Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenAnzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).
SchließenÜber die Einkommens- und Kostenstrukturen der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland gibt das Zahnärzte-Praxis-Panel (ZäPP) Auskunft - eine vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) durchgeführte Erhebung. Als externes und unabhängiges Forschungsinstitut verfügt das Zi über ausgewiesene Expertise in der Durchführung von Erhebungen zu Kostenstrukturen in Arztpraxen und deckt mittlerweile durch seine Erhebungen in Zahnarztpraxen, (Fach-) Arztpraxen, MVZ sowie Apotheken den gesamten ambulanten medizinischen Bereich ab.
In der aktuellen Erhebung, die die Berichtsjahre 2020 sowie 2021 umfasst, war ein Rücklauf von über 2.000 Einsendungen zu verzeichnen. Um variierende Rücklaufquoten der Teilnehmer von der Grundgesamtheit zu korrigieren, wird eine Hochrechnung angewendet, die eine Gewichtung nach der Organisationsform, der Honorarklasse (KZV-Umsatz) sowie der KZV-Zugehörigkeit vornimmt. Für alle 3 Merkmale stehen die objektiven Werte der Grundgesamtheit zur Verfügung. Eine Kennziffer für die Repräsentativität der Stichprobe bildet das durchschnittliche KZV-Honorar: Vergleicht man den hochgerechneten Durchschnitt der ZäPP-Stichprobe mit dem durchschnittlichen KZV-Umsatz aller Praxen in Deutschland, so wird der Wert der Grundgesamtheit von der ZäPP-Stichprobe 99,5 % erreicht. Auch in der Verteilung der Organisationsformen entspricht die ZäPP-Stichprobe (83,3 % Einzelpraxen; 16,7 % Berufsausübungsgemeinschaften) nahezu exakt der Grundgesamtheit (83,6 % EP; 16,4 % BAG).
Einkommensentwicklung in 2021
Die Einkommensentwicklung im Jahr 2021 war durch Erholungseffekte von den Auswirkungen des Pandemiejahrs 2020 geprägt. Bei der Veränderungsrate 2021 je Inhaber macht sich vor allem ein Basiseffekt bemerkbar, da im Jahr 2020 der Einnahmen-Überschuss gesunken war. Auch spielt bei den KZV-Einnahmen des Jahres 2021 der Pandemiezuschlag für die Zahnarztpraxen eine große Rolle. Dieser wurde wegen der besonderen Aufwände der Vertragszahnärzte bei der zahnärztlichen Behandlung von GKV-Versicherten während der Corona-Pandemie 2020 beschlossen und lediglich aus organisatorischen Gründen erst 2021 ausgezahlt. Bei rd. 40.000 Praxen und einer Gesamtsumme von 275 Mio. Euro ergibt sich im Durschnitt ein Zuschlag von rd. 6.900 Euro je Praxis, um den sowohl Einnahmen als auch Einnahmen-Überschuss zu bereinigen wären. Berechnet man die jahresdurchschnittliche Steigerung 2019 - 2021 und rechnet man den Pandemiezuschlag korrekterweise dem Jahr 2020 zu, so ergibt sich eine Veränderung des Einnahmen-Überschusses um lediglich + 4,5 %p. a. Unter Berücksichtigung der Verbraucherpreisinflation verbleibt dem Zahnarzt nur ein um 2,7 %p. a. gestiegenes Realeinkommen. Zukünftig wird sich diese Situation weiter verschärfen, denn erst im Jahr 2022 stieg die Inflation auf drastische Höhen. Mit der von der hohen Preisinflation geprägten wirtschaftlichen Situation sowie den Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes (GKV-FinStG) geraten die zahnärztlichen Einkommen in den nächsten Jahren von zwei Seiten unter Bedrohung.
