Häufige Suchbegriffe
Suchvorschläge
  • A
  • |
  • B
  • |
  • C
  • |
  • D
  • |
  • E
  • |
  • F
  • |
  • G
  • |
  • H
  • |
  • I
  • |
  • J
  • |
  • K
  • |
  • L
  • |
  • M
  • |
  • N
  • |
  • O
  • |
  • P
  • |
  • Q
  • |
  • R
  • |
  • S
  • |
  • T
  • |
  • U
  • |
  • V
  • |
  • W
  • |
  • X
  • |
  • Y
  • |
  • Z
  • |
  • ä
  • |
  • ü
Abfindung
Abfindungsvergleich
Abmahnung
Abrechnungsfähig
Abrechnungsprüfung
AGG
AHB
Alternativen
Altersgrenze
Altersruhegeld
AMNOG
Anamnese
Angestellten-Modell
Anspruchskürzung
Antikorruptionsgesetz
Antikorruptionsstrafrecht
Anwalt
Apparategemeinschaft
Approbationsordnung
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsteilung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsverhältnisse
Arbeitsvertrag
Arbeitszeiten
Arznei- und Heilmittelrichtlinien
Arzneimittelversorgung
Arzt
Arztberuf
Arztbriefe
Arzthaftung
Arzthaftungsprozess
Arzthaftungsrecht
Arztregister
Arztverträge
Assistenten
Assistenzverbot
AU-Bescheinigungen
Aufbewahrungsfristen
Auffälligkeitsprüfung
Aufhebungsvertrag
Aufklärung
Aufklärungsbögen
Aufklärungsfehler
Aufklärungspflicht
Aufklärungsrüge
Aufzeichnungspflicht
Ausbildung
Auseinandersetzungsbilanz
Auslagen
Ausnahmesituationen
Ausschlussfristen
Ausschreibung
Außenauftritt
Außergerichtlich
Ausübung
Auswahlentscheidung
Ausweitungsregelung
  •  

Recht in der Arztpraxis

Ein Überblick über wichtige rechtliche Themen rund um die Arzt- und Zahnarztpraxis

L 119 Kapitel
90 € Lizenzpreis
Recht in der Arztpraxis

Diese Zusammenstellung rechtlicher Themen rund um die Arzt- und Zahnarztpraxis richtet sich nicht (nur) an juristische Fachkreise. Vielmehr wollen wir den Praxisinhabern und deren Beratern einen Überblick über einige wichtige Themen rund um das Unternehmen Arztpraxis geben. Dabei spielen auch Aspekte des Praxiskaufs, ärztliche Kooperationen oder besondere Versorgungsformen eine Rolle.

Schließen
Recht in der Arztpraxis

Diese Zusammenstellung rechtlicher Themen rund um die Arzt- und Zahnarztpraxis richtet sich nicht (nur) an juristische Fachkreise. Vielmehr wollen wir den Praxisinhabern und deren Beratern einen Überblick über einige wichtige Themen rund um das Unternehmen Arztpraxis geben. Dabei spielen auch Aspekte des Praxiskaufs, ärztliche Kooperationen oder besondere Versorgungsformen eine Rolle.

Schließen
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     
     

3.10  Auseinandersetzung

In der Regel wird der Patient erst mal außerhalb des Rechtsweges versuchen, Ansprüche gegen den Arzt durchzusetzen. Nach einem erfolglosen außergerichtlichen Versuch kann es dann zu einem Gerichtsverfahren kommen.

Verfahren im Arzthaftungsrecht

AußergerichtlichGerichtlich
PrivatgutachtenGerichtsgutachten
Anrufen der Krankenkasseselbstständiges Beweissicherungsverfahren
Schlichtungs- u. GutachterkommissionHaftungsprozess

Außergerichtliches Verfahren

Der Patient wird in Form eines Schreibens von ihm selbst oder von seinem Anwalt versuchen, die Ansprüche geltend zu machen. Nach § 66 SGB V sollen die Gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen wegen Behandlungsfehlern, die bei der Inanspruchnahme von Leistungen der Versicherung entstanden sind, helfen. So kommt es häufig dazu, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die erste Kontaktaufnahme mit dem Arzt tätigt. Ansonsten hilft auch der spezialisierte Zusammenschluss von Schlichtern im Gesundheitswesen in der Deutschen Schiedsstelle im Medizinrecht med.iatori e. V. (www.med-iatori.de).

TIPPWie hat sich der Arzt zu verhalten?

Wichtig ist hierbei zu beachten, dass sich verschiedene Verhaltensregeln bereits aus den jeweiligen Berufshaftpflichtverträgen ergeben, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB).

