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KZBV Jahrbuch 2023

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 34 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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4.1  Kurzbericht

Auf der Grundlage der Datenlieferungen der KZVen (Frequenzstatistiken) werden von der KZBV Einzelleistungsstatistiken für die Bereiche allgemeine, konservierende und chirurgische Behandlung, Prothetik, Kieferorthopädie, Kieferbruch/ Kiefergelenk und Parodontalbehandlung erstellt, die eine Analyse der Leistungsstruktur der Abrechnungsfälle und detaillierte Rückschlüsse auf die Entwicklung des Leistungsgeschehens ermöglichen.

Für den Bereich Prothetik können infolge der Einführung des Festzuschusssystems ab dem Jahr 2005 keine Einzelleistungsstatistiken mehr fortgeführt werden, d. h. Strukturaussagen zu den abgerechneten Bema-Leistungen sind nicht mehr möglich. Stattdessen können zur Orientierung Strukturaussagen anhand abgerechneter Befund-Positionen abgeleitet werden.

Entwicklung des Punktevolumens im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung

Seit der Bema-Umstrukturierung im Jahr 2004 haben sich innerhalb des Bereiches konservierend-chirurgische Behandlung die umsatzstärksten Bema-Positionen, die gemessen an ihrem Anteil am Punktevolumen knapp 90% des Leistungsgeschehens ausmachen, deutlich unterschiedlich entwickelt: Im Zuge des Rückgangs der Zahl der Füllungen hat sich auch der Anteil der Füllungen am Punktevolumen im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung von 30,1 % in 2004 auf 24,7 % im Jahr 2022 verringert (28,9 % je Mitglied). Ebenso zurückgegangen ist das Punktevolumen bei endodontischen Leistungen (30,7 % je Mitglied), bei Anästhesien (10,1 % je Mitglied) und bei IP/FU-Leistungen (3,7 %je Mitglied) sowie bei den Extraktionen (8,7 % je Mitglied).

Bei den Untersuchungs- und Beratungsleistungen sind leichte Zunahmen (0,9 % je Mitglied) im Zeitraum 2004 - 2022 zu verzeichnen. Eine deutliche Zunahme beim abgerechneten Punktevolumen gab es demgegenüber bei den Röntgenleistungen (12,2 % je Mitglied).

Die Veränderung des gesamten Punktevolumens im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung betrug im Zeitraum 2004 - 2022 insgesamt - 13,0 % je Mitglied.

Bei dem unter den Untersuchungs- und Beratungsleistungen subsumierten PSI-Code (Parodontaler Screening-Index), der zur Früherkennung parodontaler Erkrankungen erhoben wird, ist seit 2004 ein deutlicher Zuwachs (42,4 % je Mitglied, d. h. 2,0 % p. a.) zu erkennen. Dies verdeutlicht auch, dass parodontale Erkrankungen, die in der Bevölkerung weit verbreitet auftreten, von den Zahnärzten mit zunehmender Intensität im Rahmen der Erhebung des PSI-Codes kontrolliert werden.

Aufteilung des Punktevolumens auf Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung - Deutschland - Jahre 2004 / 2022

Aufteilung des Punktevolumens auf Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung - Deutschland - Jahre 2004 / 2022

Diese Entwicklungen bei den einzelnen Leistungskomplexen im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung verdeutlichen die Strukturverschiebung in den letzten 10 bis 15 Jahren hin zu diagnostischen, beratenden und präventiven Leistungen.

Einzelne Leistungskomplexe im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung

Die Einzelleistungsstatistik im Bereich konservierend-chirurgische Behandlung für das Jahr 2022 weist für die GKV eine Zahl von 44,9 Mio. Füllungen in Deutschland aus, was einem Rückgang um 4,6 % gegenüber 2021 entspricht. Dabei fiel der Rückgang bei den ein- und zweiflächigen Füllungen mit 5,4 % etwas stärker aus als bei den drei- und mehrflächigen Füllungen mit 3,0 %.