Für das unbereinigte und nominale Wachstum der steuerlichen Einnahmen-Überschüsse in Deutschland um + 13,4 %gegenüber dem Vorjahr ist, neben der Auszahlung des Pandemiezuschlags, die Rückkehr der Patientenzahlen auf ein normales Niveau die Hauptursache. So konnten die Rückgänge des Jahres 2020 wieder aufgeholt und übertroffen worden. Der durchschnittliche Einnahmen-Überschuss lag damit in 2021 bei 203.100 €. Da die Preisentwicklung bereits Ende 2021 spürbar angezogen hatte, betrug der Anstieg beim Realwert des zahnärztlichen Einkommens allerdings lediglich 10,0 %. Nachdem sich die coronabedingten Rückgänge vor allem bei den KZV-Einnahmen niedergeschlagen hatten, gab es nun ebenfalls bei den KZV-Einnahmen die stärkere Erholung.
Insgesamt stiegen die Praxiseinnahmen 2021 um + 10,0 %. Die Kosten einer Zahnarztpraxis reagieren aufgrund des relativ hohen Fixkostenanteils nicht völlig elastisch auf Einnahmenschwankungen - zumal auch ein Teil der Einnahmen im Jahr 2021 aus der nachträglichen Auszahlung des Pandemiebonus besteht und keine Betriebsausgaben für das Jahr induziert. Die Betriebsausgaben sind daher in 2021 nur um 8,4 % gestiegen. Im Saldo ergibt sich so ein stärkeres Wachstum des Einnahmen-Überschusses als der Gesamteinnahmen.
Sowohl Umsatz- als auch Ausgabenentwicklung werden allerdings durch den für den Zahnarzt “durchlaufenden Posten” Ausgaben für Arbeiten von Fremdlaboratorien beeinflusst, welcher sich ebenfalls deutlich von den coronabedingten Rückgängen erholte (+ 12,0 %). Das Eigenlabor der Zahnarztpraxen bildet einen Puffer für Nachfrageschwankungen bei zahntechnischen Leistungen, so dass im Gegenzug der residuale Anteil der Fremdlaborausgaben übermäßig stark schwankt. Bereinigt man den Umsatz sowie die Betriebsausgaben um den Posten der Fremdlaborausgaben, ergeben sich beim so bereinigten Umsatz in 2021 gegenüber 2020 etwas geringere Veränderungen (bereinigter Umsatz + 9,6 %, bereinigte Ausgaben + 7,2 %).
Im Jahr 2021 blieben 61 % der Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland mit ihrem Einkommen vor Steuern unter dem Durchschnittswert (arithmetisches Mittel) von 203.100 €, 39 % erreichten einen höheren Wert. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag 2021 bei 169.000 €. Das heißt, 50 % der Zahnärzte hatten ein Einkommen vor Steuern von weniger als 169.000 € zu verzeichnen, während 50 % den Wert überschritten.
In den alten Bundesländern (Berlin ist unter den alten Bundesländern subsumiert) stieg der Umsatz je Praxisinhaber 2021 gegenüber dem Vorjahr um 10,0 %. Die Betriebsausgaben stiegen gleichzeitig um 8,3 %. Daraus resultierte ein Anstieg des steuerlichen Einnahmen-Überschusses um 13,7 % (real + 10,3 %) auf 210.600 €. Der im Jahr 2021 in den alten Bundesländern erzielte durchschnittliche Einnahmen-Überschuss lag nominal um 105 % über dem Wert, den die Zahnärzte im Jahre 1976, also 45 Jahre davor, im Durchschnitt erreichten. Dies entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerungsrate von 1,6 %. Allerdings hat in diesem Zeitraum eine Preissteigerung (Inflationsrate) von 155 % den Realwert des Einnahmen-Überschusses der Praxisinhaber auf 80 % reduziert - die westdeutschen Zahnärzte verdienten real im Jahr 2021 also ein Fünftel weniger als im Jahr 1976.
2021 blieben ebenfalls 61 % der Zahnärzte in Westdeutschland mit ihrem Einkommen unter dem Durchschnittswert von 210.600 €, 39 % lagen darüber. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag 2021 bei 175.400 €. Das heißt, 50 % der westdeutschen Zahnärzte hatten ein Einkommen vor Steuern von weniger als 175.400 €, während 50 % den Wert überschritten.
