da diese im längerfristigen Vergleich abweichende Entwicklungen aufweisen. So war die Zahl der Reparaturen von 5,855 Mio. Fällen im Jahr 2012 auf 4,327 Mio. Fälle im Jahr 2022 mit - 26,1 % deutlich rückläufig, während die Zahl der Neuversorgungen (inkl. andersartige Versorgungen) im selben Zeitraum von 4,525 Mio. Fällen auf 3,820 Mio. Fälle (- 15,6 %) weniger stark gesunken ist. Entsprechend hat sich im Zuge dieser Entwicklung der Anteil der Neuversorgungen an allen Zahnersatzfällen (inkl. andersartige Versorgungen) im Zeitraum 2012 - 2022 von 43,6 % auf 46,9 % erhöht. Da Neuversorgungen höhere Kosten verursachen als Reparaturen, führt der höhere Anteil von Neuversorgungen an allen ZE-Fällen für sich genommen zu durchschnittlich höheren Gesamtabrechnungsbeträgen und entsprechend auch höheren Kassenzuschüssen im Bereich Zahnersatz, sodass sinkende Fallzahlen nicht unbedingt im selben Ausmaß zu geringeren Ausgaben im Bereich Zahnersatz führen müssen.
Ausgabenkomponenten
Die Entwicklung der Ausgaben insgesamt resultierte aus entsprechenden Veränderungen beim zahnärztlichen Honorar einerseits und bei den Material- und Laboratoriumskosten andererseits. Die Entwicklung des zahnärztlichen Honorars wiederum ergab sich aus der Entwicklung des Punktwertes einerseits und der Leistungsmenge gemessen in Bema-Punkten andererseits. Eine Ausnahme hiervon bildet der Bereich Zahnersatz ab dem Jahr 2005. Nach dem Festzuschusssystem wird das zahnärztliche Honorar bei Regelversorgungen nach dem Bema abgerechnet, bei gleich- und andersartigen Versorgungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Laborleistungen bei Regelversorgungen werden nach dem Leistungsverzeichnis BEL abgerechnet, bei gleich- und andersartigen Versorgungen nach der bundeseinheitlichen Benennungsliste BEB.
Über die KZVen mit der GKV abgerechnete Beträge - Aufteilung der Ausgaben für zahnärztliche Behandlung Jahr 2022 - Deutschland
Punktwertentwicklung
Der Punktwert für zahnärztliche Leistungen wurde durch das 1993 in Kraft getretene GSG deutlich beeinflusst. Das GSG beinhaltete neben Budgetbestimmungen eine Kürzung der Punktwerte in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie um jeweils 10 %.
Für das Jahr 1999 wurden durch das GKVSolG restriktive Budgets für die Ausgabenbereiche KCH, Par und Kieferbruch sowie Zahnersatz und Kfo festgelegt. Darüber hinaus wurden die Punktwerte in den Bereichen Zahnersatz und Kieferorthopädie durch das GKVSolG ab dem 01.01.1999 nochmals abgesenkt, und zwar um 5 %. Das am 01.01.2000in Kraft getretene Gesundheitsreformgesetz setzte die restriktive Budgetierung fort.
Für den Bereich Zahnersatz sind infolge der Einführung des Festzuschusssystems ab dem Jahr 2005 die Budgetregelungen entfallen und es gilt ein bundeseinheitlicher Punktwert für die Regelversorgungen.
Die Punktwerte für Sachleistungen sind in Deutschland im Jahr 2022 durchschnittlich bei den Primärkassen um 2,3 % und bei den Ersatzkassen um 2,4 % gestiegen. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2022 vergleichsweise hohen Inflationsrate in Deutschland in Höhe von 6,9 % ist die Honorierung der zahnärztlichen Leistungen im Sachleistungsbereich im Jahr 2022 um rund - 4,3 % real gesunken. Der längerfristige Vergleich der realen Entwicklung der Punktwerte belegt, dass der aktuelle Punktwert im Jahr 2022 preisbereinigt leicht unterhalb des Wertes des Jahres 1991 liegt. Dies bedeutet, dass der zahnärztliche Punktwert inflationsbereinigt sich noch auf einem Niveau wie zu Beginn der 1990er Jahre bewegt.
Punktwerte, Löhne und Gehälter und Dienstleistungen, reale Entwicklung - Deutschland
Entwicklung der Leistungsmenge
In Deutschland ergab sich im Jahr 2022 im Bereich der konservierend-chirurgischen Behandlung ein Rückgang der Leistungsmenge (Bema-Punkte je Mitglied) von rd. - 2,7 %. Somit wird auch in 2022 das von Corona-Einflüssen unberührte Ausgangsniveau des Jahres 2019 noch nicht wieder erreicht (- 4,3 %). Die Leistungsmenge im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenk reduzierte sich um - 0,8 % je Mitglied und im Bereich Kieferorthopädie um - 1,4 % je Mitglied.