Der Rückgang der Zahl der Füllungen lag im Jahr 2022 durch die allgemein rückläufige Leistungsinanspruchnahme der Versicherten unterhalb des längerfristigen Durchschnitts. Im längerfristigen Rückblick ist die Zahl der Füllungen bei GKV-Versicherten bundesweit in den letzten 10 Jahren um 7,6 Mio. (- 14,4 % bzw. - 1,5 % p. a.) und in den letzten 20 Jahren sogar um 15,6 Mio. (25,8 % bzw. - 1,5 % p. a.) zurückgegangen. Dieser langfristig zu verzeichnende Abwärtstrend bei den Füllungen ist als Indiz für eine deutliche Verbesserung der Mundgesundheit in Deutschland zu werten.

Entwicklung der Füllungshäufigkeiten (13a-d) je 100 KCH-Fälle - Deutschland 1991 - 2021

Entwicklung der Füllungshäufigkeiten (13a-d) je 100 KCH-Fälle - Deutschland 1991 - 2021

Zum 01.07.2018 sind die Abrechnungsbestimmungen zu den Bema-Positionen 13e-g weiter gefasst worden, sodass auch bei Schwangeren, Stillenden und Kindern unter 15 Jahre eine Versorgung mit Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich abrechnungsfähig ist. Zusätzlich wurde mit der Bema-Position 13h eine Regelung für mehr als dreiflächige Kompositfüllungen neu aufgenommen. Kompositfüllungen im Seitenzahnbereich waren bislang nur abrechnungsfähig, wenn sie entsprechend der Adhäsivtechnik erbracht wurden und wenn eine Amalgamfüllung absolut kontraindiziert war.

Die Gesamtzahl der abgerechneten Füllungen 13e-h belief sich im Jahr 2022 in Deutschland auf rd. 2,476 Mio. und erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,6 %. Damit entfiel von allen Füllungen auf die Füllungen 13e-h im Jahr 2022 bundesweit ein Anteil von rd. 5,5 %.

Ab dem Quartal I/2021 werden in den Abrechnungsdaten der KZVen die Amalgamfüllungen innerhalb der Füllungen 13a-d gesondert gekennzeichnet. 2022 wurden rd. 1,0 Mio. Amalgam-Füllungen abgerechnet. Dies entspricht einem Anteil von rd. 2,4 % an allen Füllungen 13 a-d, wobei in den neuen Bundesländern der Anteil mit 5,8 % höher ausfiel als in den alten Bundesländern mit 1,6 %.

Die Zahl der Extraktionen verringerte sich in Deutschland in 2022 gegenüber 2021 um 2,9 % %, was deutlich oberhalb der längerfristigen Entwicklung liegt. Im Zeitvergleich sind die Extraktionen bundesweit in den letzten 10 Jahren um 1,2 Mio. (9,4 % bzw. - 1,0 % p. a.) und in den letzten 20 Jahren sogar um 2,0 Mio. (- 14,3 % bzw. 0,8 % p. a.) zurückgegangen. Die langfristig abnehmende Tendenz auch bei den Extraktionen deutet auf einen deutlich verbesserten Mundgesundheitszustand hin.

Entwicklung der Anzahl der Besuche in den Jahren 2006 - 2022 - Deutschland

Entwicklung der Anzahl der Besuche in den Jahren 2006 - 2022 - Deutschland

Die Abrechnungsdaten aus der aufsuchenden Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen zeigen im Zusammenhang mit den am 01.04.2013 neu eingeführten Bema-Positionen 171a/b und den am 01.04.2014 neu eingeführten Bema-Positionen 172a-d eine deutliche Zunahme der Besuchszahlen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung. Die Zahl der Besuchspositionen hat von rund 725.500 im Jahr 2013 auf rund 979.500 im Jahr 2019 deutlich zugenommen (jahresdurchschnittlich 5,1 %). Durch die coronabedingten Kontakteinschränkungen, die die Möglichkeit der aufsuchenden Betreuung insbesondere der vulnerablen Patientengruppen in Alters- und Pflegeheimen in besonderem Maße eingegrenzt haben, sind die Besuchshäufigkeiten im Jahr 2020 auf rd. 785.800 (- 19,8 %) gegenüber dem Jahr 2019 zurückgegangen. Dabei fiel der Rückgang der Besuche im Rahmen von Kooperationsverträgen nach § 119 b SGB V etwas schwächer aus (- 15,4 %) als der Rückgang der übrigen Besuche (24,8 %). Im Jahr 2021 sind die Abrechnungszahlen im Rahmen der aufsuchenden Betreuung wieder um 14,2 % auf rund 897.700 Besuche und im Jahr 2022 um 4,5 % auf rund 938.300 Besuche angestiegen.