In den neuen Bundesländern stieg der Umsatz je Praxisinhaber 2021 gegenüber 2020 um 10,3 %. Die Betriebsausgaben erhöhten sich um 8,7 %, woraus ein Anstieg des durchschnittlichen Einnahmen-Überschusses um rd. 13,5 % (real + 10,1 %) auf 168.200 € resultiert.
Auch in Ostdeutschland blieben im Jahr 2021 61 % der Zahnärzte mit ihrem Einkommen vor Steuern unter dem Durchschnittswert von 168.100 €, 39 % erreichten ein höheres Einkommen. Der Median des Einnahmen-Überschusses lag im Jahr 2021 in den neuen Bundesländern bei 138.600 €.
Der Niveauunterschied Ost gegenüber West beim Durchschnittseinkommen 2021 betrug - 20,1 % (zum Vergleich: Der Vorjahreswert lag bei - 20,0 %). Damit hat sich der Niveauunterschied zahnärztlicher Einkommen zwischen alten und neuen Bundesländern in 2021, anders als in den Vorjahren, leicht vergrößert.
Arbeitszeiten der Zahnärztinnen und Zahnärzte überdurchschnittlich hoch
Die Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber arbeiteten im Jahr 2021 in Deutschland im Durchschnitt 43,8 Std., davon 32,5 Std. behandelnd (die verbleibende Zeit wurde für Praxisverwaltung, Fortbildung etc. verwandt). In den alten Bundesländern waren die Zahnärzte im Durchschnitt 44,1 Std. pro Woche tätig, davon 32,6 Std. behandelnd. In den neuen Bundesländern arbeitete der Zahnarzt 2021 im Durchschnitt 42,3 Std. pro Woche, davon 31,8 Std. behandelnd. Die Arbeitszeiten sind damit deutlich gestiegen und liegen nicht nur höher als im von pandemiebedingt gesunkenen Patientenaufkommen geprägten Jahr 2020, sondern sind auch gegenüber dem Niveau der Vorjahre nochmals angestiegen. Die zahnärztlichen Arbeitszeiten liegen deutlich über den Arbeitszeiten aller Erwerbstätigen (durchschnittlich 34,6 Std. pro Woche in Deutschland). Verglichen mit der durchschnittlichen Arbeitszeit aller Erwerbstätigen beträgt die Mehrarbeit der Zahnärzte im Westen rd. 27 % und im Osten rd. 22 %. Im Bundesdurchschnitt liegt damit die Arbeitszeit der Zahnärzte um rd. 27 % höher als im Durchschnitt aller Erwerbstätigen.
Kosten der Zahnarztstunde im Jahr 2021
Aus der durchschnittlichen Behandlungszeit von 32,5 Stunden pro Woche in Deutschland ergeben sich bei 42 Arbeitswochen als jährliche Behandlungszeit 1.365 Behandlungsstunden. Die durchschnittlichen Praxisausgaben je Inhaber betrugen 2021 im Bundesdurchschnitt 402.000 €, davon 99.700 € für Arbeiten von Fremdlaboren. Die Umrechnung der Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben auf die Behandlungsstunden führt zu einem Wert von 221 € pro Stunde. Zusätzlich zu diesem Betrag muss der Zahnarzt während der Behandlungszeit auch sein eigenes Einkommen (2021 durchschnittlich 203.100 €, umgerechnet 149 € pro Stunde) erwirtschaften. Insgesamt muss der Zahnarzt somit 370 € pro Behandlungsstunde an Honorarumsatz erzielen. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 443 € pro Behandlungsstunde.
In den alten Bundesländern führen die 32,6 Behandlungsstunden pro Woche zu 1.369 Behandlungs-stunden im Jahr 2021. Daraus ergeben sich Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 233 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 154 €. Damit beläuft sich der Honorarumsatz auf insgesamt 387 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 461 € pro Behandlungsstunde.
