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Pflege+ Versicherung

Abschlussbericht Experten-Rat Pflegefinanzen

M 55 Kapitel
Pflege+ Versicherung

Experten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor

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Pflege+ Versicherung

Experten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor

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2.2.6  Anforderungen und Voraussetzungen für einen bedarfsorientierten ergänzenden Pflegeversicherungsschutz

Wie aufgezeigt, gibt es derzeit bereits private Versicherungsverträge zur Abdeckung des Eigenanteils an den Pflegekosten. Gleichwohl zeigt die geringe Zahl der Verträge, dass diese Möglichkeiten bei Weitem nicht in ausreichendem Umfang genutzt werden.

Die vergleichende Gegenüberstellung der bestehenden Angebote am Versicherungsmarkt verdeutlicht folgende Problemstellungen:

  • Verbraucher, die einen Versicherungsvertrag abschließen möchten, müssen die Höhe der vollständigen Pflegekosten - im Zusammenwirken mit den “Teilleistungen” von SPV/PPV - verlässlich ermitteln können; dies insbesondere bei der Ermittlung des Bedarfs für ihren konkret-individuellen Einzelfall und der zeitlichen Perspektive von mehreren Jahrzehnten. Insbesondere bei Tagegeldversicherungen müsste abgeschätzt werden, wie die Pflegekosten sich in Relation zur abgesicherten Tagespauschale entwickeln - dies auch und vor allem unter Inkaufnahme von ausgeprägten Prämien-(Mehr-)Belastungen bei der Nutzung von Dynamisierungen und Nachversicherungen der Tagegeldleistung.

  • Die Gesundheitsprüfung bei Antragstellung ist gleichermaßen umfänglich wie mit Unsicherheiten behaftet.

  • Es ist nicht sichergestellt, dass die Versicherten im Einzelfall dauerhaft wirtschaftlich in der Lage sind, die Prämienzahlung zu leisten - dies unter besonderer Berücksichtigung der marktüblichen Prämienhöhen und regelmäßigen Prämienanpassungen.

Lösungsansätze sollten dementsprechend zum Gegenstand haben, dass

  • der Zugang zum Versicherungsschutz nicht durch umfängliche Gesundheits- und Risikoprüfungen und Prämienbelastungsrisiken (z. B. für Niedrig- und Geringverdiener, Bezieher sozialer Grundsicherungsleistungen, Rentner) gehemmt wird,

  • eine zu definierende (bzw. gesetzlich zu bestimmende) Mindestleistung sichergestellt ist, z. B. die Erstattung der Kosten für den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) bei stationärer Versorgung,

  • die Abhängigkeit der Kostenbelastung vom Pflegestandort in einem zu definierenden Umfang berücksichtigt wird,

  • die (erfahrungsgemäß) im Zeitablauf dynamisch aufwachsenden pflegebedingten Kosten (= “pflegespezifische” Inflationsrate) langfristig/dauerhaft mitversichert sind und die Prämienanpassungen verstetigt werden,

  • für Personengruppen, die von Prämienbelastungsrisiken betroffen sind, sozialpolitische Flankierungen sichergestellt sind.

Neben einer Ergänzung der Leistung aus SPV/PPV sollte die Leistung das aktuelle Angebot der Pflegezusatzversicherungen und die aktuell bestehenden Verträge soweit berücksichtigen,

  • dass kein Konkurrenzverhältnis zu ihnen ausgelöst wird, damit

  • diese Verträge nicht nachträglich gegenstandslos erscheinen und

  • keine Überversicherungsprobleme erzeugt werden.

Diese Anforderungen ließen sich in einer Pflegekostenversicherung umsetzen, die Mindestleistungen im Sinne des Prüfauftrags im Koalitionsvertrag zweckgebunden leistet und insbesondere den Eigenanteil bei stationärer Pflege adressiert.24 Eine Pflegetagegeldversicherung, wie sie etwa der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorgeschlagen25 hat, würde nach Auffassung des Experten-Rats nur unzureichend auf die Entwicklung bei den Pflegekosten reagieren und in Bezug auf die Abdeckung des Eigenanteils nicht zielgenau sein.

Fußnoten
24)
Weitere Sicherungsbedarfe, wie z. B. Versorgungslücken bei häuslicher Pflege, sind aufgrund der individuellen Lebensumstände deutlich weniger standardisierbar und daher weiterhin im Rahmen individueller Zusatzversicherungsverträge zu adressieren.
25)
Vgl. Wissenschaftlicher Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (2022).
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