Die jährliche Entwicklung der Zahl der Besuche seit 2006 lässt erkennen, dass insbesondere ab dem Jahr 2013, d. h. nach Einführung der neuen Leistungen nach § 87 Abs. 2i und 2j SGB V, die Zunahme der Besuchshäufigkeiten deutlich oberhalb der Entwicklung in den Vorjahren lag.

Die Besuche bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Jahr 2022 hatten (gemessen an den Bema-Positionen 171a/b, 172a/b bzw. 173a/b) einen Anteil von rd. 94 % an der Gesamtzahl der Besuche. Dabei entfielen bereits 63 % aller Besuche auf die aufsuchende Betreuung in Pflegeheimen im Rahmen eines Kooperationsvertrages.

Die Abrechnungsdaten zur aufsuchenden Betreuung verdeutlichen, dass die neu eingeführten Leistungen im Rahmen des § 87 Abs. 2i und 2j SGB V (Bema-Positionen 171a/b und 172a-d) eine hohe Akzeptanz erfahren und dass die Besuchspositionen schwerpunktmäßig bei dem Personenkreis erbracht werden, der im Konzept der Alters- und Behindertenzahnheilkunde als Zielgruppe im Mittelpunkt der Bemühungen steht.

Verteilung der Präventionsleistungen nach § 22a SGB V nach Behandlungsumfeld im Jahr 2022 - Deutschland

Verteilung der Präventionsleistungen nach § 22a SGB V nach Behandlungsumfeld im Jahr 2022 - Deutschland

Für die zahnärztliche Versorgung von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen stehen ab dem 01.07.2018 neue präventive Leistungen nach § 22a SGB V zur Verfügung. Darunter fallen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge. Diese Leistungen stehen nicht nur im Rahmen der aufsuchenden Betreuung, sondern auch in den Praxen für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für Versicherte, die Eingliederungshilfe erhalten, zur Verfügung.

Die Abrechnungsdaten der neuen Präventionsleistungen zeigen, dass die Zahnsteinentfernung (107a) im Jahr 2022 rd. 232.500 mal, der Mundgesundheitsstatus und -plan (174a) rd. 452.800 mal und die Mundgesundheitsaufklärung (174b) rd. 436.700 mal in Praxen und Heimen zusammen abgerechnet wurden. In Heimen und Praxen nahmen rd. 377.800 Versicherte im Jahr 2022 Präventionsleistungen nach § 22a SGB V in Anspruch. Das Honorarvolumen der Leistungen nach § 22a SGB V beläuft sich im Jahr 2022 auf rd. 28,7 Mio. €.

Die Aufteilung der neuen Präventionsleistungen nach § 22 a SGB V in Abhängigkeit vom Behandlungsumfeld (Praxis bzw. aufsuchende Betreuung) verdeutlicht, dass Mundhygienestatus und -plan (174a) und Mundgesundheitsaufklärung (174b) zu rd. 77 % in der aufsuchenden Betreuung und nur zu 21 % in den Praxen erbracht werden. Bei der zusätzlichen Zahnsteinentfernung (107a) liegen die Anteile in Praxen mit rd. 41 % deutlich höher als bei den beiden anderen Präventionsleistungen. Bei ausschließlicher Betrachtung der Leistungen in der aufsuchenden Betreuung wird deutlich, dass mit rd. 80 % der weit überwiegende Teil der neuen Präventionsleistungen nach§ 22a SGB V im Rahmen von Kooperationsverträgen geleistet wird.

Leistungsstrukturen in der erweiterten Parodontitis-Behandlungsstrecke im Jahr 2022

Mit der Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderer Parodontalerkrankungen (Par-Richtlinie) wurde die parodontologische Versorgung der GKV-Versicherten im Juli 2021 auf eine neue Grundlage gestellt und das Leistungsspektrum durch Einführungen neuer Bema-Leistungen deutlich erweitert.

Die Versicherten erhalten im Zusammenhang mit der eigentlichen antiinfektiösen Therapie (AIT) eine individuelle Mundhygieneunterweisung (MHU) und ein Aufklärungs- und Therapiegespräch (ATG). Damit findet die “sprechende Zahnmedizin” in der Parodontitistherapie erstmals Eingang in die GKV-Versorgung. Des Weiteren wurden zusätzlich in die Par-Behandlungsstrecke 3 bis 6 Monate nach der chirurgischen Therapie die “Befundevaluation” und eine mindestens zweijährige Phase der unterstützenden Parodontitistherapie (UPT) integriert.