In den neuen Bundesländern resultieren aus den 31,8 Behandlungsstunden pro Woche 1.336 Behandlungsstunden im Jahr 2021. Daraus ergeben sich Betriebsausgaben ohne Fremdlaborausgaben von 168 € pro Stunde. Auf das Einkommen pro Behandlungsstunde entfallen weitere 126 €. Damit beträgt der Honorarumsatz 294 € pro Behandlungsstunde. Unter Einbeziehung der Fremdlaborausgaben ergibt sich ein Gesamtumsatz von 359 € pro Behandlungsstunde.
Beträge je Behandlungsstunde 2021 in €
Zahnärzte in der Einkommensskala langfristig abgerutscht
Der langfristige Rückgang der zahnärztlichen Einkommen in den alten Bundesländern im Zeitraum seit 1980 dokumentiert sich nach einer Analyse von Destatis auch im Vergleich des durchschnittlichen Zahnarzteinkommens mit den Einkommen anderer Facharztgruppen. Während sich das Zahnarzteinkommen 1980 noch im oberen Bereich der Facharzteinkommen bewegte, sank es im Lauf der Jahre (relativ zu den anderen Facharztgruppen) kontinuierlich ab. Obwohl ab Mitte der 2000er Jahre ein Aufholprozess bei den zahnärztlichen Einkommen eingesetzt hat und sie ihre Position im Vergleich zu den anderen Facharztgruppen verbessern konnten, liegen die Zahnärzte auch im Jahr 2021 noch unterhalb des allgemeinen Durchschnitts.
Große Spannweite bei den zahnärztlichen Einkommen und problematische Entwicklungen
Die Einkommen der Zahnärztinnen und Zahnärzte streuen stark. Im Jahr 2021 lagen 61 % der Zahnärzte in Deutschland mit ihren Einkommen unter dem Durchschnittswert von 203.100 €. Darüber hinaus erreichten 6,8 % der Zahnärzte in Deutschland lediglich einen Einnahmen-Überschuss von weniger als 50.000 €. In den alten Bundesländern betrug dieser Anteil 6,6 %, in den neuen Bundesländern waren es 8,4 % der Zahnärzte.
Die dramatische Entwicklung des Corona-Jahrs 2020, während dessen viele Praxen mit ihrem Einnahmen-Überschuss unter 50.000 Euro abgerutscht waren, konnte zwar gestoppt werden. In den zukünftigen Jahren ist allerdings aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation mit hoher Preisinflation und strikten Sparmaßnahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes damit zu rechnen, dass es erneut zu Einkommenseinbußen bei den Zahnärzten kommt. Es ist daher nicht auszuschließen, dass Praxisinhaber in den kommenden Jahren mit sinkenden realen sowie nominalen Einkommen konfrontiert sind, während die Gehälter von Angestellten aufgrund der Inflation stärker steigen. Durch diese Entwicklung sinkt der Anreiz selbständiger zahnmedizinscher Arbeit weiter, welche so wichtig ist für eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.
Zahnärzte-Einkommen spürbar abgerutscht
Verfügbares Einkommen im Jahr 2021
Nach Abzug der zu zahlenden Steuern (Einkommen- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag) und der Beiträge für die soziale Sicherung (Altersvorsorge, Krankenversicherung) ergab sich für einen verheirateten Zahnarzt mit zwei Kindern, der genau das mittlere Einkommen (Medianwert) erzielte, im Jahre 2021 ein verfügbares Einkommen von 101.700 € im Bundesdurchschnitt. In den alten Bundesländern lag das verfügbare Einkommen 2021 bei 104.700 €, in den neuen Bundesländern bei 87.100 €.
