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KZBV Jahrbuch 2023

Statistische Basisdaten zur vertragszahnärztlichen Versorgung

M 34 Kapitel
KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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KZBV Jahrbuch 2023

Anzahl der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte die in den Praxen arbeiten? Wie hoch waren die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für zahnärztliche Behandlungen in den vergangenen Jahren? Wie viel Zeit haben Behandler im Durchschnitt pro Woche für ihre Patienten aufgewendet? Und wie viele Füllungen wurden im Jahr 2019 in vertragszahnärztlichen Praxen gelegt? Präzise und fachlich belastbare Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen finden sich im Jahrbuch der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV).

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6.1  Kurzbericht

Mit der zum 01.07.2007 erfolgten Novelierung des GKV-Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (GKV-VÄndG) wurden neue Möglichkeiten zur zahnärztlichen Berufsausübung geschaffen, sodass seitdem Vertragszahnärzte im erweiterten Umfang Zahnärzte anstellen, Zweigpraxen eröffnen oder gemeinsam überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften gründen konnten. Eine größere Flexibilität bei der Ausgestaltung der Praxisorganisation und der Zusammenarbeit von Angestellten ergibt sich zudem aus den Änderungen des Bundesmantelvertrags - Zahnärzte (BMV-Z) im Februar 2019, nach denen nunmehr drei bzw. mit Begründung auch vier Angestellte je Vertragszahnarzt tätig werden können. Vor allem mit dem seit dem 23.07.2015 geltenden GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der vertragszahnärztlichen Versorgung weiter flexibilisiert. Seitdem können auch fachgruppengleiche statt wie bislang nur fachgruppenübergreifende medizinische Versorgungszentren von Vertragszahnärzten betrieben werden. Zudem können mit der Gesetzesänderung Kommunen selbst medizinische Versorgungszentren gründen und somit aktiv auf die regionale Versorgungssituation Einfluss nehmen.

Inhalt gekürzt.

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