Die Ausweitung der Par-Behandlungsstrecke dokumentiert sich auch in der Häufigkeitsstruktur der abgerechneten Bema-Leistungspositionen.

Im Jahr 2022 wurden rd. 1,445 Mio. Par-Neuplanungen begonnen, bei denen im Durchschnitt 20,3 Parodontien (AITa+b) je Neuplanung behandelt wurden. In nahezu allen Fällen (Anteil 96 %) wurden mit dem allgemeinen Therapiegespräch (ATG) und der Mundhygieneunterweisung (MHU) neu eingeführte Bema-Positionen der sprechenden Zahnmedizin abgerechnet.

Innerhalb der unterstützenden Parodontitis-Therapie (UPT) wurden im Rahmen der supragingivalen und gingivalen Reinigung der Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen im Durchschnitt rd. 22,6 Zähne je Fall behandelt. Bei rd. 97 % der Fälle wurde die Mundhygienekontrolle (UPTa) und bei rd. 87 % der Fälle die Mundhygieneunterweisung (UPTb) abgerechnet. Im Rahmen der UPT wurden rd. 8,9 Parodontien einer subgingivalen Instrumentierung (UPTe+f) unterzogen.

Die Aufteilung des Punktevolumens im Jahr 2022 im Leistungsbereich Parodontalbehandlung verdeutlicht, dass der überwiegende Anteil des Leistungsgeschehens auf die Behandlung der Parodontopathien (55,7 %) entfällt, rd. 26 % auf die UPT-Nachsorgeleistungen und rd. 19 % auf die Planungs- und Beratungsleistungen.

Bei einem durchschnittlichen Anteil der UPT-Leistungen von rd. 26 % im Jahresdurchschnitt 2022 ist im Jahresverlauf ein deutliches Anwachsen des Punktmengenanteils der UPT-Leistungen von 7,5 % auf rund 36,7 % des Leitungsgeschehens zu erkennen. Dies ist bedingt durch den verstärkten Eintritt der Behandlungsfälle in die UPT-Phase und verdeutlicht die zunehmende Bedeutung dieser wichtigen Nachsorgeleistungen innerhalb der Par-Behandlungsstrecke.

Die Grading-Einstufung ist eine zentrale Determinante für die Kostenkomponente der Folgeleistungen im Laufe der Par-Behandlung, da der Progressionsgrad der Par-Behandlungsfälle die mögliche Anzahl von UPT-Leistungen pro Jahr bestimmt. Die Par-Behandlungsrichtlinie sieht für die Frequenz 2, 4 bzw. 6 präventionsorientierte UPT-Nachsorgeleistungen innerhalb von 2 Jahren in Abhängigkeit vom Progressionsgrad A, B oder C vor.

Bei der Verteilung der Par-Neuplanungen auf die Grading-Einstufungen A/B/C entfällt auf die Grad B-Einstufung mit rd. 59 % der höchste Anteil, gefolgt von der Grad C-Einstufung mit rd. 36 %, wohingegen die Grad A-Einstufung mit rd. 6 % der Par-Fälle nur eine untergeordnete Bedeutung hat.

Die altersbezogene Analyse der behandelten Parodontien (AIT a+b) je Fall zeigt eine mit zunehmendem Alter abnehmende Zahl der behandelten Zähne, was mit der Zahl der vorhandenen Zähne und damit der Zähne at-risk der Versicherten im Altersverlauf korreliert. In den jüngeren Altersgruppen werden dabei rd. 23 Parodontien je Fall behandelt, wohingegen bei älteren Versicherten nur rd. 13-17 Parodontien je Fall abgerechnet werden. Zwischen den einzelnen Kassenarten gibt es indes nur geringe Unterschiede hinsichtlich der durchschnittlich behandelten Parodontien (AIT a+b) je Fall in einer Spannweite von 19,0 bis 20,4 Zähnen (GKV-Durchschnitt: 20,3 Zähne).

