Experten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor
SchließenExperten-Rat "Pflegefinanzen" stellt Konzept für eine generationengerechte und paritätische Pflegekostenversicherung vor
SchließenBei Pflegebedürftigkeit werden von der Gesetzlichen Pflegeversicherung - diese umfasst sowohl die Soziale Pflegeversicherung (SPV) als auch die Private Pflegepflichtversicherung (PPV), für die das Leistungsrecht weitestgehend identisch ausgestaltet ist - je nach festgestelltem Pflegegrad und gewählter Versorgungsart bestimmte Pauschalen ausgezahlt. Da diese Pauschalen ihrer Höhe nach unabhängig von den jeweils konkret anfallenden Pflegekosten sind, die die Pflegeeinrichtungen mit den Verbänden der Pflegekassen und den Trägern der Sozialhilfe vereinbaren, entspricht die Gesetzliche Pflegeversicherung einer Summenversicherung. Eine etwaige Kostendifferenz zwischen den tatsächlich zu zahlenden Pflegekosten und den Leistungspauschalen der Gesetzlichen Pflegeversicherung ist von den Pflegebedürftigen bzw. ihren Angehörigen zu tragen.
Für Pflegebedürftige, die diese Kostendifferenz nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können, werden die selbst zu zahlenden Pflegekosten im Rahmen der Sozialhilfe - der “Hilfe zur Pflege” - übernommen. Die Versorgung mit pflegerischen Leistungen ist dabei durchweg gesichert, und die Pflegequalität unterscheidet sich nicht danach, ob “Hilfe zur Pflege” bezogen wird oder die Leistungen aus eigenen Mitteln finanziert werden. Damit ermöglicht die Kombination aus Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung, Eigenmitteln und steuerfinanzierten Hilfen allen Pflegebedürftigen unabhängig von ihrer finanziellen Situation eine angemessene Pflege.
Soll im Fall von Pflegebedürftigkeit der Sozialhilfebezug vermieden werden, gilt es, die nicht durch die Gesetzliche Pflegeversicherung gedeckten Kosten aus anderen Quellen zu finanzieren. Dazu zählen Einkommen und Vermögen ebenso wie eine zusätzliche Versicherung.1 Insoweit hierfür keine Vorsorge getroffen worden ist, wird vielfach von einer “Pflegevorsorgelücke” gesprochen.
In der öffentlichen Diskussion kursieren allerdings verschiedene Zahlen, die diese Lücke beziffern. Dies ist unter anderem der Tatsache geschuldet, dass die Quantifizierung davon abhängt, welche Perspektive eingenommen wird:
Bezogen auf die Gesamtheit der heute bereits Pflegebedürftigen geht es um die Differenz der heute zu leistenden Pflegekosten und der heutigen Leistungen der Gesetzlichen Pflegeversicherung.
Aus Sicht der heute noch nicht Pflegebedürftigen, die für die Zukunft Vorsorge betreiben können, geht es hingegen um die zukünftige, individuell zu schließende “Vorsorgelücke”. Diese zu beziffern ist naturgemäß weitaus schwieriger, hängt sie doch von verschiedenen Faktoren ab: der Differenz der erwarteten Preise der jeweiligen Pflegeeinrichtung zu den von der Gesetzlichen Pflegeversicherung gezahlten Leistungspauschalen sowie der erwarteten individuellen Pflegedauer.
Dieses Gutachten zielt auf die künftige “Vorsorgelücke”, insbesondere im Hinblick auf die Finanzierung der vollstationären Dauerpflege. Zunächst wird jedoch der Status quo mit Blick auf die heute bereits Pflegebedürftigen und auf die “pflegenahe” Bevölkerungsgruppe skizziert.