Experten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor
SchließenExperten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor
SchließenMaßgeblich für die Prämie einer Pflegezusatzversicherung sind
1. das Alter der versicherten Person bei Antragstellung sowie
2. der Leistungsumfang im jeweiligen Tarif.
Die im Folgenden aufgezeigten Prämienbeispiele umfassen die zu zahlenden Monatsprämien zu Vertragsbeginn - für die gesamte Vertragslaufzeit gelten die oben aufgezeigten Mechanismen und Rechtsvorschriften zur Prämienanpassung.
Pflegekostenversicherung
Beispielhafte Monatsprämien für eine Pflegekostenversicherung liegen im folgenden aufgezeigten Bereich. Errechnet wurde das arithmetische Mittel der Tarife, die einen Abschluss für alle unten aufgeführten Altersgruppen ermöglichen und in den einzelnen Bereichen folgende Leistungen vorsehen:
Variante 1: Ergänzung der Leistung aus SPV/PPV in Pflegegrad 2 bis 689 Euro (ambulant) bzw. 770 Euro (stationär), in Pflegegrad 3 bis 1.298 Euro (ambulant) bzw. 1.262 Euro (stationär), in Pflegegrad 4 bis 1.612 Euro (ambulant) bzw. 1.775 (stationär), in Pflegegrad 5 bis 1.995 Euro (ambulant) bzw. 2.005 Euro (stationär).
Variante 2: Ergänzung der Leistung aus SPV/PPV um 100 %.
Die Tarife nehmen in beiden Varianten ab Beginn die Bildung von Alterungsrückstellungen vor.
Tabelle 4: Variante 1 und 2 - Ergänzung der Leistung aus Sozialer und Privater Pflegeversicherung
Pflegetagegeldversicherung
Beispielhafte Monatsprämien für eine Pflegetagegeldversicherung mit einer 100 %igen Leistungshöhe von 1.500 Euro (als Monatsleistung) liegen im in Tabelle 5 aufgezeigten Bereich. Errechnet wurde das arithmetische Mittel der Tarife, die einen Abschluss für alle unten aufgeführten Altersgruppen ermöglichen und in den einzelnen Bereichen Leistungen vorsehen, die bei den Varianten innerhalb der oben aufgezeigten Prozentbereiche liegen.
Es wurden ausschließlich Tarife berücksichtigt, die ab Beginn die Bildung von Alterungsrückstellungen vornehmen (zur Ausgestaltung der in Tabelle 5 gezeigten Varianten 1 bis 3 vgl. “Pflegetagegeldversicherung”).
Tabelle 5: Höhe der Monatsprämie in einer exemplarischen Pflegetagegeldversicherung
Bei “Pflege-Bahr”-Tarifen ist es nicht möglich, aussagekräftige durchschnittliche Monatsprämien auf Grundlage der oben aufgezeigten Leistungen zu errechnen, da die Versicherer abhängig vom Alter (bei Vertragsabschluss) unterschiedliche Leistungshöhen vorsehen, die oftmals in jeweils unterschiedlichen Leistungsbereichen von den gesetzlichen Mindestleistungen abweichen.
Zusammenfassung: Marktübliche Unterschiede der angebotenen Pflegezusatzversicherungszweige
Die angebotenen Pflegezusatzversicherungen in den beschriebenen Zweigen unterscheiden sich exemplarisch im Umfang der versicherbaren Leistungen:
Tabelle 6: Übersicht über die verschiedenen Pflegezusatzversicherungen