Mit der Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke wirkten sich zwei Komponenten auf die Punktmengenentwicklung aus. Zum einen stieg die Zahl der abgerechneten Neubehandlungen und zum anderen erhöhte sich durch den erweiterten Bema-Leistungskatalog der neuen Par-Behandlungsstrecke (ATG, MHU, BEV und insbesondere die UPT-Leistungen) die durchschnittliche Punktmenge je Behandlungsfall. Durch die Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke stieg die Leistungsmenge im Jahr 2022 im Bereich Parodontalbehandlung um rd. + 108,7 % je Mitglied.
Damit ergab sich im Bereich zahnärztliche Behandlung ohne Zahnersatz im Jahr 2022 eine Zunahme um + 3,0 % je Mitglied gegenüber dem Vorjahr; ohne die Einbeziehung des Leistungsbereichs Par wäre die Leistungsmenge im Jahr 2022 um - 2,4 % je Mitglied zurückgegangen.
Die Einbeziehung der im Bereich Zahnersatz abgerechneten Bema-Punkte ist nicht sinnvoll, da sie sich nur auf die Regelversorgungen erstrecken.
Der altersbezogene Verlauf der Leistungsmenge (gemessen in KCH-Punkte je behandelten Versicherten) verdeutlicht die tendenziell rückläufige Mengenentwicklung in den jüngeren und mittleren Altersgruppen und die demgegenüber zunehmenden Leistungen bei der Altersgruppe der über 75-Jährigen, innerhalb der sich viele Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen befinden dürften.
Innerhalb dieser Altersgruppe hat die Inanspruchnahme von KCH-Leistungen durch die GKV-Versicherten von 2015 - 2022, entgegen dem über allen Altersgruppen rückläufigen Trend, deutlich zugenommen. Diese Entwicklungen im Leistungsgeschehen verdeutlichen bei den jüngeren Altersgruppen die Erfolge der Prophylaxeanstrengungen der Zahnärzte und sind bei den älteren Versichertenkohorten ein Indiz für die verstärkten Bemühungen der Zahnärzte im Rahmen der aufsuchenden Betreuung.
In der mittel- bis längerfristigen Betrachtung hat sich die Leistungsmenge (gemessen in Bema-Punkten) im Bereich der zahnärztlichen Behandlung ohne Zahnersatz moderat entwickelt. So nahm die Leistungsmenge je Mitglied in diesem Bereich seit dem Jahr 2005 bis zum Jahr 2022 um insgesamt - 2,3 % (bzw. - 0,1 % p. a.) ab.
Dabei war die Leistungsmenge im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung (inkl. IP) von 2005 bis 2021 je Mitglied mit - 0,8 % p. a. leicht rückläufig. Deutlichere Veränderungen zeigten sich im Bereich Kieferorthopädie mit + 1,0 % p. a. und im Bereich Parodontalbehandlung mit + 5,5 % p. a. und im Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen mit einem Anstieg um + 4,9 % p. a.
Die Entwicklungen im Bereich Kieferorthopädie und Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen gingen dabei mit einer Fallzahlsteigerung in etwa gleichem Ausmaß einher. Der deutliche Anstieg im Bereich Parodontalbehandlung reflektiert die Ausweitung der Par-Behandlungsstrecke und die Aufnahme neuer Par-Leistungen.
KCH-Punkte je behandelten Versicherten nach Altersgruppen - Deutschland - Jahre 2015 und 2022
Den größten Anteil am gesamten Bema-Punktevolumen im Bereich der zahnärztlichen Behandlung ohne Zahnersatz hatte im Jahr 2022 der Bereich der konservierend-chirurgischen Behandlung (inkl. IP) mit 75,5 %. Dieser zentrale Abrechnungsbereich hatte im Jahr 2005 noch einen Anteil am gesamten Leistungsvolumen von 85,2 %. Auf den Bereich Kieferorthopädie entfielen im Jahr 2022 11,6 % und auf den Bereich Kieferbruch/Kiefergelenkserkrankungen 2,9 %. Der Leistungsmengenanteil des Bereichs Parodontalbehandlung hat sich im Zuge der Einführung der neuen Par-Behandlungsstrecke von 4,9 % im Jahr 2021 auf 10,0 % im Jahr 2022 ausgeweitet.
Die Leistungsmengenentwicklung zeigt, dass im Bereich der zahnärztlichen Versorgung in den letzten Jahren GKV-übergreifend in der Summe der Leistungsbereiche keine nennenswerten Leistungsausweitungen zu erkennen waren.