Verglichen mit einem Arbeitnehmer mit 13 Monatsgehältern entspricht dies einem verfügbaren Einkommen des Zahnarztes von rd. 7.820 € (alte Bundesländer: 8.050 €, neue Bundesländer: 6.700 €). Hierbei ist allerdings noch zu berücksichtigen, dass der Zahnarzt eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit von 43,8 Std. (44,1 Std. in den alten Bundesländern und 42,3 Std. in den neuen Bundesländern) hat, die erheblich über der durchschnittlichen Arbeitszeit in der Bevölkerung liegt. Ferner ist zu beachten, dass im zahnärztlichen Einnahmen-Überschuss und damit auch im verfügbaren Einkommen Bestandteile enthalten sind, die betriebswirtschaftlich nicht zum Einkommen aus zahnärztlicher Tätigkeit zählen (z. B. unentgeltliche Tätigkeit von Familienangehörigen, Einsatz von Eigenkapital in der Praxis).
Liquidität der Zahnärztinnen und Zahnärzte muss weiter gestärkt werden
Von dem verfügbaren Einkommen muss der Zahnarzt den Lebensunterhalt für sich und seine Familie bestreiten. Zusätzlich muss er aus dem verfügbaren Einkommen noch Rücklagen bilden, um steigende Preise bei Reinvestitionen auffangen zu können. Insbesondere bei den Zahnärzten mit unterdurchschnittlichen Praxisergebnissen, die einen nicht unerheblichen Teil aller Zahnärzte ausmachen, können hier bereits Liquiditätsprobleme auftreten.
Über die Reinvestitionen hinaus muss das verfügbare Einkommen dem Zahnarzt dazu dienen, Anschaffungen von zusätzlichen Investitionsgütern zu ermöglichen, die dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen. Im Dentalbereich werden innovative Fortschritte erzielt, die eine für den Patienten gesundheitsschonendere und schmerzfreiere Behandlung ermöglichen. Allerdings ist die Anschaffung dieser Investitionsgüter mit erheblichen Kosten verbunden.
Steigende Energiekosten, allgemeine Preisinflation sowie Sparmaßnahmen der Gesundheitspolitik gefährden die wichtigen Fortschritte der letzten Jahre. Die sich seit Mitte der 2000er Jahre abzeichnende Trendumkehr nach dem langjährigen Schrumpfungsprozess der zahnärztlichen Einkommen war ein wichtiger Schritt, damit Zahnärzte weiterhin ihren Patienten diese innovativen Behandlungsmethoden anbieten können. Auch Aufwendungen zur angemessenen Entlohnung sowie Qualifizierung des Praxispersonals durch permanente Fortbildung sind in Zeiten des verschärften Fachkräftemangels im Gesundheitswesen eine zwingende Notwendigkeit, die nur durch stabile zahnärztliche Einkommen ermöglicht wird.
Ein angemessenes Zahnarzteinkommen sichert daher langfristig die Behandlungsqualität, wovon alle Patienten in den Zahnarztpraxen unmittelbar profitieren.
Verfügbares Einkommen je Inhaber 2021 in €
Zahnärzte als Arbeitgeber und Wirtschaftsfaktor
Ende des Jahres 2021 wurden in den Zahnarztpraxen in Deutschland insgesamt rd. 300.000 Arbeitnehmer entgeltlich beschäftigt. Darunter waren gut 28.000 Auszubildende.
Einschließlich der zahnärztlichen Praxisinhaber belief sich die Zahl der entgeltlich tätigen Personen in den Zahnarztpraxen im Jahre 2020 auf rd. 350.000. Darüber hinaus hängen knapp 100.000 weitere Arbeitsplätze direkt von den Zahnarztpraxen ab (Arbeitsplätze in gewerblichen Laboren, Dentalhandel, Dentalindustrie sowie zahnärztlichen Körperschaften). Zusammen ergeben sich daraus ca. 450.000 Arbeitsplätze in Deutschland.
Des Weiteren hängen von der Zahnärzteschaft noch weitere Arbeitsplätze in Dienstleistungsbereichen ab (unter anderem Steuerberatungsbüros, Banken, Versicherungen, Bauunternehmen, Dental-Software-Hersteller).