Aufteilung der Par-Neuplanungen nach Grading-Einstufungen Jahr 2022 - Deutschland

Aufteilung der Par-Neuplanungen nach Grading-Einstufungen Jahr 2022 - Deutschland

Bei einer durchschnittlichen Zahl von rd. 22,6 Zähnen mit supragingivaler und gingivaler Reinigung der Zähne von anhaftenden Biofilmen und Belägen im Rahmen der UPT ist bei der altersbezogenen Analyse ein Rückgang der UPTc-Zähne je Sitzung von rd. 27,3 Zähnen bei den jüngeren Versicherten auf rd. 15,1 Zähne bei den über 90-Jährigen zu erkennen.

Bonusregelungen im Bereich Zahnersatz

GKV-Versicherte, die Zahnersatzleistungen in Anspruch nehmen, erhalten ab dem 01.10.2020 im Rahmen der Bonusregelung, in Abhängigkeit von den im Bonusheft dokumentierten Bemühungen zur Erhaltung der Zahngesundheit, einen Zuschuss in Höhe von 60 %, 70 % bzw. 75 % bezogen auf den vollen Festzuschuss. Die Versicherten erhalten einen Zuschuss von 70 % Zuschuss, wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von 5 Jahren lückenlos geführt wurde bzw. einen Zuschuss von 75 % Zuschuss, wenn das Bonusheft über einen Zeitraum von 10 Jahren lückenlos geführt wurde. GKV-Versicherte, die der Härtefallregelung unterliegen (Härtefälle), erhalten bei der Versorgung mit Zahnersatz den vollen Zuschuss von 100 % bzw. die tatsächlich anfallenden Kosten der Regelversorgung.

Eine Aufteilung der Fallzahlen (ohne andersartige Versorgungen) nach der Höhe des Zuschusses zeigt, dass im Jahr 2022 8,2 % der Fälle der Härtefallregelung unterlagen, 44,2 % der Fälle einen Zuschuss von 75 % und 8,2 % der Fälle einen Zuschuss von 70 % erhielten. Der Anteil der Fälle mit einem Zuschuss von 60 % belief sich im Jahr 2022 auf rd. 38,0 %. Somit wurden rd. zwei Drittel der Fälle im Rahmen der Härtefallregelung bzw. der Bonusregelung abgewickelt. Der durchschnittliche fallgewichtete Zuschuss der GKV über alle Zuschussgruppen betrug im Jahr 2022 70,9 % gegenüber 62,8 % im Jahr 2019 (vor der Erhöhung der Bonusstufen).

Durch die nicht vollständigen Bemühungen zur Erhaltung der Zahngesundheit (Bonusheft) erhielten Versicherte bei rd. 48 % der Zahnersatzversorgungen nicht den möglichen höheren Zuschuss in Höhe von 75 %. Dadurch entgingen den Versicherten Zuschüsse der Krankenkassen in einer Größenordnung von rd. 250 Mio. € pro Jahr, was auf Kassenseite zu entsprechenden Einsparungen in Höhe von rd. 7,0 % der Ausgaben für Zahnersatz führte.

Anzahl der Kfo-Neuplanungen (BEMA-Pos. Nr. 5) in Tsd., Jahre 2010 - 2022 - Deutschland

Anzahl der Kfo-Neuplanungen (BEMA-Pos. Nr. 5) in Tsd., Jahre 2010 - 2022  -  Deutschland

BEMA-Strukturen im Bereich Kieferorthopädie

Die Anzahl der Kfo-Neuplanungen, d.h. der neu beginnenden Kfo-Behandlungsfälle, hat sich in den vergangenen Jahren auf einem Niveau von rd. 420.000 bis 435.000 Fällen bewegt.

Die Altersverteilung der neu beginnenden Kfo-Behandlungsfälle (Bema-Position 5) nach Altersjahrgängen zeigt, dass bei den meisten Kindern und Jugendlichen die Kfo-Behandlung im Alter zwischen 10 und 13 Jahren beginnt. Der Anteil der Neuplanungen bei Kindern zwischen dem 4. und 9. Lebensjahr beträgt rd. 18 % an allen Neuplanungen im Bereich Kfo.

Aufgrund der grundsätzlichen Begrenzung der Leistungspflicht der GKV auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren und einer nur in Sonderfällen auftretenden Erwachsenenbehandlung im Bereich Kfo fällt der Anteil der Erwachsenen über 18 Jahre mit Kfo-Versorgungen mit rd. 2 % der Kfo-Neuversorgungen gering aus.