Zuerst muss der Arzt den Schadensfall seiner Versicherung melden, unabhängig davon, ob dieser begründet ist oder nicht. Das hat den Sinn, dass Sachverhalte so schnell wie möglich be- und aufgearbeitet werden können. Der Arzt muss dann den Fragenkatalog der Versicherung beantworten. Darüber hinaus ist eine selbstkritische Epikrise, d. h. eine differenzierte Beurteilung des Behandlungsfalls, sehr hilfreich. Dem Arzt ist zudem untersagt, die von dem Patienten geltend gemachten Ansprüche selbstständig anzuerkennen (§ 5 AHB). Falls die Daten der Versicherung von der Gegenseite verlangt werden, sind diese herauszugeben. Seit Geltung des Patientenrechtegesetzes ist gesetzlich vorgesehen, dass dem Patienten auf Verlangen unverzüglich Einsicht in seine Patientenakte zu gewähren ist. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der Einsichtnahme erhebliche therapeutische Gründe oder sonstige erhebliche Rechte Dritter entgegenstehen. Die Ablehnung der Einsichtnahme muss der Arzt in solchen Fällen aber begründen. Neu ist insbesondere die Regelung, dass der Patient elektronische Abschriften von der Patientenakte verlangen kann.


Die Angelegenheit wird dann in den meisten Fällen einem Beratungsarzt vorgelegt, damit das Risiko eines eventuell folgenden Prozesses abgeschätzt werden kann.

Finden sich keine Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten des Arztes, werden die Ansprüche zurückgewiesen. Sind Indizien ersichtlich, wird die Versicherung ein Angebot zu einer außergerichtlichen Einigung vorschlagen. Diese beinhaltet meist einen Ausgleich in Form von einer einmaligen Zahlung. Der Patient wird dies immer durch einen Anwalt prüfen lassen.


Kommt es zu keiner Einigung, wird entweder die Forderung fallen gelassen oder es kommt zu einem Gerichtsverfahren.
GerichtsverfahrenDieses beginnt damit, dass dem Arzt bzw. dessen Anwalt eine Klageschrift vom Gericht zugestellt wird.

Beachten Sie, dass mit diesem Zeitpunkt wichtige Fristen beginnen. Jetzt muss spätestens ein Anwalt eingeschaltet werden. Grundsätzlich wird dieser von den jeweiligen Haftpflichtversicherungen bestimmt, außer der Arzt hat selbst einen Anwalt seines Vertrauens. Es wird eine Klageerwiderung verfasst, welche die Sicht des Arztes widerspiegelt. Die Darstellung des Behandlungsgeschehens, der Grund, warum diese Behandlung lege artis (so erforderlich und gerechtfertigt) war und/oder dass die behaupteten Schäden nicht verursacht wurden. Bei einer Aufklärungsrüge ist darzulegen, dass der Arzt die erforderliche Einwilligung eingeholt und ordnungsgemäß aufgeklärt hat.

Liegen Klage und Klageerwiderung vor, bestellt das Gericht häufig einen unabhängigen Gutachter. Dies erfolgt durch einen Beweisbeschluss. Danach erfolgt die mündliche Verhandlung. Zu dieser muss der Arzt nicht unbedingt persönlich erscheinen. Er kann sich von seinem Anwalt vertreten lassen, außer das Gericht hat das persönliche Erscheinen angeordnet.

Glossar
Häufige Suchbegriffe
Suchvorschläge
  • A
  • |
  • B
  • |
  • C
  • |
  • D
  • |
  • E
  • |
  • F
  • |
  • G
  • |
  • H
  • |
  • I
  • |
  • J
  • |
  • K
  • |
  • L
  • |
  • M
  • |
  • N
  • |
  • O
  • |
  • P
  • |
  • Q
  • |
  • R
  • |
  • S
  • |
  • T
  • |
  • U
  • |
  • V
  • |
  • W
  • |
  • X
  • |
  • Y
  • |
  • Z
  • |
  • ä
  • |
  • ü
Abfindung
Abfindungsvergleich
Abmahnung
Abrechnungsfähig
Abrechnungsprüfung
AGG
AHB
Alternativen
Altersgrenze
Altersruhegeld
AMNOG
Anamnese
Angestellten-Modell
Anspruchskürzung
Antikorruptionsgesetz
Antikorruptionsstrafrecht
Anwalt
Apparategemeinschaft
Approbationsordnung
Arbeitsstättenverordnung
Arbeitsteilung
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Arbeitsverhältnisse
Arbeitsvertrag
Arbeitszeiten
Arznei- und Heilmittelrichtlinien
Arzneimittelversorgung
Arzt
Arztberuf
Arztbriefe
Arzthaftung
Arzthaftungsprozess
Arzthaftungsrecht
Arztregister
Arztverträge
Assistenten
Assistenzverbot
AU-Bescheinigungen
Aufbewahrungsfristen
Auffälligkeitsprüfung
Aufhebungsvertrag
Aufklärung
Aufklärungsbögen
Aufklärungsfehler
Aufklärungspflicht
Aufklärungsrüge
Aufzeichnungspflicht
Ausbildung
Auseinandersetzungsbilanz
Auslagen
Ausnahmesituationen
Ausschlussfristen
Ausschreibung
Außenauftritt
Außergerichtlich
Ausübung
Auswahlentscheidung
Ausweitungsregelung