Auf die Beschäftigten in den Zahnarztpraxen entfiel laut Lohnerhebung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Jahr 2021 in Deutschland eine Lohnsumme von rund 6,5 Mrd. €. Die Bedeutung der Zahnärzteschaft für die Investitionsgüterindustrie und die Kreditwirtschaft ist aus den folgenden Daten zu erkennen: 2021 betrug das gesamte Abschreibungsvolumen der niedergelassenen Zahnärzte rd. 1,04 Mrd. €. In etwa dieser Höhe werden 2021 auch Investitionen getätigt worden sein. Darüber hinaus zahlten die Zahnärzte insgesamt rd. 110 Mio. € Fremdkapitalzinsen.
Der in den deutschen Zahnarztpraxen erwirtschaftete Gesamtumsatz belief sich im Jahr 2021 auf rd. 29 Mrd. €. Sowohl hinsichtlich des Umsatzvolumens als auch der Beschäftigtenzahl stellt die Zahnärzteschaft einen nicht zu unterschätzenden Wirtschaftsfaktor dar.
Fachkräftesituation in Zahnarztpraxen
Die Bundesagentur für Arbeit untersucht im Rahmen der so genannten Engpassanalyse eine Vielzahl an Berufsgruppen, um zu bewerten, ob es sich um einen Bereich mit Fachkräftemangel handelt. Ziel ist es, eine objektive und datenbasierte Grundlage zur Beschreibung der Fachkräftesituation auf dem deutschen Arbeitsmarkt zu schaffen. Dies wird anhand von 6 Indikatoren determiniert (Vakanzzeit, Arbeitssuchenden-Stellen-Relation, berufsspezifische Arbeitslosenquote, Veränderung des Anteils der sozialpflichtigen Beschäftigung von Ausländern, Abgangsrate aus Arbeitslosigkeit und Entwicklung der mittleren Entgelte). Aus dem Set von Indikatoren wird ein Gesamtpunkwert berechnet, der die Situation zusammengefasst bewerten und das Risiko des Fachkräftemangels beziffern soll. Der niedrigste mögliche Wert beträgt dabei 0 Punkte, während es sich ab einem Wert von 2 Punkten um einen Engpassberuf handelt. Der Beruf der zahnmedizinischen Fachangestellten erzielt für das Berichtsjahr 2022 einen Gesamtwert von 2,8 Punkten und landet damit - mit fünf weiteren Fachberufen - unter allen 234 bewerteten Fachberufen auf dem ersten Platz.
Die Platzierung des ZFA-Berufs auf erstem Rang in der Engpassanalyse ist ein alarmierendes Zeichen und stellt einen Tiefpunkt in der negativen Entwicklung der Personalsituation in Zahnarztpraxen dar. Durch den wachsenden Konkurrenzkampf um Fachkräfte wird es für Praxen zukünftig noch schwieriger, auf dem Stellenmarkt wettbewerbsfähig zu bleiben und geeignetes Personal anzuziehen und zu binden. Enger werdende Verteilungsspielräume, wie sie im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz offenkundig werden, verschärfen die Situation durch Beschränkung der Praxiseinnahmen, aus denen das Personal entlohnt werden muss. Die Fachkräftesituation auf dem zahnmedizinischen Arbeitsmarkt muss sich deutlich verbessern, um weiterhin eine Patientenversorgung auf Spitzenniveau gewährleisten zu können. Aufgrund der kritischen Entwicklung der letzten Jahre enthält die aktuelle ZäPP-Erhebung 2023 einen Sonderfragebogen zum Fachkräftemangel. In der Sonderbefragung geht es um die aktuelle Personalsituation in den Praxen mit Fragen wie: Verfügt Ihre Praxis über ausreichend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Finden Sie geeignetes Personal? Wie sieht die Situation bei den Auszubildenden aus? Welche Konsequenzen ergeben sich aus einem möglichen Personalmangel? Hier ist die professionelle Einschätzung des Arbeitsmarktes und der Zukunftsaussichten aus erster Hand durch die Zahnärzteschaft wichtig.
Der zahnmedizinische Arbeitsmarkt sollte im Auge behalten werden, um weiterhin eine Patientenversorgung auf höchstem Niveau gewährleisten zu können.