Das Punktevolumen im Bereich Kfo verteilt sich im Jahr 2022 zu 82,7 % auf Kfo-Behandlungsleistungen und zu 17,3 % auf KCH-Begleitleistungen bzw. IP/FU-Leistungen.

Bei der Aufteilung des Punktevolumens im Bereich Kfo können zwei größere Leistungskomplexe umrissen werden, auf die die größten Anteile an der Leitungsmenge entfallen. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Multibandbehandlung (126a-d und 128a-c) umfassen rd. 42,4 % und die Maßnahmen zur Umformung eines Kiefers (119a-d und 120ad) rd. 25,7 % am gesamten Punktevolumen im Bereich Kfo.

Dabei hat in den vergangenen Jahren die Multibandbehandlung weiter zugenommen, was sich in einer Zunahme des Anteils dieser Leistungen am Kfo-Versorgungsgeschehen niederschlägt.

DMS 6-Studie: Zahn- und Kieferfehlstellungen bei Kindern

Die DMS 6-Studie im Bereich Kieferorthopädie hatte das primäre Ziel, die Verbreitung von Zahn- und Kieferfehlstellungen bei 8- und 9-jährigen Kindern in Deutschland zu erfassen und als sekundäres Ziel, daraus den kieferorthopädischen Versorgungsbedarf abzuleiten.

In der Studie des IDZ zur Feststellung von Zahn- und Kieferfehlstellungen wurden sowohl die deutschen Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 1-5) als auch weitere international etablierte kieferorthopädisch-epidemiologische Indizes auf das Untersuchungskollektiv 8- und 9-jähriger Kinder (frühes Wechselgebiss) angewandt, um primär bei einem möglichst großen Anteil unbehandelter Patienten den theoretischen Behandlungsbedarf festzustellen.

DMS 6-Studie - Aufteilung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG1-5)

DMS 6-Studie - Aufteilung der kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG1-5)

Der Anteil der Studienteilnehmer, bei denen nach den Richtlinien der gesetzlichen Krankenversicherung eine kieferorthopädische Behandlung in den kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG 3-5) angezeigt ist, lag in der DMS 6-Studie bei 40,5 %.

  • 10,0 % der Studienteilnehmenden wiesen ausgeprägte Zahnfehlstellungen auf, die aus medizinischen Gründen eine Behandlung erforderlich machen (KIG-Grad 3);

  • 25,5 % der Studienteilnehmenden wiesen stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen auf, die aus medizinischen Gründen dringend eine Behandlung erforderlich machen (KIG-Grad 4);

  • 5,0 % der Studienteilnehmenden wiesen extrem stark ausgeprägte Zahnfehlstellungen auf, die aus medizinischen Gründen unbedingt eine Behandlung erforderlich machen (KIG-Grad 5).

Der Anteil der im vertragszahnärztlichen Sinne indizierten kieferorthopädischen Behandlungsfälle lag in der DMS 6-Untersuchung bei 40,4 %, der Anteil der kieferorthopädischen Frühbehandlungen lag bei 8,4 %.

Der Vergleich der epidemiologischen Daten mit den Abrechnungsdaten im Jahr 2022 ergibt folgendes Bild: Der Peak der kieferorthopädischen Behandlungslast stellt sich in der GKV-Versorgung mit 41,8 % im 15. Lebensjahr dar. Aus den GKV-Abrechnungsdaten geht für die 8-Jährigen ein Anteil von 5,1 % und für die 9-Jährigen ein Anteil von 10,1 % für Frühbehandlungen hervor. Mittelwertig ergibt sich für beide in der Bevölkerung etwa gleich groß vertretenen Jahrgänge ein Anteil von 7,6 % Frühbehandlungen.

Inanspruchnahme kieferorthopädischer Leistungen durch GKV-Versicherte nach Alter - Jahr 2022

Inanspruchnahme kieferorthopädischer Leistungen durch GKV-Versicherte nach Alter - Jahr 2022

Eine kieferorthopädische Frühbehandlung bei 8- und 9-jährigen Kindern findet zu Lasten der GKV eher in geringerem Umfang statt als in dieser epidemiologischen Studie ermittelt und nach den Richtlinien möglich wäre, das heißt, die abgerechnete Morbidität ist geringer als die latente Morbidität auf Bevölkerungsebene.

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